Yuriko Backes hat die Finanzlage des Staates zum 31. Dezember 2022 vorgestellt

"Ich werde gezielte Steuererleichterungen vorschlagen, um die Kaufkraft der Haushalte zu unterstützen"

Am 30. Januar 2023 legte die Ministerin der Finanzen Yuriko Backes in einer gemeinsamen Sitzung des Finanz- und Haushaltsausschusses und des Haushaltsvollzugsausschusses der Abgeordnetenkammer die Finanzlage des Staates zum 31. Dezember 2022 dar. Die Finanzlage, die Ende Dezember 2022 einen Überschuss aufweist, darf nicht mit der endgültigen Situation verwechselt werden, die defizitär sein wird, da im Rahmen des Haushaltsjahres 2022 noch einige größere Ausgaben während der sogenannten Ergänzungsperiode, die bis zum 30. April 2023 läuft, getätigt werden.

©MFIN Yuriko Backes, Ministerin der Finanzen
Yuriko Backes, Ministerin der Finanzen

Yuriko Backes kommentierte: "In Erwartung der Ausgaben für die Nachtragsperiode und trotz des wirtschaftlichen und geopolitischen Gegenwinds freue ich mich über das Zwischenergebnis zum 31. Dezember 2022, das die Widerstandsfähigkeit der öffentlichen Finanzen unseres Landes zeigt. Ich werde gezielte Steuererleichterungen in Form von Steuergutschriften vorschlagen, wenn sich die sich abzeichnende Verbesserung gegenüber früheren Schätzungen bestätigt. Dies entspricht der Verpflichtung, die ich bereits bei der Vorstellung des Haushalts für 2023 eingegangen bin."

Zum 31. Dezember 2022 beliefen sich die Einnahmen des Zentralstaates auf insgesamt 23,5 Milliarden Euro, was einem Anstieg von 7,4 % gegenüber dem 31. Dezember 2021 entspricht. Im Einzelnen hat die Steuerverwaltung (ACD) Einnahmen in Höhe von 11,1 Milliarden Euro oder 109,4 % des bewilligten Budgets eingenommen, was einem Anstieg von 834 Millionen Euro oder +8 % gegenüber dem 31. Dezember 2021 entspricht. Diese positive Entwicklung ist insbesondere auf die Quellensteuer auf Löhne und Gehälter (RTS) zurückzuführen, deren Einnahmen dank der guten Arbeitsmarktlage und der aufeinanderfolgenden Indextranchen um 546 Millionen Euro oder +11 % gestiegen sind. Gleichzeitig belaufen sich die Einnahmeverluste aufgrund der Einführung der "Steuergutschrift für Energie" zugunsten der privaten Haushalte nunmehr auf 267 Millionen Euro.

Die Einkünfte der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) belaufen sich zum 31. Dezember 2022 auf 1,9 Milliarden Euro, was 99,5% des bewilligten Budgets entspricht. Im Vergleich zu 2021 sind die Einnahmen um 15 Millionen Euro (+0,8%) gestiegen. Die direkten und indirekten Auswirkungen der Verbrauchsteuersenkungen in Luxemburg und in den Nachbarländern führten zu einem schwierigen Jahr für den Kraftstoffverkauf, jedoch mit dem positiven Effekt, dass der CO2-Fußabdruck Luxemburgs reduziert wurde. Die Steuereinnahmen waren entsprechend betroffen: Die Einnahmen aus Dieselkraftstoff für den Straßenverkehr schrumpften von 690 Millionen Euro im Jahr 2021 auf 572 Millionen Euro im Jahr 2022, was einem Rückgang von 17,1 % entspricht.

