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Unternehmen und Inklusion: Teilnahme von Minister Max Hahn an einer Konferenz zu den Herausforderungen und Gelegenheiten der Barrierefreiheit
Am Montag, den 23. September 2024, fand eine Konferenz der Handelskammer zum Thema "Unternehmen und Barrierefreiheit" statt, an dem unter anderem auch das Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen sowie das Arbeitsministerium teilnahmen.
Ziel der Konferenz und seiner vier thematischen Workshops war, Unternehmen über die wichtigsten rechtlichen Verpflichtungen im Rahmen der nationalen und europäischen Gesetzgebung zur Barrierefreiheit aufzuklären und die praktischen Herausforderungen, denen sie in diesem Zusammenhang gegenüberstehen, anzusprechen. Die Veranstaltung richtete sich an alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche.
In seiner Ansprache betonte Familienminister Max Hahn nicht nur die Bedeutung der Barrierefreiheit für die betroffenen Verbraucher, sondern auch für die Unternehmen selbst. Indem sie ihre Produkte, Dienstleistungen und Räumlichkeiten zugänglich gestalten, leisten die Unternehmen nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Inklusion aller Menschen, sondern erweitern auch ihren potenziellen Kundenkreis, der auch Menschen mit Behinderungen und die wachsende Gruppe der älteren Menschen umfasst.
Das Abbauen von Barrieren und die Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse aller sind unverzichtbare Voraussetzungen einer inklusiven Gesellschaft. In Luxemburg stellen die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen, bzw. "mit funktionellen Einschränkungen" in das gesellschaftliche Leben und die Gewährleistung eines möglichst unabhängigen Lebens klare Prioritäten der Sozialpolitik dar, für die sich das Familienministerium unablässig einsetzt.
Die neuen rechtlichen Anforderungen im Bereich der Barrierefreiheit haben aber auch einen wirtschaftlichen Vorteil (insbesondere im Bereich des elektronischen Handels), indem sie den gesamten europäischen Markt für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen für luxemburgische Unternehmen öffnen.
In den thematischen Workshops wurden die Unternehmen über die legalen Bestimmungen und ihre Umsetzung in folgenden Bereichen informiert:
- Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen,
- Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Orten und von Räumlichkeiten/Orten, die dem Personal vorbehalten sind,
- Zugang zum Arbeitsmarkt,
- digitale Barrierefreiheit.
Die Experten, die in diesen thematischen Workshops sprachen, stellten Beispiele für bewährte Verfahren vor und beantworteten die zahlreichen Fragen der anwesenden Unternehmer, damit diese die rechtlichen Anforderungen, die mit der Verbesserung der Barrierefreiheit für alle in ihren Betrieben einhergehen, besser verstehen und umsetzen können.
Pressemitteilung des Ministeriums für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen / Office de la surveillance de l'accessibilité des produits et services (OSAPS)