Coronavirus: COVID-19

Täglicher Lagebericht

Tägliche COVID-19 Situation: Anzahl der ausgeführten PCR Tests; positiv getestete Personen; Hospitalisierungen; Sterbefälle; Nachverfolgung der Pandemie.

Grafiken Tagesbericht Wöchentlicher Bericht

6.601 Anzahl der ausgeführten PCR-Tests
  • Pro 100.000 Einwohner : 1.054
140 Anzahl der positiv auf COVID-19 getesteten Personen
  • Pro 100.000 Einwohner : 22,36
35 Hospitalisierungen
  • Normalstation: 33
  • Intensivstation: 2
128 Sterbefälle
  • Neue Sterbefälle : 0
  • Gesamtzahl der Sterbefälle : 128
Nachverfolgung der Pandemie
  • Reproduktionszahl Rt eff : 1,10
  • Positiv-Rat : 2,12

Source: COVID-19 research Taskforce

Präzisierung der Statistiken

Das Gesetz über meldepflichtige Krankheiten schreibt den Laboren genaue Fristen vor für die Meldung verschiedener ansteckender Krankheiten an das Gesundheitsamt. So muss bei Covid-19 das Resultat des PCR-Tests innerhalb eines Tages an das Gesundheitsamt weitergeleitet werden. Es kann jedoch vorkommen, dass die Ergebnisse der PCR-Texts erst nach ein paar Tagen eingereicht werden. In diesem Fall muss die täglich auf www.covid19.lu veröffentliche Statistik nachträglich korrigiert werden.

Festzuhalten ist auch, dass die veröffentlichte Statistik die Situation des Vortags beschreibt.

Source: COVID-19 research Taskforce

Nächste Aktualisierung: 08.10.2020 zwischen 17:30 - 18:00

An Wochenenden und Feiertagen beschränkt sich die Aktualisierung auf folgende drei Zahlen:

  • Anzahl der ausgeführten Tests

  • Anzahl der positiv auf COVID-19 getesteten Personen

  • Sterbefälle

BEDINGUNGEN UND MAßNAHMEN DES AKTUELLEN GESETZES

Präventivmaßnahmen für Restaurants, Cafés, Kantinen und andere Catering-Lokale
  1. Es sind nur Sitzplätze erlaubt;
  2. maximal 10 Personen pro Tisch (außer die Personen wohnen im selben Haushalt);
  3. die Tische müssen 1,5m auseinanderstehen oder, bei geringerer Distanz, durch eine Abtrennung voneinander getrennt sein;
  4. der Kunde muss eine Maske tragen, wenn er nicht sitzt;
  5. die Maskenpflicht gilt ebenfalls für das Personal in direktem Kontakt mit dem Kunden;
  6. das Lokal muss spätestens um Mitternacht schließen;
  7. es darf nur am Tisch konsumiert werden (außer Take-away oder Lieferung).

Bei einem Verstoß gegen die Vorschriften unter 1°, 3° und 6° riskiert die zuständige Person eine Geldbuße von bis zu 4.000€.

Bei einem 2. Verstoß wird die Geldbuße verdoppelt und die Niederlassungsgenehmigung kann für 3 Monate suspendiert werden. Firmen, die für einen 2. Verstoß geahndet werden, können auch keine finanzielle Unterstützung vom Staat im Rahmen der Pandemie erhalten.

Bei einem Verstoß gegen Vorschrift 7° riskiert der Kunde eine Geldbuße von bis zu 500€. 

Sicherheitsmaßnahmen

Die Maskenpflicht gilt bei allen für die Öffentlichkeit zugänglichen Aktivitäten in geschlossenen Räumen, sowie im öffentlichen Transport (außer für den Fahrer, wenn dieser 2m von den Passagieren entfernt ist oder durch eine Trennvorrichtung von diesen abgetrennt ist).

Dieses Prinzip kennt jedoch einige Ausnahmen, z.B.:

  • Wenn die Ausübung der Aktivität selbst nicht mit dem Tragen einer Maske vereinbar ist (dann müssen vom Veranstalter andere Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden);
  • Kinder unter 6 Jahren;
  • Personen, die aufgrund ihrer Behinderung von der Maskenpflicht befreit sind;
  • Personen während der Ausübung einer kulturellen oder sportlichen Aktivität.

 

2° Versammlungen von Personen, zu Hause oder bei privaten Veranstaltungen, drinnen oder draußen, müssen auf 10 Personen beschränkt werden, außer:

  • Es handelt sich um Personen die zusammen wohnen;
  • Bei Versammlungen in einem Restaurant, Café, einer Kantine oder einem anderen Catering-Lokal; hier gelten die Bestimmungen des Horeca-Bereiches.

bei allen öffentlichen Versammlungen mit mehr als 10 Personen müssen diese über Sitzplätze mit 2m Distanz verfügen. Wenn die 2m nicht eingehalten werden können, ist das Tragen der Maske obligatorisch. Die Maske muss ebenfalls vom Personal getragen werden und vom Publikum, wenn dieses nicht sitzt. (Ausnahmen gelten hier aber beispielsweise für kulturelle oder sportliche Akteure bei der Ausübung ihrer Tätigkeit und bei Teilnehmern von Schulaktivitäten. Sitzplätze sind nicht obligatorisch bei Demonstrationen, Begräbnissen, Ausstellungen, Märkten und Salons, wo Personen umhergehen).

Die Regeln der Distanz und der Maske gelten nicht für Kinder unter 6 Jahren und für Personen eines selben Haushaltes.

Bei einem Verstoß gegen diese Vorschriften riskiert die Person eine Geldbuße von bis zu 500€.

http://legilux.public.lu/eli/etat/leg/loi/2020/07/17/a624/consolide/20200725

 

Quarantäne und Isolation

Das Contact-tracing ist eine öffentliche Gesundheitsmaßnahme bei der es darum geht, schnellstmöglich die Personen zu identifizieren, die mit einer positiv getesteten Person in Kontakt waren. Um eine Übertragung in der Bevölkerung zu vermeiden, werden die identifizierten Personen in Quarantäne gesetzt.

Es wird zwischen Quarantäne und Isolation unterschieden:

  • Die Isolation gilt für Personen, die positiv auf COVID-19 getestet wurden,
  • während die Quarantäne für jene Personen gilt, die mit einer positiv getesteten Person in Kontakt waren.

Bei einem Verstoß gegen die Anordnung einer Isolation oder Quarantäne riskiert die Person eine Geldbuße zwischen 25 und 500€. 

DAS CORONAVIRUS

Definition

Coronaviren (CoV) sind eine große Familie von Viren, die Symptome von der Erkältung bis hin zu ernsteren Erkrankungen wie dem Nahost-Atemwegssyndrom (MERS) und dem schweren akuten Atemwegssyndrom (SARS) verursachen. Ein neuartiges Coronavirus (nCoV) ist ein neuer Stamm des Coronavirus, der beim Menschen noch nicht identifiziert wurde.

COVID-19 ist die Infektionskrankheit, die durch das kürzlich entdeckte Coronavirus (SARS-CoV-2) verursacht wird. Dieses neue Virus und diese Krankheit waren vor dem Ausbruch in Wuhan, China, im Dezember 2019 unbekannt. 

Die COVID-19-Infektion bleibt in 80% der Fälle harmlos. Um jedoch die Ausbreitung unter der allgemeinen Bevölkerung zu verlangsamen und die gefährdeten und fragilen Bevölkerungsgruppen zu schützen, ist es wichtig eine Reihe von Vorkehrungen zu treffen.

Was ist eine Pandemie?

Obwohl es keine allgemeingültige Definition gibt, kann man sagen, dass eine Pandemie eine zunehmende und anhaltende Verbreitung einer außergewöhnlichen, ansteckenden Krankheit ist, die zusehends alle Teile der Welt und einen Großteil der Weltbevölkerung betrifft.

