Geschwindigkeitskontrollen

Die Generalinspektion der Polizei (IGP) verzeichnet des Öfteren Beschwerden bezüglich Geschwindigkeitskontrollen, die mittels Radarhandmessgeräten durchgeführt werden. Diesbezüglich hat die IGP veranlasst, die Vorgehensweisen der Polizei in diesem Bereich zu überprüfen. Die Beschwerden der Bürger beinhalten unter anderem folgende Fragen:

  • Wann ist eine Geschwindigkeitskontrolle repressiver und wann präventiver Natur?

  • Habe ich ein Recht darauf, einen Beweis meiner überhöhten Geschwindigkeit zu erhalten?

  • Wie werden die Orte, an denen Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden, ausgesucht?

     

In diesem Zusammenhang, ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass Geschwindigkeitskontrollen zu den generellen Missionen der Polizei gehören, so wie es der Titel IV des Gesetzes vom 31. Mai 1999 über die Polizei und die IGP festhält. Abhängig vom Ziel der Kontrollen und den eingesetzten Mitteln, haben diese eher einen repressiven oder präventiven Charakter.

Im Laufe ihrer Untersuchungen hat die IGP feststellen können, dass das von der Generaldirektion der Polizei ausgearbeitete Konzept zur Sensibilisierung und Aufklärung der Verkehrsteilnehmer im Bereich der Straßenverkehrssicherheit, beide Arten von Kontrollen vorsieht. So sind Polizeipräsenz und die deutliche Sichtbarkeit des Kontrollpostens Ausdrücke des präventiven Charakters. Wird dabei jedoch eine Gesetzesverletzung festgestellt, so wird die Kontrolle in diesem Moment repressiver Natur. Die Polizisten halten in diesem Fall den Verkehrssünder, als informative sowie erziehende Maßnahme an, um ihn auf sein Fehlverhalten hinzuweisen.

Bezüglich der Transparenz der Beweise, gelten letztendlich die Aussagen der Polizisten, da die aktuelle Gesetzgebung keine Verpflichtung für den Polizisten vorsieht, dem Bürger einen Beweis, sprich Beleg zu zeigen oder auszustellen. Es ist jedoch üblich, dass dem Bürger die erfasste Geschwindigkeit auf dem Bildschirm des Handmessgeräts gezeigt wird, falls diese beanstandet wird und es technisch möglich ist.

Die Orte der Geschwindigkeitskontrollen werden nach genauen Kriterien festgelegt, die im Polizeikonzept zur Überwachung und Kontrolle des Straßenverkehres definiert sind. Diese Kriterien umfassen unter anderem risikoreiche Verkehrsstellen, wie zum Beispiel die Nähe zu einer Bushaltestelle oder zu einem Zebrastreifen, oder die Anzahl der Verkehrsunfälle und Beschwerden über gefährliches Verhalten an diesen Stellen. Die Polizisten berufen sich aber auch auf ihre Arbeitserfahrung um Kontrollorte zu bestimmen.

Was die Beschwerde eines Bürgers angeht, in Bezug auf die Richtigkeit einer Geschwindigkeitskontrolle nahe eines Ortsendes, teilt die IGP in diesem Punkt die Meinung der Polizei, dass eine Geschwindigkeitskontrolle überall dort stattfinden sollte, wo es ein Risikopotenzial für die Straßensicherheit gibt.

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