Le ministère de l'Agriculture concernant la fièvre aphteuse (communiqué en allemand)

Pressemitteilung vom Ministerium für Landwirtschaft bezüglich der Maul- und Klauenseue (MKS)

Der Weidegang von Rindern ist bis auf Weiteres gestattet.

Luxemburgische Rinder sind auch auf den im Grenzgebiet liegenden Weiden zugelassen.

Schafe dürfen ab dem 9. April 2001 auf die Weide getrieben werden.

Rinder sowie auch Schafe müssen beim Weideauftrieb gesetzmässig gekennzeichnet sein.

Informationshalber ist zu bemerken, dass die offiziellen Ohrmarken für Schafe beim "Allgemeinen Verband landwirtschaftlicher Warengenossenschaften - Fédération Agricole d'Achat et de Vente s.c." gratis aufliegen.

Mitgeteilt vom Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und die Entwicklung des ländlichen Raumes

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