Am 11. März 2020 stufte die Weltgesundheitsorganisation WHO die Covid-19-Epidemie als Pandemie ein.

Wie überträgt sich das COVID-19-Coronavirus?

 

Die COVID-19-Infektion wird durch Personen übertragen, die das Virus in sich tragen. Die Krankheit kann von einer Person auf eine andere durch ganz kleine Partikel, sogenannte Aerosole, oder Atemtröpfchen übertragen werden, die beim Husten oder Niesen durch die Nase oder den Mund ausgestoßen werden.

COVID-19 kann durch Einatmen von Aerosolen oder Tröpfchen einer erkrankten Person, die gerade gehustet oder geniest hat, übertragen werden. Daher ist es wichtig, sich mehr als zwei Meter von einer kranken Person entfernt zu halten und die grundlegenden Hygienemaßnahmen einzuhalten. Die Tröpfchen können einige Zeit auf Gegenständen oder Oberflächen im Umkreis der betroffenen Person verbleiben. Berührt man diese Gegenstände oder Oberflächen und fasst sich anschließend an Auge, Nase oder Mund, kann man sich mit COVID-19 anstecken.

Ist COVID-19 beim Geschlechtsverkehr übertragbar?

 

COVID-19 ist keine sexuell übertragbare Krankheit. Da das Virus jedoch in den Atemsekreten vorhanden ist und durch direkten Kontakt von Person zu Person übertragen werden kann, stellt der Geschlechtsverkehr Bedingungen dar, die für eine Übertragung des Virus sehr günstig sind, wenn einer der Partner infiziert ist.

Können Haustiere COVID-19 übertragen?

Derzeit gibt es keine Hinweise darauf, dass Haustiere wie Hunde oder Katzen das neue Coronavirus übertragen können.

Es gibt jedoch einige Fälle von infizierten Katzen, vor allem in den Vereinigten Staaten; deshalb ist es ratsam, Hauskatzen wenn möglich im Haus zu halten und zu vermeiden, dass sie Kontakt haben mit Personen, die nicht im selben Haushalt wohnen.

Hundehalter sollten darauf achten, dass die Tiere außer Haus den gleichen Sicherheitsabstand einhalten wie die Menschen.

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation ist der vorherrschende Übertragungsweg derjenige von Mensch zu Mensch.

Menschen und Haustiere erkranken manchmal durch die gleichen Erreger. Deshalb sollten an Covid-19 erkrankte Personen keinen engen Kontakt zu ihren Haustieren pflegen und sie wenn möglich während der Dauer der Krankheit in die Obhut einer anderen Person geben.

SICH UND ANDERE SCHÜTZEN

Wie verhalte ich mich, damit ich mich möglichst wenig einer Gefahr aussetze?

Die Regierung hat seit dem 20. April die Einschränkungen schrittweise gelockert. Trotzdem besteht weiter das Risiko einer Infektion mit dem Virus. Solange keine wirksame Behandlung und kein Impfstoff verfügbar sind, sollen wir uns auf ein Leben mit diesem Virus einstellen.

Deshalb sollten Sie weiterhin nur in beschränktem Maße ausgehen und Kontakte pflegen , alle Hygiene- und weiteren Vorsichtsmaßnahmen einhalten sowie eine Maske tragen, sobald die Distanz von zwei Metern zu nicht mit Ihnen zusammenlebenden Personen nicht eingehalten werden kann.

Schutzgesten

Um alle Personen zu identifizieren, die möglicherweise infiziert worden sind, sollten Sie eine Liste der Personen, zu denen Sie in letzter Zeit Kontakt hatten (Familienangehörige, Freunde, Nachbarn, Bekannte, Arbeitskollegen …) anlegen und regelmäßig auf den neuesten Stand bringen.

#NichtOhneMeineMaske

Die Lockerung setzt drei Bedingungen voraus:

  • die persönliche Verantwortung jedes Einzelnen,

  • die Solidarität untereinander und vor allem anfälligen Menschen gegenüber,

  • die disziplinierte Befolgung der Vorsichtsmaßnahmen.

 

Was muss ich tun, um mich zu schützen und eine Übertragung zu vermeiden?

Es sind die gleichen Vorsichtsvorschriften zu beachten wie bei jeder anderen Infektion der Atemwege.

  1. Das wichtigste: waschen Sie sich die Hände regelmäßig und gründlich.
  2. Husten oder niesen Sie in ein Papiertaschentuch oder in den Ellbogen. Entsorgen Sie die Taschentücher in einen Abfallbehälter mit Deckel.
  3. Vermeiden Sie das Händeschütteln oder Küssen.
  4. Vermeiden Sie engen Kontakt mit kranken Menschen (halten Sie einen Abstand von mindestens 2 Metern ein).
  5. Vermeiden Sie es so weit möglich, Ihr Gesicht mit den Händen zu berühren.
  6. Beschränken Sie Ihre ausserhäusslichen Bewegungen auf das Notwendige.
  7. Die Maske ergänzt die Schutzgesten.

 

Wann ist eine Maske zu tragen?

In öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Aktivitäten, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind (Geschäfte, Schalter, Recycling-Zentren, Messen und Ausstellungen, Märkte), ist es obligatorisch, Nase und Mund mit einer Maske, einem Schal oder einem Hals- oder Kopftuch zu bedecken.

Kulturelle, sportliche und Freizeitaktivitäten dürfen kein Publikum empfangen, wenn die Bedingungen des Tragens einer Maske und/oder der Distanzierung nicht eingehalten werden.

Das Tragen einer Maske ist auch bei Versammlungen mit mehr als 20 Personen obligatorisch, wenn der Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann.

In manchen Bereichen gelten unter Umständen noch strengere Bestimmungen.

Wer die Vorschriften des Tragens einer Maske und des Mindestabstandes zwischen Sitzplätzen nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bestraft werden.

Wer muss keine Maske tragen?

Kinder unter 6 Jahren sind nicht verpflichtet, eine Maske zu tragen. Kein Kind benötigt eine Maske bei der Teilnahme an Aktivitäten im Rahmen von formaler oder nicht formaler Bildung.

Personen mit besonderen Bedürfnissen, die aufgrund ihrer Behinderung keine Maske tragen können, fallen nicht unter diese Verpflichtung, sofern sie andere sanitäre Maßnahmen ergreifen, um die Verbreitung des Virus zu verhindern. Ein ärztliches Attest bestätigt die Unfähigkeit, eine Maske zu tragen.

Fahrer öffentlicher Verkehrsmittel brauchen die Maske nicht zu tragen, wenn ein Abstand von wenigstens zwei Metern zwischen ihnen und den Fahrgästen besteht oder wenn sie durch eine Trennvorrichtung getrennt sind.

Wenn eine Tätigkeit aufgrund der Maske nicht ausgeführt werden kann (z.B. Gesichtspflege), müssen andere sanitäre Maßnahmen ergriffen werden, um eine Ansteckung zu verhindern. Zum Beispiel kann die Fachkraft ein Visier in Kombination mit einer Maske oder eine FFP2-Maske bei der Betreuung eines Kunden tragen.

Religiöse, kulturelle und sportliche Akteure sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gehalten, eine Maske zu tragen.

Können Kunststoffvisiere Masken ersetzen?

Nein, Visiere aus transparentem Kunststoff schützen die Augen, jedoch nicht Nase oder Mund. Deshalb ist ein Visier allein kein wirksamer Schutz gegen das Coronavirus.

Wie werden die Masken gehandhabt?

Die Einwegmasken, die an Einwohner und Grenzgänger verteilt werden, dürfen nicht gewaschen werden und müssen nach maximal 8 Stunden Gebrauch in einem Abfalleimer entsorgt werden. Das Herstellungs- und das Verfallsdatum sind auf den Kisten aufgedruckt, im international gebräuchlichen Format: Jahr/Monat/Tag.

