Infolge der günstigen Laborresultate ist ab dem 18. September 2003 die Schweinepestsperrzone, im Zusammenhang mit dem Schweinepestfall in Buschrodt, in folgenden Ortschaften aufgehoben:
Die Gemeinde Wahl mit den Ortschaften Wahl und Buschrodt
Die Gemeinde Grosbous mit der Ortschaft Grosbous
Die Gemeinde Préizerdaul mit der Ortschaft Pratz
Somit ist der nationale Tiertransport wieder den normalen Regelungen unterworfen, d.h. Schweine können in 3 verschiedene Betriebe respektiv ins Schlachthaus gebracht werden, wobei nach jedem Transport die Fahrzeuge zu reinigen und zu desinfizieren sind. Schweinetransporte können nur im Beisein eines von der Veterinärverwaltung abgestempelten Begleitpapiers geschehen.
(Mitgeteilt vom Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und die Entwicklung des ländlichen Raumes)