Aktualisierung des Notfallplans im Falle von Angriffen auf die Informationssysteme oder technischen Schwachstellen in Informationssystemen, „PIU Cyber“

Am 5. Januar 2018 hat der Regierungsrat die Aktualisierung des Notfallplans im Falle von Angriffen auf die Informationssysteme oder  technischen Schwachstellen in Informationssystemen („PIU Cyber“) gebilligt.

Die Änderungen an der bisherigen Version sind das Ergebnis von Gesprächen einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Hochkommissariats für nationale Sicherheit und gründen einerseits auf den Lehren, die aus den Cyber-Zwischenfällen gezogen wurden, mit denen das Land seit 2014 zu tun hatte, und andererseits auf den Erfahrungen aus der Teilnahme an internationalen Simulationen und Übungen.

Diese Änderungen betreffen u. a.:

  • die Klarstellung der Rolle und die Verstärkung der Aufgaben auf Ebene des Krisenmanagements der Stelle zur Einschätzung der Cyber-Bedrohung (CERC) ab dem Eintritt eines größeren Zwischenfalls;
  • die Entwicklung der Beziehungen mit den Betreibern des öffentlichen und privaten Sektors sowie die gemeinsame Ausarbeitung von technischen Verfahren, die eine effiziente und schnelle Umsetzung jeglicher in einer Krisensituation erforderlicher Maßnahmen gewährleisten;
  • die Integration der im Kontext einer Notsituation oder einer nationalen Krisensituation für die horizontale Koordination der Organisation der Kommunikation zuständigen Stelle für Krisenkommunikation (SCC).

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