Andererseits können selbst genähte Masken aus Stoff, Schals und Hals- oder Kopftücher mehrmals benutzt werden, unter der Bedingung, dass sie täglich nach Gebrauch bei 60 Grad gewaschen werden.

Um mehr über die korrekte Handhabung von Masken zu erfahren, lesen Sie bitte diese Empfehlungen. Das Tragen der Maske ist eine zusätzliche Schutzgeste, um die Verbreitung der mit dem Virus infizierten Tröpfchen einzudämmen. Das Tragen der Maske kann jedoch das Risiko der Ansteckung vergrößern, wenn nicht richtig damit umgegangen wird. Aus diesem Grund ist die Weltgesundheitsorganisation der Ansicht, dass die weit verbreitete Verwendung von Masken in der Allgemeinbevölkerung nur dann gerechtfertigt ist, wenn andere Hygieneschutzmaßnahmen nicht oder nur schwer durchführbar sind.

#NichtOhneMeineMaske

Ist ein Bart mit dem Tragen der Maske vereinbar?

Jedenfalls muss die Maske gut auf das Gesicht angelegt werden, sonst ist ihre Wirksamkeit nicht gewährleistet. Der Bart muss sauber sein, längere Bärte müssen wie Kopfhaare zusammengebunden werden. Dies gilt sowohl für chirurgische als auch für aus Stoff gefertigte Masken.

Damit FFP2-Masken, die von Ärzten oder medizinischem Personal getragen werden, dicht abschließen, darf der Bart nicht über die Ränder der Maske hinausragen.

Ich bin Grenzgänger, erhalte ich Masken?

Ja, jeder in Luxemburg angestellte Grenzgänger erhält ein Paket mit 50 chirurgischen Einwegmasken.

Die Armee hat im ganzen Land zwölf Stellen eingerichtet und verteilt dort die Masken an die Grenzgänger, und zwar täglich bis zum 24. Mai 2020.

Jeder Grenzgänger erhält einen Brief mit einem Gutschein für seine Masken, die er an der von ihm selbst gewählten Verteilungsstelle abholt, innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt des Briefes. Um einen zu großen Andrang zu vermeiden, wurde der Versand dieser Briefe auf fünf Tage verteilt.

 

Schützen Handschuhe wirkungsvoll gegen das Coronavirus?

Im Alltag schützt regelmäßiges Händewaschen besser gegen das Coronavirus als das Tragen von Handschuhen. Denn Handschuhe verhindern nicht, dass das Virus von einer Fläche zur anderen übertragen wird. Wenn Sie mit dem Virus infizierte Flächen oder Gegenstände berühren, so überträgt sich das Virus auf den Handschuh und von dort aus auf ihre persönlichen Gegenstände wie Schlüssel, Handy, Handtasche, Börse, usw. 

Eine hydro-alkoholische Lösung kann Handschuhe nicht wirklich desinfizieren. Das Risiko der Übertragung auf die Hände beim Ausziehen der Handschuhe ist nicht unerheblich. 

Prinzipiell haben Handschuhe eine Reihe Nachteile:

  • Sie vermitteln ein falsches Gefühl von Sicherheit und verführen dazu, sich nicht an die wesentlichen Schutzmaßnahmen zu halten;

  • Sie vergrößern so das Risiko einer Infektion durch das Coronavirus.

  • Sie haben einen negativen Impakt auf die Umwelt, da die meisten Einweghandschuhe weder wiederverwertbar noch biologisch abbaubar sind. 

Wann sollte man Handschuhe tragen? 

Einweghandschuhe sind dem Pflegepersonal vorbehalten, das direkten Hautkontakt mit Personen hat, die eventuell mit Corona oder einer anderen ansteckenden Krankheit infiziert sind. Im Bereich der Pflege von Personen mit ansteckenden Krankheiten ist das Tragen von Handschuhen ebenso unabdingbar wie das regelmäßige Waschen der Hände. In allen anderen Fällen wird das Tragen von Einweghandschuhen nicht empfohlen. 

Einweghandschuhe sind nicht für den alltäglichen Gebrauch bestimmt.

 

 

Ich war an COVID-19 erkrankt und bin genesen. Bin ich jetzt immun dagegen?

Mit dieser Frage beschäftigt sich die Medizin derzeit. Es gibt bis dato keinen Beweis, dass Personen, die sich von der Covid-19-Infektion erholt haben, immun dagegen und vor einer neuen Erkrankung geschützt sind. Deshalb ist die Weltgesundheitsorganisation der Ansicht, dass das Ausstellen eines „Immunpasses“ für Patienten, die Antikörper im Blut haben, ein falsches Sicherheitsgefühl vermitteln und so die Verbreitung der Pandemie fördern könnte.

Wenn Sie sich erholt haben von der Krankheit, so halten Sie sich weiter an die Vorsichtsmaßnahmen und schützen Sie damit sich selbst und die anderen.

Wer sind die gefährdeten Personen?

Gefährdete Personen sind Personen, die über 65 Jahre alt sind, schwangere Frauen oder bereits an einer der unten aufgelisteten Krankheiten leiden. Die betroffenen Krankheiten sind:

  • Diabetes
  • Kardiovaskuläre Erkrankungen
  • Chronische Atemwegserkrankungen
  • Krebs
  • Krankheits- oder therapiebedingte Immunschwäche
  • krankhafte Fettleibigkeit (Body-Mass-Index über 40 kg/qm)
Welche Kinder sind gefährdet?

Bei Kindern verläuft die Infektion mit Covid-19 ganz anders als bei Erwachsenen; bei Kindern treten meistens kaum Symptome auf. Schwere Erkrankungen an Covid-19 sind bei Kindern sehr selten.

Nach dem derzeitigen Wissensstand sind Kinder mit Vorerkrankungen der folgenden Kategorien als gefährdet anzusehen:

  • verschiedene Erkrankungen der Atemwege
  • verschiedene Pathologien des Herzens
  • verschiedene durch Krankheit oder Behandlung verursachte Immunschwächen

Zögern Sie nicht im Falle eines Verdachts, Ihren Kinderarzt zu Rate zu ziehen.

Sie können sich ebenfalls die Empfehlungen des Obersten Rates für ansteckende Krankheiten (Conseil Supérieur des Maladies Infectieuses - CSMI) anschauen.

Ich bin eine gefährdete Person, was muss ich tun?

Schutz gefährderter Personen 

Wenn Sie unbedingt rausgehen müssen, beachten Sie die folgenden Empfehlungen:

  • Erledigen Sie ihre Einkäufe außerhalb der Stoßzeiten;
  • erledigen Sie Ihre Einkäufe wenn möglich online;
  • vermeiden Sie Orte, an denen es nicht möglich ist, einen Sicherheitsabstand von 2 Metern einzuhalten;
  • vermeiden Sie den öffentlichen Transport.

Wenn Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen, sollten Sie sich per Telekonsultation mit Ihrem Arzt in Verbindung setzen. Auf diese Weise können Sie klären, ob Sie Ihre Erwerbstätigkeit fortsetzen können. Ihr Arbeitgeber ist gehalten, Sie bestmöglich an Ihrem Arbeitsplatz zu schützen, zum Beispiel, indem Sie soweit wie möglich Distanz zu Ihren Arbeitskollegen halten.

Ist das neue Coronavirus für Kinder gefährlich?

Die Infektion mit dem COVID-19 verläuft bei Kindern in der Regel milder. In China hatten die meisten mit dem Coroanvirus infizierten Kinder keine Symptome; nur bei 5,6 Prozent gab es einen schwereren Krankheitsverlauf, kein Kind unter zehn Jahren starb jedoch daran.

In Europa und in den Vereinigten Staaten sind Sterbefälle von Kindern wegen COVID-19 die Ausnahme. Es waren dies meist Kinder, die an Vorerkrankungen litten, und so einem erhöhten Risiko ausgesetzt waren.

