Weiterer Fall von Blauzungenkrankheit in Hupperdange festgestellt

Ein weiterer Fall von Blauzungenkrankheit wurde durch Laborbefund vom 16. Januar 2007 auf einem Betrieb in Hupperdange festgestellt. Die bestehende Infektionszone von 20 km wird durch diesen neuen Fall von Blauzungenkrankheit nicht ausgeweitet.

Die sanitären Bestimmungen, zwecks Eindämmung der Blauzungenkrankheit, sind ab dem 16. Januar 2007 (bis voraussichtlich Mitte Februar) folgendermaßen festgelegt:

Die anfälligen Tiere (Rinder, Schafe, Ziegen) welche sich innerhalb der ausgewiesenen 20 km Infektionszone befinden, können:

  • ohne vorherige Untersuchung innerhalb einer 20 km ausgewiesenen, nationalen oder grenzüberschreitenden, Infektionszone gehandelt werden;
  • ohne vorherige Untersuchung innerhalb der 150 km Beobachtungszone zu einem nationalen oder ausländischen Schlachthof zwecks direkter Schlachtung gefahren werden;
  • nach einer negativen serologischen Blutuntersuchung, welche nach dem 15. Januar 2007 gezogen wurde, in dem restlichen Gebiet von Luxemburg sowie in der 150 km Zone von Belgien, Holland, Deutschland oder Frankreich gehandelt werden.

Ausgenommen sind hiervon die positiven Reagenten in den infizierten Betrieben.

Die anfälligen Tiere auf luxemburgischem Gebiet, die außerhalb der 20 km Infektionszone gehalten werden, können ohne spezifische Voruntersuchung in den 20 km respektiv 150 km ausgewiesenen Zonen von Luxemburg, Belgien, Holland, Deutschland und Frankreich gehandelt werden sowie zur direkten Schlachtung in die Schlachthöfe dieser Mitgliedstaaten verbracht werden.

Anfällige Tiere auf Blauzungenkrankheit können nicht von Luxemburg in ausländische Rinderbetriebe verkauft werden welche offiziell frei sind von der Blauzungenkrankheit.

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Krankheit und dementsprechend mit besonderer Fürsorge zu behandeln.

(communiqué par le ministère de l'Agriculture, de la Viticulture et du Développement rural/Administration des services vétérinaires)

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