Claude Wiseler und Karl Rauber unterzeichnen zwei Verwaltungsabkommen in Saarbrücken

Montag, den 28. Februar 2005, haben Minister Claude Wiseler, zuständig für den Öffentlichen Dienst und die Verwaltungsreform, sowie Minister Karl Rauber, zuständig für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei des Saarlandes, in Saarbrücken zwei Verwaltungsabkommen im Rahmen der grenzüberschreitenden Kooperation beider Länder unterzeichnet.

Beide Abkommen beruhen auf einem Beschluss der gemeinsamen Kabinettsitzung der Regierungen Luxemburgs und des Saarlandes vom 30. September 2003 in Saarbrücken.

Zum einen handelt es sich um eine Absprache beider Länder über den Austausch von Landesbediensteten des gehobenen und höheren Dienstes, die mit interregionalen bzw. grenzüberschreitenden Aufgaben im Bereich SaarLorLux, betraut sind. Beide Regierungen vertreten die Auffassung, dass die gegenseitige Kenntnis der Verwaltungsstrukturen ein wichtiges Element effektiver Kooperation darstellt. Um in interregionalen Fragen pragmatisch agieren und reagieren zu können, gehören nämlich die aus persönlicher Tätigkeit erworbenen Kenntnisse über die Verwaltungsstruktur des Partnerlandes zu den zentralen Kompetenzen für Administration und Politikgestaltung. Die jeweilige Dauer der Zuweisung wird sich auf mindestens zwei Monate und höchstens auf ein Jahr erstrecken.

Im zweiten Abkommen werden die zukünftigen Regeln bei der Durchführung interregionaler Praktika für Studierende bei staatlichen Verwaltungsstellen festgelegt. Diese Praktika richten sich an Studierende, die im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit berufsqualifizierende Eindrücke gewinnen und Erfahrungen sammeln möchten. Es sei dabei erwähnt, dass bislang kein Netzwerk an Verantwortlichen, die derartige Praktikumsplätze anbieten, im Raum SaarLorLux-Trier/Westpfalz zur Verfügung stand.

Ein diesbezügliches Angebot wird also ab dem 28. Februar möglich werden, allerdings durch die Anzahl der verfügbaren Praktikumsstellen in den verschiedenen Verwaltungen begrenzt bleiben.

Eine Mindestdauer von acht Wochen Praktikum wurde deshalb zurückbehalten, wobei jeweils mindestens vier Wochen in der Verwaltungsstelle des jeweiligen Landes zu verbringen sind.

(communiqué par le ministère de la Fonction publique et de la Réforme administrative)

Dernière mise à jour