Trotzdem ist es nicht ausgeschlossen, dass ein Kind an einer schweren Form des COVID-19 erkrankt; im Zweifelsfall ist es der Arzt, der die Diagnose trifft und die nötige Behandlung vorschreibt.

Was tun bei Angstzuständen?

Die aktuelle Krise kann für die Menschen besonders besorgniserregend sein. Angst und Besorgnis können manchmal überwältigend sein, insbesondere in Fällen sozialer Isolation.

Wählen Sie zuverlässige Informationsquellen wie die Regierungswebsite gouvernement.lu und begrenzen Sie die Zeit, die Sie mit dem Konsum von Online-Medien verbringen (besuchen Sie diese Medien 1-2 Mal am Tag).

Seien Sie sich Ihrer Ängste bewusst. Merken Sie sich, wenn Sie ängstlich sind, und versuchen Sie zu verstehen, warum. Konzentrieren Sie sich auf das Hier und Jetzt, grübeln Sie nicht über Unsicherheiten.

Bleiben Sie ihrer gewohnten Routine treu.

Sprechen Sie mit Leuten, die gelassen sind.

www.covid19-psy.lu

Mit Stress umgehen (Englisch)

Wie vermeiden Sie Fake News?

Seit Anfang der Krise wird das Coronavirus von einem anderen Übel mit manchmal tödlichen Folgen begleitet: falsche Informatiounen, Fake News, in den sozialen Netzwerken. Im März starben im Iran Hunderte Menschen, die Methanol getrunken hatten, in der Meinung, dies schütze sie vor COVID-19. Andere gefährliche falsche Empfehlungen sind Vulkanasche, Kokain, Bleich- oder Desinfektiounsmittel wie Chlor- oder Javelwasser: Hände weg! Die Einnahme kann zum Tod führen!

Um sich zu informieren, konsultieren Sie ausschließlich anerkannte Internetseiten und nehmen Sie nur die Medikamente, die mit Ihrem Arzt abgesprochen sind.

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:

https://www.oecd-forum.org/posts/fighting-disinformation-a-key-pillar-of-the-covid-19-recovery?badge_id=1420-tackling-covid-19 (EN)

https://www.europarl.europa.eu/thinktank/de/document.html?reference=EPRS_ATA(2020)651963

https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/advice-for-public/myth-busters

https://www.consilium.europa.eu/de/policies/covid-19-coronavirus-outbreak/fighting-disinformation/

https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/health/coronavirus-response/fighting-disinformation_de

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/verlaessliche-informationen-erkennen.html

 

SYMPTOME UND ERKENNUNG

Welche Symptome treten auf?

Die Symptome variieren von einer mittelschweren bis schweren Atemwegsinfektion mit Fieber, Husten, Atembeschwerden und Müdigkeit.

Der Verlust des Geruchssinns (Anosmie) und/oder derjenige des Geschmackssinns (Ageusie), Verdauungsprobleme sowie Hautausschlag sind andere Symptome der Krankheit. 

Ältere Menschen und Menschen mit chronischen Vorerkrankungen sind anfälliger für Komplikationen.

Die Inkubationszeit zwischen der Infektion mit dem Erreger und dem Auftreten der ersten Symptome der COVID-19-Infektion beträgt höchstens 14 Tage.

Wie unterscheide ich Heuschnupfen und COVID-19?

Die Pollenallergien betreffen zwischen 15 und 20 Prozent der Bevölkerung. Die Symptome können denen von COVID-19 ähneln, vor allem bei denjenigen, bei denen die Allergie mit Asthma und Atemschwierigkeiten einhergeht.

Wer chronisches Asthma hat, kennt die Symptome meistens sehr gut und kann sie von COVID-19-Symptomen unterscheiden. Eine Asthmakrise verursacht normalerweise kein Fieber; 80 Prozent der COVID-19-Patienten haben jedoch Fieber. Bei Asthma treten die Atemschwierigkeiten unvermittelt als Krise auf und sind zeitlich begrenzt; es ist außerdem ein charakteristisches Pfeifen zu vernehmen. Die Atemprobleme bei COVID-19 machen sich nach und nach bemerkbar und lassen nicht nach; sie werden zudem von einem trockenen Husten begleitet.

www.pollen.lu

 

An wen muss ich mich wenden, um herauszufinden, ob ich mit dem Coronavirus infiziert bin?

 

 

  • In dringenden Fällen rufen Sie immer die Notfallnummer 112 an!
  • Rufen Sie Ihren Arzt an oder kontaktieren Sie ihn per Telekonsultation (eConsult). .
  • Sie können in die Notaufnahme eines Krankenhauses gehen. 
  •  

     

    Wenn nötig, kontaktieren Sie Ihren Arzt per Telefon oder per Telekonsultation eConsult. Begeben Sie sich nicht in die Arztpraxis.

    Ich bin positiv getestet worden, wie muss ich vorgehen?

    Wenn Sie mit dem Virus infiziert sind und Ihr Gesundheitszustand es erlaubt, müssen Sie sich in eine zweiwöchige häusliche Isolierung begeben. Sie erhalten in den ersten Tagen Ihrer Isolierung zwei Sendungen des Gesundheitsamtes:

    • ein Set mit Masken, die Sie tragen müssen, sobald Sie mit anderen Personen in Kontakt kommen;
    • Erklärungen darüber, wie Sie verhindern, dass Sie andere Personen anstecken (die angemessenen Verhaltensweisen z. B.) sowie eine Verschreibung der Isolierung, die Ihnen als Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit dient.

    Sie werden auch zu einer Fernbeobachtung eingeladen. Dazu können Sie sich freiwillig auf einer Webplattform mit dem Namen „Maela“ einschreiben, einem nationalen System, das die Beobachtung aus der Ferne erlaubt. So erfahren medizinische Teams, ob es Ihnen gut geht oder ob Sie gegebenenfalls Unterstützung benötigen.

    Zwei Wochen lang können Sie jeden Tag einen Fragebogen beantworten, der von einem Expertenteam des Gesundheitsamtes ausgewertet wird.

    Zu diesem Zweck ist eine Webseite eingerichtet worden mit folgender Adresse: www.suivicovid.lu.

    Wie werden die Kontakte einer infizierten Person identifiziert?

    Positiv getestete Person werden gebeten, dem Gesundheitsamt die Personen zu nennen, mit denen sie in den letzten Tagen vor dem Test oder vor dem Auftreten der Symptome engen Kontakt hatten (Kontaktpersonennachverfolgung).

    Diese Kontaktpersonen werden darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie engen Kontakt hatten zu einem infizierten Patienten. (Die Identität des Patienten wird nur mit Einverständnis des Betroffenen angegeben.) Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes erkundigen sich bei jeder Kontaktperson nach ihrem gesundheitlichen Zustand und informieren sie über alle nötigen Vorsichts- und Sicherheitsmaßnahmen. Aufgrund der Informationen über den Gesundheitszustand wird entschieden, ob und wann ein Covid-19-Test nötig ist.

    Es ist also wichtig, dass Sie sich in dem Fall an alle Kontakte der letzten Tage erinnern.

    Die persönlichen Daten einer Person werden bei einem negativen Test nach 72 Stunden gelöscht. Ist der Test positiv, so werden die persönlichen Daten drei Monate lang gespeichert.

    Ich kehre aus den Ferien zurück. Kann ich mich testen lassen?

    Wenn Sie mit dem Flugzeug zurückkehren, können Sie sich gleich im Flughafengebäude einem kostenlosen Test unterziehen.

    Sie können sich immer auf eigene Kosten von einem Labor testen lassen.

    Wenn Sie Symptome einer Covid-19-Infektion aufweisen, dann kontaktieren Sie sofort Ihren Arzt, der Ihnen einen PCR-Test verschreibt.

