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  1. Im Mai 2022 haben das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion und seine Partner die Sensibilisierungskampagne "Ich kann wählen" gestartet. Ziel ist es, die nicht-luxemburgischen Einwohner über ihr Wahlrecht bei den Kommunalwahlen am 11. Juni 2023 zu informieren und sie auf die Notwendigkeit hinzuweisen, sich bis zum 17. April 2023 um 17 Uhr in die Wählerlisten eintragen zu lassen.

  2. Die Zahl der bei der ADEM gemeldeten verfügbaren gebietsansässigen Arbeitssuchenden belief sich am 31. Januar 2023 auf 15.801, was einem Anstieg um 331 Personen (2,1%) im Vergleich zum Januar 2022 entspricht. Die Zahl der Arbeitsuchenden stieg in allen Meldezeiträumen, außer bei Personen mit einer Meldedauer von mehr als 12 Monaten.

  3. Am Sonntag, den 22. Januar 2023 bemerkte eine Frau bei einem Spaziergang mit ihren drei Hunden im Raum Troine ein großes hundeartiges Tier in einer Entfernung von etwa 150 m.

  4. Seit 2022 ist das Ausfüllen der Steuererklärung mit dem neuen Assistenten MyGuichet.lu einfacher und schneller geworden. 70% der 300.000 steuerpflichtigen natürlichen Personen konnten dieses neue Tool bereits potenziell für ihre Steuererklärung für das Jahr 2021 nutzen.

  5. Am 10. März 2023 veranstaltet das Ministerium für Verbraucherschutz, in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung, eine Konferenz zum Thema Ernährung: "Was werden wir morgen essen? Die Herausforderungen der Lebensmittelproduktion angesichts eines sich verändernden Konsums".

  6. Im Rahmen des Autofestivals führten die Beamten des Ministeriums für Verbraucherschutz im ganzen Land Kontrollen bei Autohändlern durch.

  7. Nach der Auslösung der Indextranche, die durch die Veröffentlichung der Indexergebnisse für den Monat Januar 2023 bestätigt wurde, und nach der monatlichen Sitzung der Indexkommission am 10. Februar 2023 wurden die sozialen Parameter mit Wirkung zum 1. Februar 2023 angepasst.

  8. Gemäß Artikel L. 223-1 des Arbeitsgesetzbuches wird der Satz des monatlichen sozialen Mindestlohns ab dem 1. Februar 2023 an den Anwendungswert 898,93 des gewichteten Indexes der Lebenshaltungskosten angepasst.

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