Illegale Aussetzung von Wildschweinen in Luxemburg nachgewiesen

Das Umweltministerium teilt mit, dass mittels einer von der Abteilung für Jagdwesen der Forstverwaltung in Auftrag gegebenen Studie festgestellt wurde, dass in Luxemburg im Raum Bettemburg Wildschweine illegal ausgewildert wurden.

Die Studie wurde von dem luxemburgischen Genetiker Dr. Alain Frantz an der Universität Sheffield (England) durchgeführt. Dr. Frantz untersuchte Gewebeproben von insgesamt 697 Wildschweinen aus Luxemburg und den umliegenden Grenzregionen. Dabei stellte sich heraus, dass 19 Individuen aus dem Raum Bettemburg-Abweiler ein verdächtiges Profil aufwiesen da sie sich genetisch klar von dem Gesamtbestand differenzierten. Die genetische Differenzierung dieser Population ist einzig und allein durch eine gezielte Auswilderung von nicht einheimischen Tieren zu erklären.

Das Aussetzen von Wildtieren ist aufgrund von Artikel 2 der großherzoglichen Verordnung vom 8. April 1986 betreffend den Schutz wildlebender Tierarten verboten, da dieses zu einer Reihe ökologischer Probleme führen kann. So können solche Tiere u.a. Krankheiten (z.B. Schweinepest) einschleppen, sowie den autochtonen Bestand genetisch kontaminieren und so lokale Lebensraumanpassungen zunichte machen. Auch anlässlich des öffentlichen Hearings vom 26. März 2007 über die Jagd wurde das Aussetzen von Wildtieren sehr kritisch diskutiert. In Kombination mit der nachgewiesenen massiven Wildfütterung tragen illegale Aussetzungen lokal zur der aktuellen Überpopulation der Wildschweine bei.

Im Herbst 2006 hatte Dr. Frantz bereits die illegale Aussetzung von Rothirschen anhand ähnlicher Methoden nachgewiesen. Somit stellt sich heraus, dass in den letzten Jahren vier Schalenwildarten illegal in Luxemburg ausgewildert wurden: die einheimischen Arten Wildschwein und Rothirsch, sowie die nicht einheimischen Arten Mufflon und Damhirsch.

Da die genetische Datenbank der Wildschweinbestände der Großregion jetzt existiert, kann in Zukunft, wie beim Rothirsch, durch Gewebeproben innerhalb weniger Wochen der Beweis von illegalen Auswilderungen erstellt werden.

(communiqué par le ministère de l’Environnement)

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