Neuausbruch der Blauzungenkrankheit: ganz Luxemburg als Infektionszone ausgewiesen

Nachdem der Veterinärverwaltung in den letzten Tagen ein vermehrtes Auftreten der Blauzungenkrankheit in den benachbarten Gebieten von Rheinland-Pfalz gemeldet wurde, ist diese Seuche am 17. August 2007 über Laboruntersuchungen zum ersten Mal in der Sommerperiode 2007 hierzulande bei einer Mutterkuh in einem landwirtschaftlichen Betrieb in Altrier nachgewiesen worden.

Die praktischen Tierärzte melden im Osten des Landes weitere Rinder, die klinische Krankheitssymptome der Blauzungenkrankheit aufweisen und im Moment auf die Krankheit getestet werden.

Durch die schnelle Ausbreitung dieser Seuche im westlichen Teil von Rheinland-Pfalz ist davon auszugehen, dass kurzfristig komplette Gebiete von Luxemburg von der Blauzungenkrankheit heimgesucht werden.

Die sanitären, gesetzlichen Maßnahmen sehen eine vorübergehende Sperre des infizierten Rinderbetriebes vor sowie de Ausweisung von gemaßregelten Zonen innerhalb derer die Tierbewegungen begrenzt sind. Infolgedessen ist ab Montag, dem 20. August 2007, ganz Luxemburg als Infektionszone (die sogenannte "20 km-Zone"), ausgewiesen.

Die Folgen davon sind stärkere Handelsbegrenzungen für Wiederkäuer mit dem Ausland.

Erlaubt ist demnach ab dem 20. August 2007:

  • Das Verbringen von Schlachttieren in folgende Gebiete in den Nachbarländern und zwar:
    • Belgien: ganz Belgien;
    • Holland: ganz Holland;
    • Deutschland: Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Saarland (gesamtes Landesgebiet) sowie Teile von Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern;
    • Frankreich: ganz Frankreich mit Ausnahme der Départements: 06, 09, 11, 12, 13, 1A, 2B, 30, 31, 32, 34, 40, 64, 65, 66, 81, 82 und 83.
  • Das Verbringen von Nutz- und Zuchttieren in die Gebiete der oben genannten Infektionszone, desgleichen in die 150 km-Zonen, die sogenannten Beobachtungszonen, dieser Länder, nach einem 30-tägigen Insektenschutz und nach einer negativen Laboruntersuchung.
  • Das Verbringen von Kälbern die weniger als 30 Tage alt sind, in die vorher erwähnten Gebiete der Nachbarländer.

Vor jedem Transport sind die Tiere und das Transportfahrzeug mit Insektenschutz zu behandeln.

Bemerkung:

Eine therapeutische Behandlungsmöglichkeit der Blauzungenkrankheit ist nicht bekannt. Kranke Tiere können nur symptomatisch behandelt werden.

Eine vorbeugende Behandlung mit Insektenschutz der anfälligen Tiere, d.h. der Wiederkäuer, sowie der Stallungen und der Transportfahrzeuge ist anzuraten.

Die Blauzungenkrankheit ist eine Tierseuche welche von Stechmücken auf die Wiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen) übertragen wird ohne dass diese zwangsläufig daran verenden; die Krankheit stellt keine Gefahr dar für den Menschen, weder durch den direkten Kontakt mit Tieren noch durch den Verzehr von Tier- und Nahrungsprodukten.

(mitgeteilt vom Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und die Entwicklung des ländlichen Raumes)

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