Vorsichtsmassnahmen hinsichtlich der Geflügelpest in Holland, Belgien und Deutschland

Nach Holland und Belgien ist jetzt auch Deutschland von der Geflügelpest befallen. Die kontinuierliche Ausbreitung dieser hochansteckenden Viruskrankheit stellt somit auch eine akute Gefahr dar für unser Geflügel.

Deshalb ist auch für Luxemburg grösste Vorsicht geboten und folgende Vorsichtsmassnahmen drängen sich auf:

  • Jedwede öffentliche Manifestation mit Geflügelschau ist zu unterlassen.

  • Der freie Auslauf von Geflügel ist zu unterbinden.

  • Geflügel kann nur in Begleitung eines amtstierärztlichen Gesundheitsdokumentes nach Luxemburg eingeführt werden.

  • Die Einfuhr von Lebendgeflügel und Zuchteiern aus Holland, Belgien und Nord-Rhein-Westfalen ist untersagt.

  • Der Ankauf von Lebendgeflügel auf lokalen Märkten ist tunlichst zu vermeiden da hier keine tierärztlichen Gesundheitsatteste ausgestellt werden.

  • In den Geflügelbetrieben ist äusserste Vorsicht geboten um jedwede Ansteckung durch die Geflügelpest zu vermeiden. Es soll hier möglichst auf das Anfahren von ausländischen Futtermittellieferanten verzichtet werden.

  • Desinfektionmöglichkeiten sind am Eingang der Geflügelställe aufzustellen.

(communiqué par le ministère de l’Agriculture, de la Viticulture et du Développement rural)

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