Ethikkomitee

Die Regierungsmitglieder und die ihnen beigeordneten Berater verpflichten sich, während und nach dem Ende der Ausübung ihres Mandats die deontologischen Regeln einzuhalten, die in den Ethikrichtlinien in den Anhängen D und F der internen Geschäftsordnung der Regierung verankert sind.

Gemäß Kapitel 2 des Anhangs D wird ein Ethikkomitee eingerichtet, das die Anwendung der berufsethischen Regeln überwacht. Dieses Komitee besteht aus mindestens drei Personen, die aus Regierungsmitgliedern, Abgeordneten, Richtern, Staatsräten oder Beamten ausgewählt werden, welche ihr Mandat bzw. ihre Funktion niedergelegt haben. Die Mitglieder des Ethikkomitees werden für einen Zeitraum von fünf Jahren ernannt, der nicht verlängert werden kann.

Die Aufgaben des Ethikkomitees, die darin bestehen, (öffentliche oder vertrauliche) Stellungnahmen, Empfehlungen und Mitteilungen bezüglich der Auslegung der berufsethischen Regeln und ihrer Anwendung durch die Regierungsmitglieder und die ihnen beigeordneten Berater abzugeben, werden in der internen Geschäftsordnung der Regierung definiert:

Das Ethikkomitee wird bei seinen Aufgaben von einem Sekretariat unterstützt.

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