Maßnahmen zur Überwachung und Früherkennung der Geflügelpest in Luxemburg

In Anbetracht der Risiken einer Ausbreitung der Geflügelpest (Vogelgrippe), von Sibirien aus nach Zentraleuropa, sind in Luxemburg folgende Vorbeugemaßnahmen in Anwendung:

Am Grenzkontrollpunkt am Flughafen-Findel:

  • Systematische Gesundheitskontrolle aller aus Drittländern eingeführten lebenden Tiere sowie aller Tierprodukte durch einen amtlichen Tierarzt.
  • Importverbot für lebendes Geflügel und Vögel sowie deren Produkte aus Drittländern, welche von der Geflügelpest betroffen sind.

In den Geflügelbetrieben:

  • Serologische Überwachung der größeren Geflügelbetriebe in Luxemburg.
  • Überwachung der Zugvögel und besonders der Wasservögel durch Kotprobenentnahme. Die Überwachung der Zugvögel wird in diesem Herbst in verstärktem Masse durchgeführt werden.

Bis zu diesem Zeitpunkt waren alle Laboruntersuchungen, sowohl von Virus- als auch von Antikörperanalysen, negativ.

Zu bemerken:

Geflügel kann nur in Begleitung eines amtstierärztlichen Gesundheitszertifikats nach Luxemburg eingeführt werden, auch aus europäischen Mitgliedstaaten.

(communiqué par le ministère de l'Agriculture, de la Viticulture et du Développement rural)

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