Akute Borkenkäfergefahr in den Wäldern Luxemburgs

In Waldbeständen muss nach großflächigen Schadereignissen grundsätzlich mit Folgeschäden gerechnet werden. So hat auch die Hitzewelle des vergangenen Sommers eine erhebliche Schwächung der Laub- und Nadelbäume hervorgerufen. Die trockenheiße Witterung der Sommermonate erweist sich insbesondere für die Fichte als doppelt schädlich, da sie einerseits das Harzungsvermögen und somit die Widerstandskraft der Bäume gegenüber rindenbrütenden Borkenkäfern herabsetzt, andererseits günstige Entwicklungsverhältnisse für die Schädlinge selbst geschaffen hat. Diese außergewöhnlichen Verhältnisse führten im Laufe des Jahres 2003 zu stark angestiegenen Buchdrucker- und Kupferstecherpopulationen in unseren Fichtenbeständen.

Der Frühjahrsbefall der Fichten durch den Borkenkäfer ist an der Rötung der Krone zu erkennen, späterer Befall hingegen am Abfallen der Rinde nach der Spechtarbeit bei zunächst noch grüner Benadelung. Meistens beginnt die Verfärbung im unteren Kronenbereich. Je nach Witterung kann sich an den Rindenschuppen des Stammfußes sowie an den Spinnweben zwischen den Wurzelausläufen braunes Bohrmehl ansammeln. Am auffälligsten ist das durch die Bohraktivität des Käfers austretende Harz, das im trockenen Zustand weiße Flecken am Stamm hinterlässt.

Der Waldbesitzer ist laut dem règlement grand-ducal vom 27. Juli 1971 Art. 67 und 68 dazu verpflichtet, zur Vermeidung und Bekämpfung der Borkenkäferschäden beizutragen. Es ist außerordentlich wichtig, im Laufe dieses Jahres, besonders in den Monaten März/April und Juli/August, regelmäßige Kontrollgänge durchzuführen. Nur so können die akut bedrohten Bestände überwacht und befallene Bäume schnell ausfindig gemacht werden. Vorrang bei den Gegenmaßnahmen kommt dem frühzeitigen Einschlag, der Aufarbeitung, der Entrindung befallener Bäume sowie dem Verbrennen der Rinde zu. Zwischen dem 1. Mai und dem 30. September müssen gefällte, nicht entrindete Nadelhölzer innerhalb von 30 Tagen aus dem Wald gebracht werden.

(communiqué par le ministère de l’Environnement/Administration des eaux et forêts)

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