Bekämpfung der Armut durch Energiepreise: neue Maßnahmen für gefährdete Haushalte

  1. ©MFSVA

    Maßnahmen für sozial schwächere Haushalte

    Maßnahmen für sozial schwächere Haushalte

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    Energieprämie I

    Energieprämie I

  3. ©MFSVA

    Energieprämie II

    Energieprämie II

Im Rahmen der allgemeinen Regierungspolitik zur Stärkung der Kaufkraft der Haushalte ist die Bekämpfung der Armut eine besondere Priorität des Ministeriums für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen. Das Ministerium ist der Ansicht, dass das Auslaufen der Energiepreisobergrenze von gezielten sozialen Maßnahmen für sozial schwächere Haushalte begleitet werden muss, um die finanziellen Auswirkungen abzufedern.

"Ein plötzlicher Anstieg der Energiepreise könnte gefährdete Haushalte mit neuen Schwierigkeiten konfrontieren. Für die Regierung ist es von entscheidender Bedeutung, unsere Bemühungen zur Unterstützung benachteiligter Haushalte zu verstärken, und zu verhindern, dass noch mehr Menschen vom Armutsrisiko betroffen sind", betonte der Minister für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen, Max Hahn.

Konkret sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  1. Energieprämie
    • Erhöhung der Einkommensgrenze, bis zu der die Energieprämie in Anspruch genommen werden kann. Derzeit liegt die Grenze bei 25% über der Einkommensgrenze für die Teuerungszulage – sie wird auf 30% angehoben.
    • Der derzeitige Betrag der Energieprämie wird in zwei Schritten verdreifacht. Die neue Prämie wird bis zu einem Einkommen, das 25 % über der Einkommensgrenze für die Teuerungslage liegt, in voller Höhe ausgezahlt. Personen, deren Einkommen über 25% liegt, erhalten die Hälfte der Prämie bis zu einer Einkommensgrenze von 30 %.
  2. Steuergutschriftäquivalents (ECI)
    • Beibehaltung des ECI für Bezieher des pauschalen Grundbetrags pro Erwachsenem, der gemäß dem Gesetz vom 18. Juli 2018 über das Einkommen zur sozialen Eingliederung geschuldet wird, sowie für Bezieher des Einkommens für schwerbehinderte Personen. Der Betrag des ECI wird auf 90 EUR erhöht.
  3. Staatliche Beteiligung, um den Anstieg der Energiekosten in Seniorenheimen zu finanzieren
    • Die staatliche Beteiligung an der Finanzierung des Anstiegs der Energiekosten in Seniorenheimen wird bis 2025 verlängert. Im Gegenzug verpflichten sich die Leistungserbringer, die in den Genuss dieser Beteiligung kommen, ihre Tarife während dieses Zeitraums nicht zu erhöhen, mit Ausnahme der Preiserhöhungen, die sich aus der Anpassung der Tarife an den Index der Lebenshaltungskosten ergeben.

Pressemitteilung des Ministeriums für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen

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