Verlängerung der Gesundheitsmaßnahmen für Flugreisen in das Großherzogtum Luxemburg

Das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten und das Ministerium für Gesundheit informieren über die Verlängerung der Gesundheitsmaßnahmen bis einschließlich 18. Oktober 2021 für Personen von mindestens 12 Jahren, die auf dem Luftweg nach Luxemburg einreisen, mit Ausnahme der Bestimmungen für Personen, die sich binnen 14 Tagen vor ihrer Ankunft in Luxemburg in Indien aufgehalten haben.

Damit entfällt für diese Reisenden ab dem 15. September 2021 die Verpflichtung zur strikten 7-tägigen Quarantäne bei ihrer Ankunft, die Durchführung eines PCR-Tests am 6. Tag der Quarantäne, sowie die Verpflichtung, ihre Anwesenheit bei der Hygieneaufsicht zu melden.

Zur Erinnerung: Jede Person, die mindestens 12 Jahre alt ist und mit dem Flugzeug in das Großherzogtum Luxemburg reisen möchte, muss beim Boarding Folgendes vorlegen:

  1. Entweder ein Impfzertifikat, das einen vollständigen Impfschutz [1] bescheinigt, der mit einem Impfstoff durchgeführt wurde, der von der Europäischen Arzneimittel-Agentur zugelassen ist, d.h. die Impfstoffe der Firmen AstraZeneca, BioNTech/Pfizer, Johnson&Johnson und Moderna, ausgestellt von einer öffentlichen oder medizinischen Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaates des Schengen-Raumes
  2. oder eine von einem Arzt oder einer nationalen Behörde eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats des Schengen-Raums ausgestellte Genesungsbescheinigung für Personen, die innerhalb der letzten 6 Monate vor der Reise an einer SARS-CoV-2-Infektion erkrankt sind und die geltende Isolationszeit im jeweiligen Land mit dem vollständigen Abklingen der Infektionssymptome abgeschlossen haben
  3. oder das negative Ergebnis (auf Papier oder elektronisch) eines Nukleinsäure-Amplifikationstest (NAT) auf SARS-CoV-2-Virus-RNA (PCR-, TMA- oder LAMP-Methode [2]), der weniger als 72 Stunden vor dem Flug durchgeführt wurde, oder eines SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests[2], der weniger als 48 Stunden vor dem Flug durchgeführt wurde, durch ein medizinisches Analyselabor oder eine andere zu diesem Zweck zugelassene Stelle Das negative Testergebnis muss, ggf. mit einer Übersetzung, in einer der luxemburgischen Verwaltungssprachen oder in Englisch, Spanisch, Italienisch oder Portugiesisch vorgelegt werden.

Die Liste aller Ausnahmeregelungen und die genauen Abläufe, die im Vorfeld zu beachten sind, können Sie unter folgendem Link nachlesen:

https://covid19.public.lu/de/reisende/luxemburg-besuchen.html

 

[1] a) Unter einem vollständigen Impfschutz ist ein Schutz zu verstehen, der die Anzahl und den Abstand der Injektionen festlegt, die erforderlich sind, um eine ausreichende Schutzimmunität zu erreichen und welcher bei einem 2-Dosen-Impfschema nach Verabreichung der 2. Dosis oder bei einem 1-Dosis-Impfschema 14 Tage nach der Impfung vollständig ist. b) Bei Personen, die genesen sind und innerhalb von 180 Tagen nach dem ersten positiven NAT-Testergebnis geimpft wurden, ist der Impfschutz 14 Tagen nach der Verabreichung einer Einzeldosis eines verabreichten Impfstoffs abgeschlossen.

[2] PCR: polymerase chain reaction, TMA: TMA: transcription-mediated amplification; LAMP: loop-mediated isothermal amplification

[3] gemäß den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation: Antigen-detection in the diagnosis of SARS-CoV-2 infection using rapid immunoassays. Interim Guidance, 11. September 2020, und aufgeführt in der auf der Grundlage der Empfehlung 2021/C24/01 vom 22. Januar 2021 erstellten Liste der Antigen-Schnelltests.

 

Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit / Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten

Zum letzten Mal aktualisiert am