    Einen Termin für einen COVID-19-Test bei Einreise aus dem Ausland vereinbaren

     

    Was soll ich tun, wenn ich ein gesundheitliches Problem habe?
    • In dringenden Fällen rufen Sie immer die Notfallnummer 112 an!
    • Rufen Sie Ihren Arzt an oder kontaktieren Sie ihn per Telekonsultation (eConsult). .
    • Sie können in die Notaufnahme eines Krankenhauses gehen.
    • Außerhalb der Öffnungszeiten an Werktagen (von 20:00 bis 24:00 Uhr) sowie an Wochenenden und Feiertagen (von 8:00 bis 24:00 Uhr) können Sie sich in eines der drei Bereitschaftshäuser (Maisons médicales) begeben. Um einen Termin zu vereinbaren, wenden Sie sich an folgende Telefonnummer: 20 33 31 31 11.

    Die Bereitschaftshäuser (Maisons médicales) in Luxemburg, Esch-sur-Alzette und Ettelbruck werden nur Patienten aufnehmen, die keine Symptome einer COVID-19-Infektion aufweisen. Sie werden gebeten, allein und mit einer Maske zu kommen.

     

     

    Wie funktioniert die ärztliche Onlineberatung (Telekonsultation)?

    Die Telekonsultation ist eine übliche medizinische Vorgehensweise. So vermag ein Arzt, ein Zahnarzt oder eine Hebamme mithilfe der Informations- und Kommunikationstechnologien eine Fernberatung zu geben.

    Um zu verstehen, wie Sie die Telekonsultation nutzen können, schauen Sie sich folgende Videos an:

    • Das erste Video gibt allgemeine Informationen und erklärt die Einschreibung auf der Plattform für Telekonsultation (Tutorial eConsult).
    • Das zweite Video zeigt, wie ein Termin per Telekonsultation angefragt wird (Tutorial eConsult).
    • Das dritte Video schildert den Ablauf einer Telekonsultation (Tutorial eConsult).
    • Das vierte Video erklärt die Vorgänge nach der Telekonsultation, vor allem die elektronische Übermittlung von Dokumenten (Tutorial eConsult).
    Wie kann ich meinen Hausarzt aufsuchen?

    Die medizinische Telekonsultation hat sich bewährt. Zögern Sie nicht, auf diese Art der Fernberatung zurückzugreifen. So vermag Ihr Arzt schnell einzuschätzen, ob Sie zu ihm in die Praxis kommen sollen oder ob eine andere medizinische Versorgung eher für sie geeignet ist. Die medizinische Behandlung aller gesundheitlichen Probleme in den Räumen der Arztpraxis ist nun wieder erlaubt.

    Wenn Sie sich in die Praxis begeben, sollten Sie dies wenn möglich alleine tun und den vereinbarten Termin strikt einhalten, um unnötige Wartezeiten mit anderen Patienten in einem Raum zu vermeiden.

    Bei Ihrer Ankunft werden Sie gebeten, sich die Hände zu desinfizieren und die bereitliegende chirurgische Maske aufzusetzen. Es wird sogleich überprüft, ob Sie keine Covid-19-Symptome aufweisen.

    Die Räumlichkeiten der Praxis sind so eingerichtet, dass die Sicherheit des Personals, des Arztes und der Patienten so weit wie möglich gewährleistet ist. Es wird regelmäßig desinfiziert; Gegenstände wie Zeitschriften, Bücher oder Spielzeug wurden aus dem Wartezimmer entfernt.

    Wiederaufnahme der medizinischen Aktivitäten ab dem 4. Mai

    Ich benötige einen Zahnarzt: An wen soll ich mich wenden?

    Die Praxen der Zahnärzte sind geöffnet. Rufen Sie Ihren Arzt an oder kontaktieren Sie ihn per Telekonsultation (eConsult).

    Am Wochenende können Sie sich an den Notdienst des Centre hospitalier de Luxembourg (CHL) wenden.

    CHL - Centre

    4, rue Ernest Barblé
    L-1210 Luxembourg (Belair)

    Welche Tests gibt es?

    Es gibt zwei unterschiedliche Tests: den diagnostischen Test, der feststellt, ob Sie infiziert sind, und den serologischen Test, der anzeigt, ob Sie infiziert waren und Antikörper gegen das Virus gebildet haben.

     

    Der diagnostische PCR-Test (qRT-PCR)

    Dieser Test beantwortet die Frage: „Bin ich ansteckend?“

    Das Gesundheitsamt empfiehlt den PCR-Test:

    • bei Patienten, die Symptome von Covid-19 aufweisen,

    • bei medizinischem Personal, das ohne Schutzausrüstung engen Kontakt hatte (weniger als zwei Meter während wenigstens 15 Minuten) mit einem Patienten, dessen Infektion bestätigt ist. Da die Inkubationszeit im Mittel fünf bis sechs Tage beträgt und die infizierte Person ein bis zwei Tage vor dem Auftreten der Symptome ansteckend wird, soll der Test am vierten oder fünften Tag nach dem Kontakt stattfinden. Die mutmaßlich infizierte Person ist gehalten, bei der Arbeit eine chirurgische Maske zu tragen. Sobald Symptome auftreten, muss sie den Arbeitsplatz verlassen und sich testen lassen;

    • bei hospitalisierten oder in einer Struktur für gefährdete Personen wohnenden Menschen, bevor die Isolationszeit beendet wird;

    • post-mortem bei allen Personen, die in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim gestorben sind nach einer Covid-19-ähnlichen Krankheit, die vorher nicht genau diagnostiziert worden ist.

     

    Der PCR-Test wird auch bei den Cluster-Tests genutzt in den Wirtschaftsbereichen, die ihre Aktivität nach der Lockerung der Einschränkungen wieder aufnehmen, sowie für breit angelegte Studien, die von der Regierung ab Ende Mai vorgesehen sind.

    Ziel des PCR-Tests ist, genetisches Material des Virus aufzuspüren. Zu dem Zweck wird mit einem Wattestäbchen eine Probe im Nasen- oder Rachenraum entnommen.

    Falls der Test in einem privaten Laboratorium stattfindet, benötigen Sie eine ärztliche Verschreibung. In einem medizinischen Versorgungszentrum ist keine Verschreibung erforderlich. In beiden Fällen müssen Sie Ihren Ausweis und die Sozialversicherungskarte vorzeigen.

     

    Der serologische Test

    Dieser Test beantwortet die Frage: „War ich mit Covid-19 infiziert?“

    Der serologische Test zeigt an, wenn sich durch eine Infektion Antikörper gebildet haben und dadurch Immunität (IgA, IgG) erworben wurde; er stellt also eine nachträgliche Diagnose der Krankheit. Dieser Test dient nicht dazu, eine akute Infektion nachzuweisen.

     

    Antikörper sind erst in der zweiten Woche nach dem Auftreten der Symptome nachweisbar. Deshalb sind serologische Test nicht zu einer frühen Diagnose des Covid-19 in der ersten Woche des Auftretens der Symptome geeignet.

    Der serologische Test wird mit einer Blutanalyse von einem privaten Laboratorium durchgeführt; die Kosten werden nicht von der Krankenkasse erstattet.

    Serologische Tests werden im Rahmen des Forschungsprojekts CON-VINCE eingesetzt, einer Prävalenzstudie, die serologische Test und diagnostische Tests kombiniert.

    Achtung: Nach unserem jetzigen Wissensstand besagt ein positiver serologischer Test nicht mit Sicherheit, dass die betreffende Person gegen die Krankheit immun und nicht mehr ansteckend ist.

    Kann ich mich im Rahmen der breit angelegten Studien einem Test unterziehen?

    Zu einem Test sind Sie momentan ausschließlich dann zugelassen, wenn Sie Symptome des Covid-19 aufweisen, Kontakt zu einer Person mit bestätigter Infektion hatten oder als Testperson einer solchen Studie in einem bestimmten Bereich (Bau- oder Gesundheitssektor, Schüler) ausgewählt wurden.

    Die Regierung hat umfangreiche Tests ab Ende Mai angekündigt.

     

    Ist der Test freiwillig?

