Fall von Amerikanischer Faulbrut (loque américaine, loque maligne) im Raum Redingen festgestellt

Im Raum Redingen ist ein Fall von Amerikanischer Faulbrut (loque américaine, loque maligne) festgestellt worden. Diese ansteckende und anzeigepflichtige Bienenseuche erfordert die Ausweisung einer Sperrzone mit einem Radius von 3 km um den Infektionsherd und einer Beobachtungszone von 5 km.

Folgende Ortschaften liegen im Sperrgebiet:

Redingen, Ospern-Eltz, Reichlingen, Niederpallen, Pratz, Platen, Reimberg, Bettborn, Everlingen, Schandel, Rippweiler, Noerdingen

Folgende Ortschaften liegen im Beobachtungsgebiet:

Nagem, Useldingen, Ell, Beckerich, Hüttingen, Elvingen, Kapweiler, Schwebach, Vichten, Hostert-Rambrouch, Folschette, Eschette, Wahl, Buschrodt, Grosbous

Im Sperrgebiet und im Beobachtungsgebiet sind alle Bienenvölker als faulbrutverdächtig anzusehen und sind schnellstmöglich der Veterinärverwaltung mitzuteilen. Um eine weitere Verschleppung der Seuche vorzubeugen, dürfen keine Bienenvölker aus der Sperrzone herausgebracht werden und nur mit Bewilligung der Veterinärverwaltung eingebracht werden.

Des Weiteren ist das Ausführen, aus der Sperrzone, von Waben, Beuten und mit Bienen in Kontakt gekommenem Material untersagt.

Alle Bienenvölker in der Sperrzone werden einer amtlichen seuchenpolizeilichen Kontrolle in bezug auf die Amerikanische Faulbrut unterzogen.

In der Beobachtungszone ist das Verbringen von Bienenvölkern nur nach Bewilligung der Veterinärverwaltung durchzuführen.

Bei Nichtbeachten der vorgesehenen Maßnahmen werden, laut Artikel 84 des modifizierten Tierseuchengesetzes vom 29. Juli 1912, die bezüglichen Bienenvölker ohne Entschädigung zerstört.

Die wichtigsten klinischen Symptome der Amerikanischen Faulbrut sind:

  • lückenhaftes Brutnest;
  • eingesunkene, löchrige, feucht glänzende Zelldeckel;
  • breiige, kaffeebraun verfärbte, fadenziehende Masse in Brutzellen (siehe Streichholzprobe);
  • leimartiger Geruch;
  • festsitzende Schorfe in ehemaligen Brutzellen;
  • des weiteren sollen stehen gebliebene, verdeckelte Zellen, in denen sich abgestorbene Maden oder Reste davon befinden, Anlass für genauere Untersuchungen geben.

(communiqué par le ministère de l’Agriculture, de la Viticulture et du Développement rural / Administration des services vétérinaires)

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