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Einreichung eines Gesetzentwurfs zur Einführung des Rechts auf Zugang zu Informationen für Journalisten und zur Förderung des professionellen Journalismus und der demokratischen Debatte
Um die Arbeit der Berufsjournalisten zu erleichtern, wird im Rahmen einer umfassenderen Reform zur Förderung der demokratischen Debatte und der Pressefreiheit in Luxemburg ein Recht auf Zugang zu Informationen eingeführt. Mit der Vorlage dieses Entwurfs kommt die derzeitige Regierung einer langjährigen Forderung des Presserats nach, das Recht auf Zugang zu Informationen gesetzlich zu verankern.
Der Zugang zu Informationen wird nunmehr in einem Gesetzentwurf zur Änderung von drei Gesetzestexten verankert, der am 17. Juli vom Regierungsrat verabschiedet und am 24. Juli eingereicht wurde.
Bei dieser Gelegenheit betonte der Premierminister: "Die Pressefreiheit ist ein Grundpfeiler unseres demokratischen Systems. Mit dieser Reform erkennt die Regierung die Notwendigkeit an, die Arbeit der Journalisten weiterhin zu schützen und ihnen den Zugang zu Informationen zu ermöglichen, die dem Prinzip einer transparenten und offenen Verwaltung entsprechen."
Die vereinbarten Änderungen umfassen folgende Schwerpunkte:
Zugang zu Informationen – Änderung des geänderten Gesetzes vom 14. September 2018 über eine transparente und offene Verwaltung (ATO)
Das geänderte Gesetz vom 14. September 2018 über eine transparente und offene Verwaltung (ATO) sieht vor, dass jede Person das Recht hat, auf Verwaltungsdokumente zuzugreifen, die sich im Besitz von Behörden und anderen Einrichtungen befinden, die unter dieses Gesetz fallen. Fünf Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes haben Premierminister Luc Frieden und die beigeordnete Ministerin beim Premierminister für Medien und Konnektivität, Elisabeth Margue, sich darauf geeinigt, das Gesetz anzupassen, um die Forderung des Presserats nach Einführung eines spezifischen Rechts auf Zugang zu Informationen anzuerkennen und umzusetzen. Der Gesetzesentwurf sieht auch vor, den nationalen Rechtsrahmen mit dem Übereinkommen des Europarates über den Zugang zu öffentlichen Dokumenten (Tromsø-Konvention) in Einklang zu bringen.
Anpassung des Gesetzes vom 30. Juli 2021 über eine Beihilferegelung für Berufsjournalisten
Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 30. Juli 2021 über eine Beihilferegelung für Berufsjournalisten haben die Berufsvertreter dessen positiven Auswirkungen bestätigt. Nun werden punktuelle Änderungen vorgeschlagen, um einige Bestimmungen klarer zu formulieren und bestimmte Finanzierungsmechanismen anzupassen, während gleichzeitig ein pluralistisches und die Meinungsfreiheit förderndes Medienumfeld im Großherzogtum Luxemburg aufrechterhalten werden soll. Darüber hinaus wird eine De-minimis-Förderung eingeführt, um kleine journalistische Projekte zu unterstützen und so die Entstehung einer Vielfalt von Informationsmedien zu fördern.
Definition des Berufsjournalisten – Änderung des geänderten Gesetzes vom 8. Juni 2004 über die Meinungsfreiheit in den Medien
Der Presserat hat der Regierung vorgeschlagen, die Definition des Berufsjournalisten zu aktualisieren, um die Beurteilungskriterien für die Ausstellung des Berufsjournalistenausweises zu verbessern, dessen Definition vollständig in den vorliegenden Gesetzesentwurf zur Änderung des geänderten Gesetzes vom 8. Juni 2004 über die Meinungsfreiheit in den Medien übernommen wurde.
"Die vorgeschlagenen Anpassungen stellen ein kohärentes Paket dar, das sowohl den Forderungen des Presserats als auch dem Ansatz der Regierung entspricht, ein pluralistisches Medienumfeld und einen Rahmen zu schaffen, in dem die Presse ihre wesentliche Rolle für das Funktionieren unserer Demokratie spielen kann", erklärte Ministerin Elisabeth Margue.
Pressemitteilung des Staatsministeriums und der Abteilung für Medien, Konnektivität und digitale Agenda