    Ja, sowohl der diagnostische PCR-Text als auch der serologische Test sind freiwillig.

     

     

    Wie kann ich an den groß angelegten Tests teilnehmen?

    Sie erhalten per Post eine Einladung, um sich testen zu lassen. In diesem Brief finden Sie Informationen über das Verfahren, den Link zu www.covidtesting.lu und das Passwort, mit dem Sie online einen Termin vereinbaren können.

    Sie können sich anschließend auf freiwilliger Basis in eine der 8 Teststationen begeben, um einen PCR Rachenabstrich durchzuführen. Dies ermöglicht es, festzustellen, ob Sie an COVID-19 erkrankt sind oder nicht.

    Nach dem Test werden Sie per SMS über das Resultat informiert. Bei einem positiven Ergebnis werden Sie zusätzlich von der Gesundheitsbehörde kontaktiert, die Sie weiter begleiten wird.

    BürgerInnen und GrenzgängerInnen, die zur Teilnahme an einem groß angelegten Test eingeladen werden, werden auf der Grundlage ihrer Zugehörigkeit zu einer repräsentativen Gruppe der Bevölkerung ausgewählt. Daher müssen Sie sich nicht selbst bezüglich der Teilnahme an der groß angelegten Vorsorgeuntersuchung an die Gesundheitsbehörden wenden, solange Sie keine Einladung erhalten haben.

    Wenn Sie Symptome einer Atemwegsinfektion haben oder wenn Sie Zweifel über eine mögliche Kontamination mit COVID-19 haben, können Sie sich an Ihren Arzt wenden.

    Mehr zu diesem Thema: large scale testing 

    Ich bin Grenzgänger; kann ich mich in Luxemburg einem Test unterziehen?

    Ja, jeder, der bei einer hiesigen Krankenkasse versichert ist, kann sich testen lassen, wenn auf ihn einer der Fälle zutrifft, für die ein Test vorgesehen ist.

    Können meine Kinder in Luxemburg getestet werden?

    Ja, falls sie mit Ihnen in Luxemburg krankenversichert sind.

    Kann mein Partner, meine Partnerin oder eine andere mit mir zusammenlebende Person sich in Luxemburg testen lassen?

    Nein, es sei denn, diese Person ist in Luxemburg krankenversichert.

    Kann ich eine Verschreibung eines französischen, belgischen oder deutschen Arztes vorlegen, um mich in Luxemburg testen zu lassen?

    Ja, die ärztlichen Verschreibungen sind EU-weit anerkannt.

    Wie verhalte ich mich, falls mein Test positiv ausfällt?

    Das luxemburgische Gesundheitsamt benachrichtigt die Behörden des Heimatlandes, dass ein Einwohner positiv getestet wurde, damit die nötigen Maßnahmen getroffen werden können. Es gelten die Bestimmungen des Wohnsitzlandes.

     

     

    Warum werden Scanner beim Verdacht auf COVID-19 eingesetzt?

    Ab dem 30. März werden in Luxemburg vier spezielle Scanner (Computertomographen) eingesetzt für Patienten, die ernste Atembeschwerden aufweisen. COVID-19 verursacht in manchen Fällen eine beidseitige Lungenentzündung, die schnell tödlich sein kann, wenn sie nicht erkannt und behandelt wird.

    Ein CT-Scan zeigt charakteristische COVID-19-Anzeichen und kann gegebenenfalls den Verdacht auf eine Lungenentzündung bestätigen, noch bevor das Ergebnis des Nasen- oder Rachenabstrichs vorliegt.

    Empfehlungen des "Conseil scientifique"

    Kann mein behandelnder Arzt einen Labortest auf COVID-19 verschreiben?

    Ein auf ärztliche Verschreibung durchgeführter Labortest kann die Infektion identifizieren. Ihr Arzt ist am besten in der Lage, den Wert des Tests in Ihrem Fall zu beurteilen.

    Wenn nötig, kontaktieren Sie Ihren Arzt per Telefon oder per Telekonsultation eConsult. Begeben Sie sich nicht in die Arztpraxis.

    Wenn ich im Verdacht stehe an COVID-19 erkrankt zu sein und ein Test auf COVID-19 durchgeführt wird: wer erhält das Ergebnis?

    Das Testergebnis wird über einen sicheren Kanal an den Arzt, der den Test angefordert hat, geschickt, der es dem Patienten unverzüglich mitteilt.  Das Ergebnis wird gemäß des Gesetzes vom 1. August 2018 über die Meldepflicht für bestimmte Krankheiten auch an die Gesundheitsinspektion übermittelt. Auf Wunsch des Patienten kann das Ergebnis auch an seinen behandelnden Arzt übermittelt werden.

    Kann eine Bluttest das Vorhandensein des Virus nachweisen?

    Nein. Derzeit kann die Coronavirus-Erkrankung nur über eine Analyse der Atemwegssekrete festgestellt werden.

    Gibt es einen Impfstoff gegen COVID-19?

    Zum jetzigen Zeitpunkt steht kein Impfstoff zur Verfügung. Forschungen laufen bereits.

    MASSNAHMEN UND BEHANDLUNG

    Was tun nach dem Kontakt zu einer positiv getesteten Person?

    Es hängt alles von der Dauer dieses Kontaktes und der Nähe zu der kranken Person ab.

    Betrug die Dauer eine Viertelstunde oder mehr und wurden weder die Distanz von zwei Metern zueinander eingehalten noch Masken getragen, dann handelt es sich um einen engen Kontakt, der häusliche Quarantäne bedingt. In diesem Fall müssen Sie sich 6 Tage nach dem engen Kontakt einem Test unterziehen; sollte dieser negativ ausfallen, so läuft die Quarantäne ab.

    Handelte es sich nicht um einen engen Kontakt und waren Sie durch ausreichende Distanz oder Maske geschützt, dann genügt eine vierzehntägige Selbstüberwachung.

    Um alle Personen zu identifizieren, die möglicherweise infiziert worden sind, sollten Sie eine Liste der Personen, zu denen Sie in letzter Zeit Kontakt hatten (Familienangehörige, Freunde, Nachbarn, Bekannte, Arbeitskollegen …) anlegen und regelmäßig auf den neuesten Stand bringen.

    Der Ablauf der häuslichen Quarantäne und der Selbstüberwachung ist im Kapitel „Maßnahmen und Behandlung“ geschildert.

    Was bedeutet eine Isolationssmaßnahme?

    Die Isolation gilt für Personen, die eine bestätigte Infektion mit COVID-19 haben. Sie müssen zu Hause isoliert sein. Menschen die mit ihnen unter einem Dach leben und oder Personen, mit denen sie eine intime Beziehung haben, müssen sich in Quarantäne begeben.

    Diese Maßnahme soll verhindern, dass die infizierte Person, die ansteckend ist, die Infektion auf ihre Umgebung überträgt.

    Die Isolation wird vom Arzt für mindestens 10 Tage nach dem Auftreten der Symptome verordnet. Während dieser Zeit der häuslichen Isolation muss der Kontakt mit anderen Personen vermieden werden und es muss eine chirurgische Maske getragen werden, wenn die infizierte Person sich in der Gegenwart anderer Personen befindet.

    Wer die Isolationsmaßnahme nicht einhält, kann mit einer Geldbuße von 25 bis 500 Euro bestraft werden.

    Was Sie und Ihre Familie beachten sollen, wenn Sie zuhause isoliert werden

    Was bedeutet häusliche Quarantäne?

    Eine Quarantäne gilt für Personen, die engen Kontakt hatten zu einer Person, die nachweislich infiziert ist (wenn man also mehr als 15 Minuten mit einer infizierten Person gesprochen hat, angeniest wurde oder ähnlich engen Kontakt hatte, usw.).

    Diese Personen müssen ab dem letzten Kontakt mit der infizierten Person 7 Tage lang zu Hause bleiben - wenn nötig stellt das Gesundheitsamt (Inspection sanitaire) eine Bescheinigung für den Arbeitgeber aus. Während der Quarantäne muss der ungeschützte Kontakt zu anderen Menschen vermieden werden.

