Pressemitteilung der Forstverwaltung betreffend einen Artikel des Luxemburger Wort vom 12.1.2006 mit dem Titel: Die Forstverwaltung gegen den Rest der Welt?

Seit 1965 ist die Forstverwaltung mit der Ausführung des Naturschutzgesetzes betraut. In Anbetracht der Tatsache, dass internationale Institutionen festgestellt haben, dass der Verlust von Tier- und Pflanzenarten auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen sehr stark ausgeprägt ist, hat die Forstverwaltung mit der Landwirtschaft viel Positives zustande gebracht wobei Konflikte in einzelnen Fällen nicht ausbleiben.

So ist es in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen dass Flurbereinigungsprojekte des ONR auch negative Auswirkungen auf unsere natürliche Umwelt mit sich gebracht haben. Es muss hervorgehoben werden, dass Flurbereinigungsprojekte sich auf Hunderten von Hektaren abspielen. Solche Projekte müssen das öffentliche Interesse, in diesem Falle den Landschafts-Biotop und Artenschutz berücksichtigen, dies umso mehr als sie durch öffentliche Gelder finanziert werden.

Im Falle der Interpretation des Artikel 17 des Naturschutzgesetzes hatte die Forstverwaltung ein internes Arbeitsdokument erarbeitet, welches im Sinne einer klaren Offenlegungspolitik den Organisationen der Landwirtschaft und des Naturschutzes zwecks Stellungnahme zugesandt wurde. Dieses Dokument hatte zum Hauptzweck allen Beamten der Forstverwaltung eine einheitliche juristische Interpretation des Fachausdruckes Biotop zukommen zu lassen. Es war von vorne herein klar, dass das Dokument stark vom Naturschutzgedanken geprägt sein sollte. Auf Grund von mehreren Stellungnahmen wurden Änderungen an diesem Text vorgenommen, welche wiederum mit der Landwirtschaft diskutiert werden.

Betreffend das Renaturierungsprojekt der "Alzette" muss festgehalten werden, dass unabhängige Naturschutzexperten diesem Gebiet einen europäischen Wert zuerkannt haben. Dieser Tatsache muss auf Grund von europäischen Richtlinien und des luxemburgischen Naturschutzgesetzes bei der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Parzellen Rechnung getragen werden.

Zusammenfassend möchte ich hervorheben, dass die Forstverwaltung während der letzen Jahre versucht hat, wichtige Naturschutzgebiete im Offenlandbereich mit Hilfe der Landwirtschaft zu bewirtschaften. Es ist klar, dass solche empfindliche und seltene Gebiete nur durch extensive Bewirtschaftungsmethoden erhalten werden können. Die Bewirtschaftung von Naturschutzgebieten sollte eine Chance für unser Landwirtschaft darstellen.

J.- Jacques Erasmy, Direktor der Forstverwaltung

(communiqué par le ministère de l'Environnement/Administration des Eaux et Forêts)

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