Stellungnahme zu den Presseberichten betreffend ein Mitglied des diplomatischen Korps

Das Staatsministerium widerspricht in aller Deutlichkeit der Darstellung des Artikels erschienen auf wort.lu  (letzter Zugriff 30.03.2017 11:17 Uhr) bezüglich einer Sicherheitsgenehmigung ("habilitation de sécurité") für ein Mitglied des diplomatischen Korps.  Anders als dargestellt hat sich die Regierung nicht über vermeintliche Sicherheitsbedenken "hinweg gesetzt".  Diese Behauptung setzt die Annahme voraus, dass die Regierung, beziehungsweise der Staatsminister eine aktive Rolle in der Prozedur einnehmen könnte und eingenommen hätte. Dies ist jedoch nicht der Fall und widerspricht der Prozedur, welche im Gesetz vom 15. Juni 2004 bezüglich Klassifizierung von Nachweisen und Sicherheitsgenehmigungen ( loi modifiée du 15 juin 2004 relative à la classification des pièces et aux habilitations de sécurité) vorgesehen ist.

Art. 27, Absatz 2 dieses Gesetzes sieht vor, dass der Premierminister eine Sicherheitsgenehmigung nur dann verwehren kann, wenn eine für diesen Fall vorgesehene Kommission, die auf permanenter Basis ernannt ist, den Fall untersucht und bewertet und dem Premierminister ein Gutachten diesbezüglich unterbreitet hat. Genau dies ist in besagtem Fall auch geschehen. Demnach hat der Staatsminister nicht ein "Gremium von drei hohen Beamten einsetzen lassen", wie es im Artikel auf wort.lu heißt. Die gesetzlich vorgesehene Kommission setzt sich aus jeweils einem Beamten des Staatsministeriums, des Aussenministeriums und des Justizministeriums zusammen.

Diese Kommission ist nach Untersuchung der Sachlage in diesem Fall zum Schluss gekommen, die angefragte Sicherheitsgenehmigung sei zu erteilen. Der Premierminister ist dieser Einschätzung gefolgt und hat dementsprechend die Sicherheitsgenehmigung erteilt.

Ebenfalls handelt es sich um eine falsche Darstellung, wenn es im erwähnten Pressebericht heißt, der Premierminister entscheide "in letzter Instanz". Es gibt in dieser vom Gesetz beschriebenen Prozedur keine verschiedenen Instanzen oder Befehlsgewalten. Es ist immer und im jeden Fall der Staatsminister, der über die Frage entscheidet, ob eine Sicherheitsgenehmigung zu gewähren ist oder nicht.

Communiqué par le ministère d'État

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