    Ab dem 6. Tag der Quarantäne wird die betroffene Person gebeten sich in einem Labor ihrer Wahl auf COVID-19 testen zu lassen. Die dazu nötige Verschreibung wird ihr zugeschickt. Falls dieser Test negativ ausfällt, endet die Quarantäne.

    In den 7 Tagen nach der Quarantäne, muss die Person eine Selbstkontrolle durchführen und eine Maske tragen, sobald sie in Kontakt mit anderen Menschen ist. Sollten Symptome auftreten, muss sie sich ohne Verzug einem weiteren Test unterziehen und sich in Isolierung begeben.

    Wer die häusliche Quarantäne nicht einhält, kann mit einer Geldbuße von 25 bis 500 Euro bestraft werden.

    Was müssen Sie beachten, wenn Sie sich in Quarantäne befinden?

    Was bedeutet eine Selbstüberwachungsmaßnahme?

    Die Selbstüberwachung dauert 14 Tage und gilt für Personen, die in Kontakt mit einer infizierten Person standen, ohne dass sie dabei große Gefahr liefen, sich anzustecken. Das Ziel der Selbstkontrolle besteht darin, Symptome einer Infektion zu erkennen, sobald sie auftreten.  Die Person, die sich selbst überwacht, misst zweimal täglich ihre Temperatur und stellt sicher, dass sie keine Atemprobleme oder Husten hat. Während der Selbstüberwachung können die normalen Aktivitäten fortgesetzt werden.

     
    Welche Behandlung gibt es um eine COVID-19-Infektion zu bekämpfen?

    Derzeit gibt es keine spezifische Therapie, die Forschungen laufen allerdings.  Die Behandlung ist daher hauptsächlich symptomatisch, d.h., sie ähnelt der bei Husten, Atemwegsbeschwerden oder erhöhter Körpertemperatur eingesetzten Behandlung.

    COVID-19 und die richtige Anwendung von Arzneimitteln

    Meine Medikamentenliste (FR) 

    Mehr zu diesem Thema: https://sante.public.lu/fr/prevention/coronavirus-00/covid-19-bon-usage-des-medicaments-fr.pdf 

    Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt, keine Medikamente zu nehmen, auch nicht Antibiotika, weder als Vorbeugung noch zur Heilung der Krankheit.

    Verschiedene Behandlungsmöglichkeiten werden im Rahmen von klinischen Studien getestet. So ist Luxemburg an einer europäischen Studie beteiligt, die „Discovery“ genannt wird und in sechs Ländern vier verschiedene Behandlungsmethoden untersucht. Die WHO unternimmt ihrerseits eine umfangreiche internationale klinische Versuchsstudie.

    Das Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass zahlreiche gefälschte Medikamente gegen COVID-19 im illegalen Onlinehandel angeboten werden. Der Kauf solcher Medikamente ist verboten und mit einem hohen Risiko verbunden.

    Die Arzneimittelwechselwirkungen der Medikamente, die gegen COVID-19 eingesetzt werden, sind auf folgender Internetseite aufgeführt : www.covid19-druginteractions.org/.

     

    DAS MANAGEMENT DER GESUNDHEITSKRISE

    Mit welcher Strategie werden die Beschränkungen nach und nach aufgehoben?

    Ziel der Regierung ist die stufenweise Aufhebung der Einschränkung, wobei große Vorsicht geboten ist, um eine zweite Welle der Epidemie zu vermeiden. Um diese schrittweise Öffnung zu ermöglichen, ist es unerlässlich,

    • jederzeit ausreichend Aufnahmekapazitäten in den Spitälern zu gewährleisten,
    • die Möglichkeit beizubehalten, im Falle einer stärkeren Verbreitung des Virus, wieder strengere Maßnahmen zu ergreifen,
    • während der schrittweisen Aufhebung der Einschränkungen die Entwicklung der Pandemie ständig zu überwachen,
    • sicherzustellen, dass ausreichend Erkennungstests verfügbar sind, und vor allem das Entwickeln von Tests zum Messen der Immunität in der Bevölkerung zu fördern.

    Dies bedeutet ganz allgemein, dass alle Bürger unbedingt weiterhin

    • die Schutzmaßnahmen anwenden und diese mit spezifischen Vorgehensweisen verstärken, die das Risiko der unkontrollierten Verbreitung des Virus weitestgehend eindämmen – auch am Arbeitsplatz,
    • insbesondere die gefährdeten Personen schützen.

    Massnahmen ab dem 24.06.2020 

    Vorläufige Gesundheitsempfehlungen (FR)

    Warum hat die Regierung beschlossen, bestimmte Aktivitäten, Besuche, Demonstrationen und weiteres einzuschränken oder zu verbieten?

    Unter Berücksichtigung der Entwicklung des Coronavirus COVID-19 in unseren Nachbarländern und auf dem Staatsgebiet ist es notwendig, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausbreitung des Virus in der Bevölkerung zu begrenzen und gefährdete Personen zu schützen. Es ist auch notwendig, das Organisationssystem des Gesundheitssystems anzupassen, um die Zunahme der mit dem Virus infizierten Menschen zu bewältigen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen berücksichtigen die pathogene und ansteckende Natur des COVID-19-Virus.  In diesem Zusammenhang ist die Einhaltung von Abstandsregeln in zwischenmenschlichen Beziehungen eine der wirksamsten Maßnahmen zur Begrenzung der Verbreitung des Virus.

    Auch auf internationaler Ebene hat sich die Situation geändert. So hat beispielsweise die Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 11. März COVID-19 zu einer globalen Pandemie erklärt. Darüber hinaus veröffentlichte das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) am 12. März eine neue Risikobewertung, in der die "Notwendigkeit sofortiger gezielter Maßnahmen" betont wurde, um die Auswirkungen der Pandemie abzuschwächen.  Nach dieser Einschätzung ist das Risiko schwerer Komplikationen für ältere Menschen und solche mit chronischen Krankheiten hoch.

    Mehr zu diesem Thema: 

    http://data.legilux.public.lu/eli/etat/leg/loi/2020/07/17/a624/jo (FR)

    Darf ich weiterhin ältere Menschen in einer (Wohn-)Einrichtung besuchen?

    Familienbesuche, der Zugang von Gesundheits- und Körperpflegefachkräften und Ausgänge unterliegen keinen Einschränkungen mehr, sofern die „temporären Gesundheitsempfehlungen der Gesundheitsbehörde für Privatpersonen im Rahmen der Covid-19-Gesundheitskrise“ (recommandations sanitaires temporaires de la Direction de la santé à l’attention des personnes physiques dans le cadre de la crise sanitaire liée au Covid-19) respektiert werden.

    Die Träger der Wohnstrukturen für ältere Menschen sind für die Sicherheit in ihren Einrichtungen verantwortlich und sorgen in diesem Zusammenhang dafür, dass die Gesundheitsempfehlungen des Gesundheitsministeriums respektiert werden.

    Für weitere Informationen über den Ablauf der Besuche und der Ausgänge, sollen sich Interessierte direkt an die Struktur wenden.

    Weitere Informationen finden Sie hier :

    Ministerium für Familie, Integration und die Großregion

    Temporäre Gesundheitsempfehlungen der Gesundheitsbehörde für Privatpersonen im Rahmen der Covid-19-Gesundheitskrise (recommandations sanitaires temporaires de la Direction de la santé à l’attention des personnes physiques dans le cadre de la crise sanitaire liée au Covid-19)

     

    Was ändert nun in den Krankenhäusern?

    Die Krankenhäuser sind darauf vorbereitet, Covid-19-Patienten aufzunehmen, sowohl in normalen Krankenbetten als auf den Intensivstationen. Es geht vordringlich darum, imstande zu sein, eine größere Anzahl an Patienten im ganzen Land aufzunehmen und dabei zu vermeiden, dass vorgesehene Behandlungen und Operationen anderer Patienten verschoben werden müssen.

