Gemeinsame Pressemitteilung von Carole Dieschbourg, Ministerin für Umwelt und Fernand Etgen, Minister für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz

Anlässlich der rezent in der Öffentlichkeit aufgeworfenen Problematik betreffend bestehender Engpässe in der Güllelagerkapazität bei einzelnen landwirtschaftlichen Betrieben, haben sich Umweltministerin Carole Dieschbourg und Landwirtschaftsminister Fernand Etgen der Problematik der Bauern im Sinne des Gewässerschutzes angenommen und mögliche Pisten aufgezeigt.

Anlässlich der rezent in der Öffentlichkeit aufgeworfenen Problematik betreffend bestehender Engpässe in der Güllelagerkapazität bei einzelnen landwirtschaftlichen Betrieben, haben sich Umweltministerin Carole Dieschbourg und Landwirtschaftsminister Fernand Etgen der Problematik der Bauern im Sinne des Gewässerschutzes angenommen und mögliche Pisten aufgezeigt.

Fakt ist, dass nur 7% der luxemburgischen Oberflächengewässer sich derzeit im guten Zustand im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie befinden, dies unter anderem auf Grund der diffusen Belastung mit Nährstoffen (Nitrat und Phosphat) aus der Landwirtschaft. Zum Schutz der Gewässer vor Nitratbelastungen schreibt die EU-Nitratrichtlinie den Mitgliedstaaten seit über 20 Jahren vor, Aktionsprogramme umzusetzen. Das Luxemburger Aktionsprogramm umfasst unter anderem die Bereitstellung ausreichender Güllelagerkapazitäten, das Einführen von Perioden mit Ausbringungsverbot von Gülle, vor allem im Winterquartal, und das Festlegen von jährlichen Höchstmengen an Stickstoff pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche. Die spezifische Wettersituation 2013, mit langen Regenperioden im Frühjahr und im Herbst, hat dazu geführt, dass bei einzelnen landwirtschaftlichen Betrieben, die vorhandenen, zum Teil nicht ausreichenden, Güllelagerkapazitäten bereits zu Beginn des Ausbringverbots Mitte November 2013 ausgeschöpft waren. Deswegen haben mehrere landwirtschaftliche Betriebe eine Ausnahmegenehmigung bei den zuständigen Verwaltungen eingereicht, wie es die Luxemburger Gesetzgebung seit März letzten Jahres vorsieht. Mittlerweile wurden einige Genehmigungen gemeinsam durch die Umweltministerin und den Landwirtschaftsminister erteilt. Aufgrund einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof wegen nicht korrekter Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie, musste Luxemburg unter anderem die Möglichkeit einer generellen Ausnahmegenehmigung für alle Betriebe aufgeben.

In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, dass, laut einer großherzoglichen Verordnung, welche die luxemburgische Regierung an diesem Mittwoch, 18. Dezember 2013 angenommen hat, sämtliche landwirtschaftlichen Betriebe spätestens am 30. Juni 2015 eine Güllelagerkapazität von mindestens 6 Monaten aufweisen müssen. Damit dürften die Auflagen aus dem vorerwähnten EU-Gerichtsurteil endgültig erfüllt sein.

Abschließend kamen beide Minister überein, dass bei der Erstellung des Bewirtschaftungsplans zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie für den Zeitraum 2015-2021 Maßnahmen zur Reduktion der Gewässerbelastung aus der Landwirtschaft eine wesentliche Rolle spielen werden. Dazu gehören gemeinsame Informationskampagnen und gezielte Beratungsprogramme im Rahmen des zukünftigen ländlichen Entwicklungsplanes (PDR, Plan de développement rural) für die Landwirte, insbesonders betreffend die Verbesserung des Güllemanagements. Das Umweltministerium und das Landwirtschaftsministerium erhoffen sich auf diese Weise eine Lösung der praktischen Probleme der Landwirtschaft bei gleichzeitiger Wahrung eines hohen Gewässerschutzes.

Mitgeteilt vom Ministerium für nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur und vom Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz

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