Verlängerung der Gesundheitsmaßnahmen für Reisen in das Großherzogtum Luxemburg

Angesichts der Entwicklung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf internationaler Ebene möchten das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten und das Ministerium für Gesundheit über die Verlängerung der Gesundheitsmaßnahmen für alle Flugreisen in das Großherzogtum Luxemburg und für alle Reisen über Indien in das Großherzogtum Luxemburg informieren, die bis einschließlich 30. Juni 2021 gelten.

Demnach muss, bis einschließlich 30. Juni 2021, jede Person ab 6 Jahren, unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit, die mit dem Flugzeug in das Großherzogtum Luxemburg reisen möchte, beim Boarding das negative Ergebnis (auf Papier oder elektronische) eines Nukleinsäure-Amplifikationstests auf SARS-CoV-2-Virus-RNA (PCR, TMA oder LAMP) [1] oder eines viralen Antigentests [2], vorweisen, der weniger als 72 Stunden vor dem Flug von einem medizinischen Analyselabor oder einer anderen zu diesem Zweck zugelassenen Einrichtung durchgeführt wurde. Das negative Testergebnis muss, ggf. mit einer Übersetzung, in einer der luxemburgischen Verwaltungssprachen oder in Englisch, Spanisch, Italienisch oder Portugiesisch vorgelegt werden.

Die Testpflichten für alle Personen, die mit dem Flugzeug in das Großherzogtum Luxemburg reisen möchten, gelten zusätzlich zu den bereits bestehenden vorübergehenden Beschränkungen für nicht wesentliche Reisen in die EU.

Des Weiteren muss sich jede Person, die sich binnen 14 Tagen vor ihrer Ankunft in Luxemburg in Indien aufgehalten hat, bei ihrer Ankunft im Großherzogtum schnellstmöglich einem COVID-19-Test (PCR-, TMA- oder LAMP-Methode) unterziehen und dem medizinischen Analyselabor mitteilen, dass sie sich in Indien aufgehalten hat. Dies gilt bis einschließlich dem 30. Juni 2021. Diese Verpflichtung gilt für jede Person, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer Ankunft in Indien aufgehalten hat, unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts in Indien und Luxemburg und ungeachtet des Verkehrsmittels, mit dem sie in das Großherzogtum eingereist ist. Wenn die Person mit dem Flugzeug in das Großherzogtum Luxemburg einreist, wird der Test kostenlos im COVID-19-Testzentrum am Flughafen Luxemburg durchgeführt.

Nach der Ankunft im Großherzogtum werden die betroffenen Personen für 7 Tage unter strenge Quarantäne gestellt mit der Verpflichtung, sich ab dem 6. Tag der Quarantäne einem zweiten COVID-19-Test zu unterziehen. Wird der Test bei der Ankunft oder am Ende der 7-tägigen Quarantäne verweigert, wird die Quarantäne um weitere 7 Tage, insgesamt also 14 Tage, verlängert.

Die betreffenden Personen sind verpflichtet, sich bei der Gesundheitsinspektion zu melden (per E-Mail: contact-covid@ms.etat.lu oder per Telefon: 247-65533), die ein Monitoring und eine verstärkte Rückverfolgung gewährleistet.

Details zu diesen Einschränkungen und den verschiedenen Ausnahmen finden Sie auf der folgenden Website: https://covid19.public.lu/de/reisende/luxemburg-besuchen.html.

 

[1] PCR: polymerase chain reaction, TMA: transcription-mediated amplification, LAMP: loop-mediated isothermal amplification.

[2]  Gemäß den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation: antigen-detection in the diagnosis of SARS-CoV-2 infection using rapid immunoassays, Interim Guidance, 11 September 2020

 

Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit / Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten

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