    In der ersten Phase werden Covid-19-Patienten in der Abteilung für ansteckende Krankheiten des Centre hospitalier de Luxembourg aufgenommen. In der zweiten Phase nutzt jedes Krankenhaus des Landes seine Aufnahmemöglichkeiten für Covid-19-Patienten.

    Verschiebungen von Behandlungen und Operationen anderer Patienten werden erst ab der dritten Phase notwendig. Um dies so lange wie möglich hinauszuschieben, sind Verlegungen von Patienten in ein anderes Krankenhaus möglich.

    In der Phase 4 mit zahlreichen Covid-19-Patienten ist es möglich, die Kapazitäten zu erhöhen, sowohl bei den normalen Krankenbetten als auch auf den Intensivstationen.

    Für die Betreuung von Covid-19-Patienten nach der Entlassung aus dem Krankenhaus gibt es zusätzliche Möglichkeiten, die aktiviert werden, wenn es erforderlich wird.

     

    Darf ich Familienangehörige im Krankenhaus besuchen?

    Wenn der Familienangehörige nicht an Covid-19 erkrankt ist, dürfen Sie ihn besuchen, müssen jedoch darauf achten, dass pro Patienten zwei Besuche pro Tag von jeweils einer Stunde erlaubt sind.

    Jedes Krankenhaus führt eine systematische Kontrolle am Eingang des Hauses durch; das Tragen einer Maske und das Desinfizieren der Hände sind vorgeschrieben. Um zu verhindern, dass mehrere Personen gleichzeitig Patienten in einem Doppelbettzimmer besuchen, werden Termine vergeben.

    Ein Patient, der an Covid-19 erkrankt ist oder bei dem der Verdacht auf eine Erkrankung besteht, darf nur in Ausnahmefällen besucht werden, zum Beispiel wenn der Patient im Sterben liegt oder eine ärztlich festgestellte psychologische Notlage besteht.

    Gefährdete Personen dürfen niemanden im Krankenhaus besuchen, es sei denn, sie zeigen eine ausreichend begründete Erlaubnis ihres Arztes vor.

    Das Krankenhaus kann alle Besuche unterbinden, falls die epidemiologische Lage dies erfordert.

     

     

    Sind die Krankenhäuser auf viele Patienten vorbereitet?

    Ja, die Krankenhäuser sind darauf vorbereitet. Alle seit Anfang der Krise getroffenen Vorkehrungen werden aufrechterhalten.

    Darf ich Freunde zu mir nach Hause einladen?

    Ja, Sie dürfen maximal zehn Personen zu sich einladen, aber Sie sollten engen Kontakt vermeiden zu Personen, die nicht bei Ihnen wohnen.

    Wenn Sie Gäste haben, dann halten Sie die Sicherheitsmaßnamen ein, um zu vermeiden, dass Sie sich bei einer infizierten Person anstecken, die keine oder nur wenige Symptome aufweist. Sollten Sie bemerken, dass einer Ihrer Gäste krank ist, so fordern Sie ihn oder sie auf, Ihr Haus zu verlassen und unverzüglich einen Arzt zu konsultieren.

    Wenn Sie zur Bedienung Personal einstellen, müssen diese Personen jederzeit Masken tragen.

    Welche Aktivitäten sind unter der Bedingung des Tragens einer Maske oder Einhaltung physischer Distanz erlaubt?

    Restaurants, Gaststätten, Bars, sonstige Ausschänke, Sport- und Kulturinstitute wie Theater, Kulturzentren, Konzertsäle, Kinos und Kirchen oder andere Kultstätten dürfen Besucher empfangen.

    Es ist gestattet, öffentliche Events mit mehr als zehn Personen drinnen oder draußen zu veranstalten oder daran teilzunehmen (kulturelle oder sportliche Anlässe, Kongress, usw.), aber nur unter den folgenden Bedingungen:

    • Jeder muss sich an den für ihn reservierten Platz setzen,
    • Wenn der Abstand von zwei Metern zwischen den Sitzplätzen nicht eingehalten wird, müssen alle eine Maske tragen.

    Die Personen, die die Veranstaltung betreuen, und diejenigen, die gerade nicht an ihrem Platz sitzen, müssen Masken tragen.

    Die gleichen Bedingungen gelten für Restaurants, Gaststätten, Bars, andere Speiselokale sowie Betriebskantinen. Wenn zwei benachbarte Tische nicht wenigstens 1,5 Meter voneinander entfernt sind, müssen diese durch eine Vorrichtung, wie beispielsweise eine Trennwand oder ein Panel, getrennt werden.

    Verzehr darf nur am Tisch stattfinden. Wer diese Vorschrift nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bestraft werden.

    Es dürfen höchstens zehn Personen an einem Tisch Platz nehmen, außer es handelt sich um Personen, die zusammenleben, oder um Mitglieder eines selben Haushaltes. Am Tisch dürfen die Gäste ihre Maske abnehmen; sie müssen sie wieder aufsetzen, sobald sie sich im Raum oder nach draußen bewegen. Das Personal muss während der Bedienung der Gäste eine Maske tragen.

    Alle Betriebe des Horeca-Bereichs (Restaurants, Bars und Cafés) schließen spätestens um Mitternacht.

    Die Bedingung der zugewiesenen Plätze zählt nicht für Demonstrationen (Ausübung des Demonstrationsrechts), bei Messen, und Ausstellungen oder Begräbniszeremonien. Aktivitäten im Rahmen von formaler oder nicht formaler Bildung sind von der doppelten Verpflichtung der Sitzplätze und Masken ausgenommen. Religiöse, kulturelle und sportliche Akteure sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ebenfalls nicht an diese Bedingung gebunden.

    Messen, Ausstellungen und Märkte sind für die Öffentlichkeit zugänglich. Das Tragen einer Maske oder eines anderen Schutzes über Nase und Mund, ist für Aussteller und Besucher jederzeit obligatorisch, sobald ein Abstand von zwei Metern zwischen den einzelnen Personen nicht eingehalten werden kann.

    Mehr zu diesem Thema: Empfehlungen für Privatpersonen

    Kann ich ins Ausland reisen?

    Einige Länder schreiben eine vierzehntägige Quarantäne vor oder verlangen einen negativen Covid-19-Test bei der Einreise von Personen, die aus Luxemburg kommen.

    Die Bedingungen können täglich ändern. Deshalb sollten Bürger sich online auf der Internetseite der Luxemburger Regierung über aktuelle Einreisebestimmungen ihrer Reiseziele informieren. Des Weiteren sollte man sich über die im Moment der Hinreise geltenden Bestimmungen bei den zuständigen lokalen Behörden informieren (am besten online bei den Vertretungen dieser Länder).

    Für Reisen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft gibt es die Online-Plattform Re-open EU der Europäischen Kommission: https://reopen.europa.eu/de/. Hier finden Sie aktuelle Informationen über Grenzen, mögliche Transportmittel, Einschränkungen, Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen (wie einzuhaltender Abstand, obligatorische Maske usw.) sowie andere praktische Informationen für Reisende. 

    Informationen für Reisen außerhalb der Europäischen Gemeinschaft finden Sie auf den einschlägigen Internetseiten unserer Nachbarländer: 

    Sie erhalten praktische Informationen über Ihr Zielland oder Ihre Zielländer sowie über die Möglichkeit schneller Hilfe im Notfall, wenn Sie Ihre Reise im Voraus beim Außen- und Europaministerium anmelden unter der Rubrik Lëtzebuerger am Ausland.

     



     

     

     

    Für weitere Fragen zu COVID-2019 bitten wir Sie, die Websiten der luxemburger Regierung www.covid19.lu, des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) www.ecdc.eu oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) www.who.int zu besuchen. 

    Zum letzten Mal aktualisiert am