Intensität der gemeinsamen Sozialdumpingkontrollen wird weiter verschärft

Schwarzarbeit ist keine "Sysiphusarbeit" mehr für die Kontrollbehörden, jedoch: Intensität der gemeinsamen Sozialdumpingkontrollen wird weiter verschärft.

Innerhalb der letzten 14 Tage musste erneut gegen ein Dutzend nicht im Großherzogtum niedergelassene Firmen von der ITM einstweilen verfügt werden, die unangemeldeten Dienstleistungen ihrer entsandten 38 Arbeitnehmer unverzüglich einzustellen.

Zur Konformsetzung brauchten die betroffenen entsendenden Unternehmer generell zwischen 2 und 12 Tagen. 2 Firmen sind bis dato nicht in Ordnung, so dass keine Aufhebung der Arbeitsunterbrechung in Aussicht steht.

Insgesamt 5 ausländische Unternehmen, darunter eine für die Straßenbauverwaltung, auf einer Autobahnbrücke operierende Spezialfirma, wurden verwarnt, da die Sozial -und Arbeitsrechtsunterlagen zwar irgendwo in Luxemburg bereitlagen, jedoch der gesetzliche "Ad hoc Vertreter" der Aufsichtsbehörde nicht mitgeteilt, ergo unbekannt war.

Sowohl im (privaten und öffentlichrechtlichen) Baugewerbe, als auch in etlichen industriellen Sparten und im Wartungs-bezw. Consultingbereich des Finanzplatzes, wurden die gemeinsamen Fahndungsteams der Zollverwaltung (Brigaden: Redingen, Luxemburg, Stolzemburg, Mersch, Goetzingen, Wiltz, Rodingen, Frisingen) und Gewerbeaufsicht, gelegentlich verstärkt durch die Spezialpolizei Luxemburg-Stadt, sowie Kollegen der Unfallversicherungen, in der gesamten Bandbreite der Schwarzarbeit fündig.

Insgesamt 6 Mal musste von den Zöllnern Protokoll wegen fehlender Handelsermächtigung errichtet und, auf Anordnung der Staatsanwaltschaft, jeweils eine Kaution von 1.000,- Euro erhoben werden bis die jeweiligen Geschäftsführer sich vor dem "Kadi" (Strafkammer) wegen illegaler gewerblicher Tätigkeit verantworten müssen.

Im Transportbereich mussten motorisierte Beamte derselben Behörde innerhalb besagten Zeitraumes zweimal, wegen Überschreitens der maximalen Tageslenkzeiten, sowie Fehlens der erforderlichen EU-Lizenz, protokollieren.

Mit der Bilanz der ersten 10-wöchigen Kontrollkampagne, nach neunmonatiger "Schonfrist", im Rahmen des am 1. Januar 2003 in Kraft getretenen Entsendegesetzes, sind die Verantwortlichen der zuständigen Kontrollinstanzen mit dem hohen Wirkungsgrad dieses Textes, der bei der Umsetzung der EU (Binnenmarkts)-Richtlinie zur Entsendung von Arbeitnehmern <96/ 71 EG>, den "harten Kernbereich" des innerstaatlich zwingenden, da territorial anwendbaren, Arbeitsrechtes, gebührend berücksichtigte, äußerst zufrieden.

Da kleinere "Blitzaktionen", bzw. systematische, jedoch gezielt unregelmäßige Inspektionen im Schulterschluss der verschiedenen Verwaltungen, größte Effizienz zeigten, wird wohl zukünftig das Akzent auf noch verbesserte Mobilität gelegt, was natürlich keinesfalls, bei Bedarf, Großrazzien ausschließt, die den entsprechenden Dimensionen von Riesenbaustellen in ihren jeweiligen Projektphasen angepasst sind.

Im Dauerkampf gegen den unlauteren Wettbewerb, den die zuversichtlichen Kontrollverwaltungen, angesichts anhaltender Fahndungserfolge, nicht als "Sysiphus-Mythos" sehen wollen, wird im kommenden Inspektionsprogramm die Qualität der Einsätze, dank ausgefeilter Techniken, ständiger Schulung der Beamten im Umgang mit Spezialisten, (wie Sicherheitsfachleuten ) usw. und neuem, modernem Arbeitsmaterial, noch substantiell verbessert werden.

Als kapitale Informationsquelle für die ermittelnden Inspektoren, die zu einer Gleichschaltung der Arbeitsbedingungen, aber insbesondere der Sicherheitsstandards der hierzulande (entsandt oder nicht) tätigen Arbeitnehmer führen soll, gilt die, laut Baustellenverordnung vom 4. November 1994 obligate schriftliche Vorankündigung (avis préalable) einer Baustelle, durch den BAUHERREN, an die ITM (heutzutage über EDV-Internet).

Da im "Bedarfsfalle", d.h., z.B. bei Aktivierung von zusätzlichen, nicht vorhergesehenen SUBUNTERNEHMEN, eine Aktualisierung dieser extrem wichtigen Vorausinformation (in der Praxis über den "Sicherheits-und Gesundheitskoordinator") zu erfolgen hat, kann man, behördlicherseits, ohne sonst erforderliche Beeinträchtigung des Gesamtarbeitsprozesses an der betroffenen Baustelle, selektiv etwaige Unregelmäßigkeiten erkennen und Remedur schaffen lassen.

Es muss nochmals darauf hingewiesen werden, dass wegen der potenziell akuten Gefahr, die von (möglicherweise) illegal operierenden Nachunternehmen (sous-traitants) für die koaktiven Mitarbeiter "regulärer" Firmen ausgeht, der Bauherr, der sich über solche Risiken ausschweigt, indem er die erforderliche Auskunft nicht, wie vorher beschrieben weiterleitet, sich schweren Geldbussen und sogar Gefängnisstrafen aussetzt!

(communiqué par la Direction des douanes et accises)

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