Budgetminister Luc Frieden spricht über das Bankgeheimnis und das mit den USA abgeschlossene Rechtshilfeabkommen für das Quellensteuerverfahren auf Wertpapieranlagen

Die Bankenverbände Luxemburgs, der Schweiz und Deutschland und anderer europäischer Länder haben sich mit der US-Steuerbehörde IRS darauf geeinigt, ab Januar 2001 erheblich weiter gehende Offenlegungsverpflichtungen beim Quellensteuereinzug für ihre in den USA steuerpflichtigen Kunden zu übernehmen. Kollidieren diese Verpflichtungen nicht mit dem am Luxemburger Platz geltenden Bankgeheimnis?

Luc Frieden: Es stimmt keineswegs, dass Luxemburg sein Bankgeheimnis gegenüber der US-Steuerbehörde aufgegeben hat. Die neuen Verpflichtungen einiger Banken, welche nur Anlagen von US-Bürgern in amerikanischen Wertpapieren betreffen, stehen nicht im Widerspruch mit dem luxemburgischen Bankgeheimnis. Der amerikanische Kunde muss ausdrücklich seiner Bank schriftlich die Erlaubnis erteilen, damit diese seine Identität an die amerikanischen Steuerbehörden mitteilen darf. Die Bank kann dies nicht aus eigener Initiative heraus machen. Diese Regeln betreffen ja nicht nur Banken in Luxemburg, sondern auch zum Beispiel den Schweizer Finanzplatz, wo ein ähnliches Bankgeheimnis wie in Luxemburg besteht.

Welche Rolle hat die Luxemburger Regierung beiden Verhandlungen über das "National Attachment" zu dem von der US-Steuerbehörde vorgelegten Mustervertrag für das Quellensteuerverfahren auf Wertpapieranlagen für Ausländer gespielt?

Luc Frieden: Die Verhandlungen wurden zwischen der amerikanischen Steuerbehörde und den Bankverbänden abgeschlossen. Die luxemburgische Regierung war an diesen Verhandlungen nicht beteiligt.

Am Mittwoch hat das Luxemburger Parlament gegen erhebliche Widerstände die weitere Lockerung des Bankgeheimnisses im Rahmen eines mit den USA ausgehandelten Rechtshilfe-Verfahrens verabschiedet. Bedeutet dies nicht eine weitere Einschränkung des Bankgeheimnisses? Gibt es ein Junktim zwischen beiden Schritten zur Einschränkung des Luxemburger Bankgeheimnisses?

Luc Frieden: Das am Mittwoch vom luxemburgischen Parlament verabschiedete Rechtshilfeabkommen zwischen den USA und Luxemburg beinhaltet keine Lockerung des Bankgeheimnisses. Dieses Rechtshilfeabkommen mit den USA wurde bereits 1997 unterschrieben und jetzt vom Parlament gebilligt. Es regelt die Rechtshilfe zwischen Gerichten beider Staaten insofern es sich um schweren Steuerbetrug handelt. Dies ist im Einklang mit unseren Regeln über Rechtshilfe in Europa. Es gibt kein Zusammenhang zwischen dem Rechtshilfeabkommen und den Regeln die einige Banken mit den amerikanischen Behörden abgeschlossen haben.

Wie bewertet die Luxemburger Regierung die damit verbundene Ausweitung US-amerikanischer Rechtsvorschriften auf Luxemburg und andere europäische Finanzplätze?

Luc Frieden: Die Ausdehnung der amerikanischen Rechtsvorschriften ist sehr begrenzt, da sie sich nur auf Anlagen von US-Bürgern in amerikanischen Wertpapieren bezieht. Wer nicht in Amerika investieren will, muss sich auch nicht diesen Rechtsvorschriften unterwerfen.

Welche Konsequenzen hat die Verpflichtung zu Offenlegung der Identität der in den USA steuerpflichtigen Kunden für den Fahrplan einer harmonisierten Zinsbesteuerung in der EU?

Luc Frieden: Die Vereinbarungen in verschiedenen EU Staaten mit den Vereinigten Staaten waren schon vor Feira abgeschlossen und bekannt. Im übrigen betrifft die Vereinbarung mit den USA nur US-Bürger insofern sie in ihrem eigenen Land investieren. Es ist also kein neues Element in der Diskussion.

Stimmen Sie der Feststellung des deutschen Finanzministers Hans Eichel zu, dass diese Verpflichtungen der Banken gegenüber den USA den "Feira-Prozess" eines erweiterten Informationsaustausches über die Zinseinkünfte in der EU erheblich beschleunigen dürfte?

Luc Frieden: Nein, der Feira-Fahrplan wird strikt eingehalten werden. In Luxemburg wird das Bankgeheimnis frühestens 2010 aufgehoben und nur unter der Bedingung, dass unter anderem auch die Schweiz, Liechtenstein und die britischen Kanal-Inseln ihre diesbezüglichen Regeln ändern.

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