Vereinfachung des Wahlverfahrens der Berufskammer für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes: "ein wichtiger Meilenstein für die Sozialwahlen 2025"

Die Abänderung des Berufskammergesetzes ermöglicht die Anpassung eines Gesetzes aus dem Jahr 1924. Dieses wurde seit der Einführung der Berufskammer für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes 1964 kaum mehr aktualisiert. Dabei wurden seither neue Karrieren in den öffentlichen Dienst eingeführt und die Anzahl der Beschäftigten ist stetig gestiegen, so dass eine Anpassung des Gesetzes notwendig wurde.

"Die Reform vereinfacht das Wahlverfahren und ermöglicht eine bessere Vertretung der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes in ihrer Berufskammer. Es ist ein wichtiger Meilenstein für die Sozialwahlen 2025" erfreute sich der Minister für den öffentlichen Dienst Serge Wilmes nach der einstimmigen Abstimmung des Gesetzes im Parlament.

Mit dem neuen Gesetz wird die Anzahl der Wahlgruppen innerhalb der Berufskammer für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes angepasst. Der Text sieht auch eine Erhöhung der Anzahl der Mandate vor. Damit wird den unterschiedlichen Berufsgruppen innerhalb der Beamtenkammer besser Rechnung getragen und ihre Repräsentativität optimiert. 2025 werden für die Sozialwahlen rund 54 000 Agenten und pensionierte zur Urne gerufen, die 29 Vertreter in ihrer Berufskammer wählen werden. 

Pressemitteilung des Ministeriums für den öffentlichen Dienst

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