Verstärkte Unterstützung für Unternehmen, die von dem Coronavirus COVID-19 betroffen sind

Die luxemburgische Regierung hat beschlossen, die Unterstützung für Unternehmen, die von den finanziellen Folgen der COVID-19-Coronavirus-Pandemie betroffen sind, zu verstärken. Sie hat heute Änderungen angenommen, die insbesondere darauf abzielen, den Geltungsbereich des Gesetzes über die Einführung einer Beihilferegelung, welches letzte Woche vom Minister für Mittelstand und Tourismus Lex Delles, sowie vom Wirtschaftsminister Franz Fayot vorgelegt wurde, auf Großunternehmen und freie Berufe auszudehnen. Außerdem wurde der Beihilfehöchstbetrag, der - daran sei erinnert - in Form eines rückzahlbaren Vorschusses für Unternehmen in vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten gewährt wird, von 200 000 EUR auf 500 000 EUR pro Einzelunternehmen (Gruppe) erhöht.

Auch die Methode zur Berechnung der erstattungsfähigen Kosten wurde zur Erleichterung administrativer Arbeiten überarbeitet. Der geänderte Text nennt als erstattungsfähige Kosten die Personalkosten des Unternehmens und die Mietkosten, wobei letztere auf 10.000 EUR pro Monat und Unternehmen begrenzt sind. Der Text stellt Einkünfte aus der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit als Selbständiger den Personalkosten gleich, vorausgesetzt, dass die betroffene Person als solche gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes versichert ist, wobei diese Kosten auf einen Betrag in Höhe des 2,5-fachen des sozialen Mindestlohns begrenzt sind. Abschließend wurde festgelegt, dass die Rückzahlung der Beihilfe frühestens 12 Monate nach der ersten Zahlung des rückzahlbaren Vorschusses begonnen werden muss.

Dieser Gesetzentwurf ergänzt die bestehenden Beihilfeinstrumente, die auch in solchen Fällen zur Anwendung kommen, wie z.B. die Kurzarbeit.

Pressemitteilung des Ministerium für Wirtschaft

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