La ministre de l'Éducation nationale Mady Delvaux Stehres au sujet de la pénurie d'enseignants

Tageblatt: Welche Schlussfolgerung ziehen Sie aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts?

Mady Delvaux-Stehres: Das Urteil hat mich nicht erstaunt. Die betroffenen Lehrbeauftragten bekommen einen unbefristeten Vertrag. Das ändert aber weder etwas an ihrem Lehrauftrag noch an ihrem Gehalt. Den Schulalltag selbst beeinflusst das Urteil nicht. Zusätzliche Lehrkräfte in den Schulen wird es dadurch nicht geben.

Das eigentliche Problem bleibt. Wir organisieren ein Ausleseverfahren, um die besten Lehrer einzustellen. Doch wer die Prüfung nicht schafft, wird als "Charge" übernommen. Gut ist das nicht.

Für die Betroffenen bin ich froh, weil es nicht in Ordnung ist, dass der Staat immer wieder auf befristete Arbeitsverträge zurückgreift.

Tageblatt: Inwiefern wird der Richterspruch Einfluss auf die Einstellungspolitik im Schulbereich haben?

Mady Delvaux-Stehres: Wir müssen uns fragen, wie wir in Zukunft vorgehen werden. Denn wir bekommen auch weiterhin mehr Schüler und neue Schulen. Dennoch werden wir im laufenden Jahr keine neuen Lehrbeauftragten einstellen. Wir wollen versuchen, mit den verfügbaren Kräften zurechtzukommen, denn nicht alle haben derzeit einen vollständigen Lehrauftrag."

Tageblatt: Für den Primärschulbereich gibt es einen Lehrbeauftragten-Pool. Welche Erfahrungen haben Sie damit gemacht? Wäre dies auch ein Modell für den Sekundarunterricht?

Mady Delvaux-Stehres: Ich denke, dass das Modell eher gut funktioniert. Positiv ist auch, dass es in diesem Jahr voraussichtlich mehr Anwärter als Posten im Vorschulbereich gibt. Die könnten gegebenenfalls auch in der Grundschule eingesetzt werden.

Wir denken ebenfalls darüber nach, auch im Sekundarunterricht ein Reserve-Pool für fest eingestellte Lehrbeauftragte einzurichten. Wie wir das genau regeln werden, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.

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