"Drei Fragen an François Biltgen". Le ministre du Travail au sujet de la modernisation du droit du travail

d'Wort: Flexible Arbeitsmärkte gelten für Hochlohnländer als Voraussetzung für niedrige Arbeitslosigkeit. Doch reicht Flexibilität alleine aus?

François Biltgen: Flexible Arbeitsmärkte sind bedeutend für die Wirtschaft. Sie alleine reichen aber nicht aus, um die Arbeitslosigkeit auf einer gemäßigten Ebene zu halten, und um die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu gewährleisten. Gleichzeitig müssen die Arbeitsmärkte den Berufstätigen ein ausreichendes Maß an Sicherheit einräumen. In den verschiedenen Ländern Europas, vor allem in den Hochlohnländern, brauchen wir notwendige Sicherheiten, die dazu beitragen, dass die Berufstätigen ihrer Arbeit mit vollem Einsatz nachgehen können. Somit können sie die Position ihrer Betriebe in der Marktwirtschaft stärken. Die alten Sicherheiten müssen angepasst und durch neue Garantien ersetzt werden.

d'Wort: Ist das "Maintien dans l'emploi"-Konzept als Luxemburgs Beitrag zum Grünbuch über die Reform der Arbeitsmärkte anzusehen?

François Biltgen: Das Konzept des "Maintien dans l'emploi", also des Beschäftigungserhaltes, kann man als wichtigen, wenn nicht als den wichtigsten Luxemburger Beitrag zum Grünbuch über die Reform des Arbeitsrechtes ansehen. Restrukturierungen sind in Hochlohnländern unausweichlich, und dessen ist sich die Regierung bewusst. Durch den "Plan de maintien dans l'emploi" möchten wir die altbewährten Sicherheiten durch neue Garantien ersetzen. Wenn ein Betrieb in Folge wirtschaftlicher Schwierigkeiten Stellen abbauen muss, wird zusammen mit den Sozialpartnern nach Lösungen gesucht, um die betroffenen Arbeitnehmer vor der Arbeitslosigkeit zu bewahren, indem man sie in anderen Betrieben unterbringt, noch bevor es zum Sozialplan kommt.

d'Wort: Welche Rollen kommen in der Welt der Flexicurity auf Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften zu?

François Biltgen: In der industriellen Gesellschaft, die nur das Modell der Schwerindustrie und der Bürowelt kannte, konnten starre Gesetze Sicherheit bieten, ohne Flexibilität zu verhindern. In der postindustriellen Gesellschaft verhindern starre Gesetze Flexibilität. Ohne Gesetze gibt es aber keine Sicherheit. Die Alternative liegt in einer gewissen Kompetenzabtretung vom Gesetzgeber an die Sozialpartnerschaft. Diesen Weg beschreiten wir in Luxemburg seit 1999 systematisch. Die sogenannte PAN-Gesetzgebung gibt den Sozialpartnern große gestalterische Freiheiten bei der Arbeitszeitgestaltung. Das Kollektivvertragsgesetz von 2004 gibt den Sozialpartnern die Möglichkeit, von der Regierung als allgemein verbindlich erklärte, sogenannte "accords interprofessionnels" auszuhandeln. Die Sozialpartner haben über dieses Instrument den individuellen Zugang zur Berufsfortbildung und die Tele-Arbeit geregelt. Ich werde sie demnächst einladen, Rechenschaft abzugeben über weitere Verhandlungen, z.B. was die Teilzeitarbeit betrifft.

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