Traditionell gültiges Bankgeheimnis bleibt gewahrt. Interview avec le ministre de la Justice, ministre du Trésor, Luc Frieden

Börsenzeitung: Herr Minister, welches sind die Hauptmerkmale des luxemburgischen Gesetzesprojekts, mit dem sich das Großherzogtum – als Mitglied der EU – der Zinsbesteuerung für Gebietsfremde anschließt?

Luc Frieden: Das luxemburgische Gesetzesprojekt lehnt sich eng an die Richtlinien an, die im Juni 2003 vom Europäischen Finanz-Ministerrat verabschiedet wurden. Das Gesetzesprojekt wurde im Februar dieses Jahres von der Regierung verabschiedet und dem Parlament vorgelegt. Die Richtlinie hat zwei Systeme vorgesehen, zum einen den automatischen Informationsaustausch, zum anderen die Erhebung der Quellensteuer für Belgien, Österreich und Luxemburg. Luxemburg hat also in seinem Gesetzesprojekt das System der Quellensteuer auf Zinserträge festgestellt, zugleich das im Großherzogtum bisher gültige Bankgeheimnis beibehalten können.

Welche Zinserträge fallen unter die Quellensteuer?

Luc Frieden: Alle reinen Zinserträge, die in der Richtlinie vorgesehen sind, sowie Investmentfonds, bei denen mehr als 40% der Erträge Zinserträge betreffen. Zur Klarstellung: Luxemburg hat in seinem Gesetzesprojekt die Definitionen der EU-Richtlinie vollinhaltlich übernommen, so wie das auch die anderen Mitgliedsländer getan haben.

Sind auch Dividenden betroffen?

Luc Frieden: Nein, Dividenden sind nach der Richtlinie nicht betroffen.

Wie hoch wird die Quellensteuer ausfallen?

Luc Frieden: Die Quellensteuer wird in den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie 15% betragen. Das gilt für in Luxemburg Nichtansässige. Für in Luxemburg Ansässige hat die Regierung vorgeschlagen, eine Abgeltungssteuer von 10% einzuführen. Das wird wahrscheinlich vom Jahre 2006 an geschehen, hat aber nichts mit der EU-Richtlinie zu tun und gilt nur für in Luxemburg Ansässige.

Bleibt die Anonymität, das heißt das Bankgeheimnis, dabei gewahrt?

Luc Frieden: Das Bankgeheimnis, das in Luxemburg traditionell gültig war, ist erstmals durch die Annahme der Richtlinie von allen Mitgliedsländern bestätigt worden. Das ist ein wichtiger Punkt.

Wann tritt das Gesetz in Kraft? Ist sichergestellt, dass Luxemburg erst dann eine Zinsbesteuerung einführt, wenn auch die Schweiz, Liechtenstein und andere Nicht-EU-Staaten das Gleiche tun?

Luc Frieden: Wir werden am l. Juli 2005 sehen, ob die Schweiz und die anderen Nicht-EU-Staaten ihre Teilnahme wahr machen. Luxemburg wird nur dann die Bedingungen erfüllen, wenn die anderen dies tun. Das Gesetz wird nur dann in Kraft treten, wenn alle in der Richtlinie aufgeführten Bedingungen erfüllt sind. Die Schweiz muss also die Richtlinie ebenfalls anwenden. Wir halten fest, dass zur gleichen Zeit die Bedingungen der Richtlinie sowohl in den EU-Ländern als auch in der Schweiz und vergleichbaren Nicht-EU-Ländern angewandt werden müssen.

Kann somit der Finanzplatz Luxemburg von einem sicheren Privatkundengeschäft ausgehen, was dazu angetan ist, seine Konkurrenzfähigkeit zu erhöhen?

Luc Frieden: In der Vergangenheit gab es stets Unsicherheiten. Dank dieser europäischen Richtlinien wird sich das Privatkundengeschäft im Großherzogtum verstärken. Die Kunden wissen jetzt genau, wie es in nächsten zehn bis 20 Jahren im luxemburgischen Geschäft aussehen wird. Luxemburg hat sich einen guten Namen im Privatkundengeschäft gemacht. Das wird ihm jetzt zugute kommen.

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