Die Einnahmen der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) belaufen sich zum 31. Dezember 2022 auf insgesamt 7,3 Milliarden Euro, was einem Anstieg von +617 Millionen Euro oder +9% entspricht. Diese Entwicklung ist fast ausschließlich auf die Mehrwertsteuer zurückzuführen, deren Einnahmen um 560 Millionen Euro (+12%) steigen, wobei die hohe Inflation einen entscheidenden Faktor darstellt. Die Einnahmen aus der Abonnementsteuer bleiben aufgrund der Situation auf den Finanzmärkten deutlich hinter den Erwartungen des verabschiedeten Haushalts zurück. Gleiches gilt für die Eintragungsgebühren bedingt durch den Immobilienmarkt in Luxemburg.

Die Ausgaben der Zentralverwaltung belaufen sich zum 31. Dezember 2022 auf 22,5 Milliarden Euro, was einem Anstieg von +6,9% gegenüber 2021 entspricht. Diese Zunahme, die mit dem Anstieg der Einnahmen vergleichbar ist, ist in erster Linie auf die Umsetzung der Beihilfen für Haushalte und Unternehmen (Energiedësch; Solidaritéitspak 1 und 2.0) zurückzuführen, für die im Jahr 2022 rund 413 Millionen Euro (einschließlich der Steuergutschrift für Energie) ausgezahlt werden. Zweitens werden die Ausgaben auch durch die Indextranchen und die hohe Inflation beeinflusst, insbesondere bei den Betriebskosten und den vom Staat zu zahlenden Gehältern, die in den ersten 12 Monaten des Haushaltsjahres 2022, das erst am 30. April 2023 endet, um 9% bzw. 9,2% gestiegen sind. Gleichzeitig wurden die öffentlichen Investitionen mit insgesamt 2,54 Milliarden Euro auf einem hohen Niveau gehalten.

Die Einnahmen und Ausgaben ergeben insgesamt einen Überschuss für die Zentralverwaltung zum 31. Dezember 2022 von +1.010 Millionen Euro. Während die Einnahmen für das Jahr 2022 fast vollständig eingegangen sind, können in der Nachtragsperiode Ausgaben in Höhe von bis zu 1,8 Milliarden Euro anfallen, die letztlich zu einem Defizit der Zentralverwaltung für das Gesamtjahr führen würden.

Auf der Grundlage der jüngsten Entwicklungen und der aktualisierten Informationen der verschiedenen Ministerien und Behörden wird der gesamtstaatliche Haushalt 2022 voraussichtlich ein Defizit aufweisen, sich jedoch gegenüber der Schätzung vom Oktober 2022 um mindestens 500 Mio. EUR verbessern. Die entsprechende Analyse wird in den kommenden Wochen verfeinert, und die strukturellen Auswirkungen (d.h. die möglichen Auswirkungen dieser Verbesserung auf die folgenden Haushaltsjahre) werden weiter untersucht, insbesondere im Hinblick auf die Ausarbeitung des Stabilitäts- und Wachstumsprogramms, das die Ministerin der Finanzen Ende April vorlegen wird.

Abschließend ist anzumerken, dass sich die öffentliche Verschuldung zum 31. Dezember 2022 auf 18,9 Mrd. EUR belaufen wird, was 24,0 % des BIP entspricht und ebenfalls leicht unter der Schätzung von 24,6 % des BIP liegt, die bei der Vorlage des Haushaltsplans 2023 berücksichtigt wurde.

Yuriko Backes erklärte: "Angesichts der geopolitischen Aussichten und insbesondere der für 2023 erwarteten Konjunkturabschwächung trete ich weiterhin für eine verantwortungsvolle und vorausschauende Haushaltspolitik ein, die die mittelfristige Tragfähigkeit unserer öffentlichen Finanzen nicht in Frage stellt. In diesem Sinne werde ich die Entwicklung der öffentlichen Finanzen weiterhin genau beobachten, um den Spielraum für gezielte Steuererleichterungen unter Einhaltung des im Haushalt 2023 festgelegten Pfads zu ermitteln. Ich möchte, dass dieser Spielraum vollständig genutzt werden soll, um die Kaufkraft der Haushalte in diesen schwierigen Zeiten rückwirkend ab Anfang 2023 zu stärken".

Pressemitteilung des Finanzministeriums

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