Bestehende Ausfuhrrestriktionen für lebende Hausschweine sind ab sofort aufgehoben

Die Entscheidung 2005/225/EU der Europäischen Kommission hält fest, dass auf Grund der günstigen Entwicklung der Wildschweinepestsituation in Luxemburg, die bestehenden Ausfuhrrestriktionen für lebende Hausschweine ab sofort aufgehoben sind.

Ab den 4. April 2005 werden des Weiteren die bestehenden Maßnahmen im Inland neu geregelt:

  • Blutproben sind nur noch erfordert bei Zuchtschweinen welche fürs Ausland bestimmt sind;
  • eine neu ausgearbeitete Transportbescheinigung, welche nachfolgende Prozedur vorsieht, wird den Schweinehaltern kurzfristig von der Veterinärverwaltung zugeschickt;
  • der Verkäufer füllt, vor dem Schweinetransport, das Dokument aus und faxt es an die Veterinärverwaltung, welche es abstempelt und zurückfaxt;
  • auf demselben Transportdokument bestätigt der Ankäufer durch seine Unterschrift die Einstallungszahl der angelieferten Schweine sowie das Einstallungsdatum und faxt die Bestätigung zwecks Information am Tage der Einstallung an die Veterinärverwaltung.

Zwecks epidemiologischer Überwachung werden die Schweinebetriebe vorerst, in einer jeweiligen Zeitspanne von 2 Monaten, vom Haustierarzt auf eventuelle klinische Anzeichen der Schweinepest und anderen ansteckenden Krankheiten untersucht.

(mitgeteilt vom Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und die Entwicklung des ländlichen Raumes)

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