Jean-Marie Halsdorf: Wir werden das Gesetz nachbessern. Le ministre de l'Intérieur au sujet de la Loi du 19 juillet 2004 concernant l'aménagement communal et le développement urbain

Luxemburger Wort: Was lief schief im Mai 2004? Wurde ein schlechtes Gesetz vom Parlament verabschiedet?

Jean-Marie Halsdorf: Nein. Wir haben ein gutes Gesetz erlassen. Aber die neuen Bestimmungen stellen einen Paradigmenwechsel gegenüber der alten Handhabung in den Gemeinden dar. Man muss den Geist des Gesetzes verstehen und kann nicht versuchen, mit der Mentalität des alten 37er-Gesetzes die neuen Regelungen anzuwenden. Das kann nicht funktionieren. Das neue Gesetz ist ganz im Sinne des IVL. Die Gemeinden müssen Verantwortung übernehmen und ihren Beitrag zu einer kohärenten und sinnvollen Landesplanung leisten. Natürlich gibt es in diesem Gesetz einige Unklarheiten, die zu Interpretationsschwierigkeiten führen können. Die Kritik am Text empfinde ich als positiven Input. Mir scheint es ganz normal, dass bei der praktischen Anwendung Probleme auftauchen. Ich bin aber überzeugt, dass wir diese Startschwierigkeiten in einem konstruktiven Dialog aus dem Weg räumen können. Wir müssen den Text eben nachbessern.

Wo und wie wollen sie nachbessern?

Ich werde dem Ministerrat am 7. Januar einige Textänderungen bzw. Ergänzungen vorlegen. Wir werden auch mittels einer Circulaire den Gemeinden mitteilen, wie einige Bestimmungen zu interpretieren sind. Dies wird nun alles rasch nach der Weihnachtspause über die Bühne gehen. Das Gesetz verlangt, dass man zur Ausarbeitung eines PAG und eines PAP als Raumplaner und Stadtentwickler ausgebildet ist. Für PAPs scheint mir das etwas zu hoch angesetzt. Wir wollen eine zweite Liste schaffen. Im Klartext: Zur Ausarbeitung eines PAP soll es genügen, Städteplaner zu sein. Wir wollen übrigens an der Uni Luxemburg einen Fachbereich für Raum- und Städteplanung einrichten, wo sich auch Architekten weiterbilden könnten. Nun wird gerne behauptet, man brauchte für jedes Gartenhäuschen in Zukunft einen PAP. Das ist natürlich Quatsch. Artikel 27 des Gesetzes sieht Ausnahmen vor. Dieser Paragraph ist etwas kompliziert formuliert und daher werden wir treffender ausdrücken, was gemeint war. Der Bürgermeister kann durchaus Baugenehmigungen erteilen, ohne dass ein PAP nötig ist, wenn die Vorhaben den PAG respektieren und sich der direkten Nachbarschaft anpassen.

Für viel Aufregung sorgte bereits die vorgeschriebene Abgabe von 25 Prozent des Grundstücks...

Hier kommt es darauf an, wie man den Text liest. Damit es überhaupt soweit kommt, müssen auf dem betreffenden Grundstück öffentliche Infrastrukturen, Parkplätze, Spielplätze etc. vorgesehen sein. Es sind zwei kumulative Bedingungen, die erfüllt sein müssen: Es muss sich um ein Grundstück handeln, für das ein PAP notwendig ist und es müssen öffentliche Amenagierungen vorgesehen sein. Werden mehr als 25 Prozent des Grundstücks beansprucht, erhalten die Eigentümer eine Entschädigung. Sinn des Gesetzes war es, jeden gleich zu behandeln. In anderthalb bis zwei Jahren sollten wir uns die neuen Regelungen noch einmal vornehmen und analysieren, wie sie sich in der Praxis bewährt haben.

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