Interview von Jean Asselborn im Lëtzebuerger Journal

"Erstmal status quo"

Interview: Lëtzebuerger Journal (Claude Karger) 

Lëtzebuerger Journal: Was ändert sich konkret für britische Bürger in Luxemburg und für luxemburgische Bürger in Großbritannien?

Jean Asselborn : Im Prinzip erstmal nichts, da ja bis Ende 2020 eine Übergangsphase gilt. Die Briten haben allerdings angekündigt, dass jeder EU-Bürger, der weiterhin im Vereinigten Königreich leben und arbeiten will, ein neues Aufenthaltsstatut beantragen muss. Die Rede geht vom "settled" beziehungsweise "pre-settled status". Das Außenministerium rät, diesen Status schnellstmöglich zu beantragen. Studenten sollten sich informieren, was die künftige Anerkennung ihres Diploms anbelangt und wie die Studiengebühren sich künftig entwickeln könnten. Für die Briten in Luxemburg ändert sich bis zum Ende der Transitionsphase erstmal nichts, aber auch darüber hinaus behalten sie und ihre Familien ihre Rechte, wie es im Austrittsabkommen festgehalten ist. Sie bekommen allerdings ein neues Aufenthaltsdokument. Detaillierte Informationen über die Prozedur zum Erhalt dieses Dokuments werden in den kommenden Wochen verfügbar. Für britische Bürger, die sich nach Ende der Übergangsphase in Luxemburg niederlassen, werden allerdings die Einwanderungsregeln für Personen aus Drittstaaten gelten, außer es findet sich hier eine Sonderregelung.

Lëtzebuerger Journal: Gibt es andere Verpflichtungen für luxemburgische Reisende in Großbritannien und für britische Reisende in Luxemburg?

Jean Asselborn : Auch hier bleiben die aktuellen Bedingungen bis zum Ende der Transitionsphase bestehen. EU-Bürger müssen entweder im Besitz eines gültigen Ausweises oder Passes sein. Das gleiche gilt für die Briten. Derzeit kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich das ändern wird.

Lëtzebuerger Journal: Wie steht es eigentlich um Importe und Exporte?

Jean Asselborn : Während der Übergangsphase bleibt das Vereinigte Königreich Teil der EU-Zollunion und des Binnenmarkts. Die Waren werden also bis zum Ende der Übergangsphase frei zirkulieren. Eventuelle Änderungen nach dem 31. Dezember können nicht ausgeschlossen werden, das hängt von den Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ab

 

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