Neue Soforthilfen für Kleinst- und Kleinunternehmen

Am 22. April 2020 verabschiedete der Regierungsrat, auf Vorschlag des Ministers für Mittelstand, Lex Delles, zwei Entwürfe zweier großherzoglicher Verordnungen zur Umsetzung neuer finanzieller Unterstützungsmaßnahmen für handwerkliche und kommerzielle Kleinst- und Kleinunternehmen.

Unternehmen, die zwischen 10 und 20 Personen beschäftigen, können somit in den Genuss einer einmaligen Beihilfe in Höhe von 12.500 Euro kommen.

Darüber hinaus wird die Pauschalentschädigung von 5.000 EUR, die durch die großherzogliche Verordnung vom 25. März 2020 geschaffen wurde um Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten, die zur Schließung oder Einstellung ihrer Tätigkeit verpflichtet sind, auf Unternehmen ausgedehnt, die nicht von einer solchen Maßnahme betroffen sind und im Zeitraum vom 15. April 2020 bis zum 15. Mai 2020 einen Verlust von mindestens 50% ihres Umsatzes erleiden. ​

Eine zusätzliche Entschädigung in Höhe von 5.000 Euro wird auch Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten gewährt, die keine Genehmigung zur Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit erhalten haben oder die, obwohl sie eine Genehmigung zur Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit erhielten, im Zeitraum vom 15. April 2020 bis zum 15. Mai 2020 einen Verlust von mindestens 50 % ihres Umsatzes erleiden.

Der Minister für MIttelstand Lex Delles weist darauf hin, dass "wir die sofortige finanzielle Unterstützung für Kleinst- und Kleinunternehmen verstärken, da diese im Allgemeinen am anfälligsten für unvorhersehbare Ereignisse wie COVID-19 sind. In Krisenzeiten ist eine wirksame und schnelle Unterstützung unerlässlich. "

Detaillierte Informationen werden ab Freitag auf der Website Guichet.lu verfügbar sein. Das Formular für das Antragsverfahren, das von der Generaldirektion für Mittelstand bearbeitet wird, wird im Laufe der nächsten Woche auf Guichet.lu verfügbar sein. Der Antrag wird über einen Online-Assistenten gestellt, der über den professionellen Bereich von MyGuichet.lu mittels eines LuxTrust Produktes (z.B. Token, Smartcard oder Signing Stick) oder eines elektronischen Personalausweises verfügbar ist. Dieses Online-Antragstool wurde vom Wirtschaftsministerium mit Unterstützung des Zentrum für Informationstechnologien des Staates (CTIE) entwickelt.

 

Pressemitteilung der Generaldirektion für Mittelstand

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