"Méi a méi séier bauen" – Verwaltungsvereinfachung auf dem Vormarsch und neue öffentlich-private Partnerschaft für bezahlbaren Wohnraum

Am 19. Juni 2024 stellten der Minister für Wohnungsbau und Raumentwicklung, Claude Meisch, der Minister für innere Angelegenheiten, Léon Gloden, und der Minister für Umwelt, Klima und Biodiversität, Serge Wilmes, die Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung und die neue öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) für bezahlbaren Wohnraum vor, die von der Regierung beschlossen wurden, um den Bau von Wohnungen zu erleichtern und zu beschleunigen. 

©MAINT (v.l.n.r.) Léon Gloden, Minister für innere Angelegenheiten; Claude Meisch, Minister für Wohnungsbau und Raumentwicklung; Serge Wilmes, Minister für Umwelt, Klima und Biodiversität
(v.l.n.r.) Léon Gloden, Minister für innere Angelegenheiten; Claude Meisch, Minister für Wohnungsbau und Raumentwicklung; Serge Wilmes, Minister für Umwelt, Klima und Biodiversität

Diese Präsentation ist Teil des Aktionsplans zur Dynamisierung des Wohnbausektors durch Reduzierung und Vereinfachung der Verfahren, der von der Regierung im Koalitionsvertrag angekündigt wurde. Sie ist die Fortsetzung des ersten Konjunkturpakets für den Wohnungsbau und berücksichtigt den intensiveren Dialog mit dem Bausektor und dem luxemburgischen Städte- und Gemeindebund Syvcol (Syndicat des villes et communes luxembourgeoises).

"Bürokratie dort abbauen, wo sie keinen Mehrwert für unsere Gesellschaft und unsere Lebensqualität bringt! Die dadurch gewonnene Flexibilität wird in prioritäre Bereiche investiert: Planung und Schaffung von attraktiven Wohn- und Lebensräumen", so der Minister für innere Angelegenheiten Léon Gloden bei der Vorstellung der insgesamt 40 Maßnahmen. "Verwaltungsvereinfachung hat für diese Regierung Priorität, ist aber kein Selbstzweck. Jede Maßnahme ist so konzipiert, dass mehr und schneller gebaut werden kann und gleichzeitig eine gute urbane Qualität und Lebensqualität für alle gewährleistet ist".

Der Minister für Umwelt, Klima und Biodiversität, Serge Wilmes, betonte: "Wir werden die wichtigsten Naturschutzverfahren für Projekte und Bauten in Gebieten, die für die Urbanisierung vorgesehen sind, erheblich vereinfachen und beschleunigen. Durch naturbasierte Lösungen wird die Lebensqualität der Bewohner verbessert. Durch die Förderung umweltfreundlicher Konzepte können wir die Widerstandsfähigkeit unserer Stadtviertel vor den Auswirkungen des Klimawandels stärken.

Die wichtigsten Handlungsschwerpunkte bei der Verwaltungsvereinfachung sind:

  • Vereinheitlichung der Verfahren für den allgemeinen Bebauungsplan (PAG) und den Teilbebauungsplan (PAP);
  • Abschaffung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für PAPs unterhalb von 4 ha Versiegelung;
  • Erhöhung der Anzahl erschwinglicher Wohnungen in den PAP "neue Stadtviertel" (Überarbeitung von Art. 29bis);
  • Vereinfachung der Normen und Vorschriften im Bauwesen;
  • Eine nationale Regelung für Gebäude;
  • Weniger Umweltverträglichkeitsprüfungen und Ausgleichsmaßnahmen bei gleichzeitiger Gewährleistung eines hohen Umwelt- und Landschaftsschutzniveaus;
  • "Schweigen gilt als Zustimmung" bei mehrstufigen Einzelgenehmigungen;
  • Verbesserung der Unterstützungsfunktion der Behörden für die Akteure des Bausektors;
  • Digitalisierung der Verfahren.

Die Beschleunigung der Verfahren einerseits und die Bündelung aller Kompetenzen im Bereich des Baus bezahlbarer Wohnungen andererseits sind unser gemeinsames Ziel", betonte der Minister für Wohnungsbau und Raumentwicklung, Claude Meisch. "Um das Angebot deutlich zu erhöhen, müssen wir gemeinsam daran arbeiten. Mir ist es wichtig, eine breite Palette von Maßnahmen anzubieten, die der Vielfalt der öffentlichen und privaten Akteure gerecht wird, ohne dabei das Ziel unserer Anstrengungen aus den Augen zu verlieren. Nämlich schnell das heute dringend benötigte Wohnungsangebot zu schaffen, damit insbesondere Haushalte mit niedrigem Einkommen Zugang zu angemessenem Wohnraum haben."

Die Maßnahmen zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum im Rahmen eines PPP-Ansatzes im Überblick:

  • Durchführung von Pilotprojekten auf privaten Grundstücken;
  • Durchführung von Pilotprojekten auf privatem Grund für Arbeitnehmerwohnungen;
  • Durchführung von Pilotprojekten auf öffentlichen Grundstücken:
  • Verfahren für den Erwerb von Wohnungen durch den Staat im Rahmen des Verkaufs im zukünftigen Zustand der Fertigstellung (VEFA).

Pressemitteilung des Ministeriums für innere Angelegenheiten, des Ministeriums für Wohnungsbau und Raumentwicklung und des Ministeriums für Umwelt, Klima und Biodiversität

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