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Neuheiten 2018
2018 treten einige neue gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen mit direkten Auswirkungen auf die Bürger in Kraft.
Hier eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen, die die Bürger direkt betreffen. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Wohnungsbeihilfen
Inkrafttreten: 1. Januar 2018
Durch die Änderung bestimmter Parameter beim Wohngeld erhöht sich die Zahl der Haushalte mit Anspruch auf Wohngeld auf 35.020.
Nützliche Links:
Zusammenfassung der Arbeiten des Regierungsrats vom 26. Juli 2017 (Französisch)
Zusammenfassung des Dossiers auf der Internetseite der Abgeordnetenkammer (Französisch)
Urlaub aufgrund persönlicher Angelegenheiten und Urlaub aus familiären Gründen
Inkrafttreten: 1. Januar 2018
Durch das neue Gesetz wird, unter anderem, der Vaterschaftsurlaub von 2 auf 10 Tage erhöht. Alle arbeitenden Väter können nun rund um das Geburtsdatum des Kindes einen Vaterschaftsurlaub von mindestens 10 Werktagen nehmen. Dieser Urlaub wird vergütet wie normaler Urlaub. Angestellte mit Anspruch auf Vaterschaftsurlaub müssen den geplanten Urlaub mit einer Frist von 2 Monaten im Voraus ankündigen, um den Arbeitgeber über das Datum und die Umstände zu informieren. Dieselben Bestimmungen gelten auch im Fall der Adoption eines Kindes von unter 16 Jahren.
Das Gesetz erhöht außerdem die Zahl der Sonderurlaubstage für Eltern bei Ableben eines minderjährigen Kindes von 3 auf 5 Werktage.
Nützliche Links:
Zusammenfassung der Arbeiten des Regierungsrats vom 18. Oktober 2017 (Französisch)
Zusammenfassung des Dossiers auf der Internetseite der Abgeordnetenkammer (Französisch)
Teuerungszulage
Inkrafttreten: 1. Januar 2018
Die Regelung betrifft die Änderungen der Bedingungen der Teuerungszulage für Haushalte mit geringem Einkommen für 2018. Bei der Berechnung des Haushaltseinkommens werden Kindergeld, Schulanfangszulage sowie Geburtsbeihilfe künftig nicht mehr berücksichtigt. Die Höhe der Teuerungszulage bleibt im Vergleich zu den 2017 geltenden Tarifen unverändert.
Nützliche Links:
Zusammenfassung der Arbeiten des Regierungsrats vom 10. November 2017 (Französisch)
Reform der Pflegeversicherung
Inkrafttreten: 1. Januar 2018
Übergeordnetes Ziel der Reform ist eine bessere Individualisierung des Angebots von Qualitätsleistungen, um den täglichen Bedürfnissen der einzelnen Person Rechnung zu tragen, die Verbesserung der Qualität durch klare Normen und Kriterien sowie adäquate Kontrollen, die Vereinfachung der Prozeduren und die Stabilisierung des Systems im Hinblick auf die gesellschaftliche Entwicklung und unter Einhaltung der Grundprinzipien des Gesetzes von 1998.
Nützliche Links:
Vorstellung der Reform der Pflegeversicherung durch Minister Romain Schneider (Französisch)
Zusammenfassung des Dossiers auf der Internetseite der Abgeordnetenkammer (Französisch)
Veröffentlichung im Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg (Französisch)
Steuern auf den Wertzuwachs (Veräußerungsgewinn) bei Immobilienverkäufen
Die Steuer von 10,5 % auf den Wertzuwachs (Veräußerungsgewinn) bei Immobilienverkäufen wird bis zum 31. Dezember 2018 verlängert.
Nützliche Links:
Internetseite der Steuerverwaltung (Französisch)
Zusammenfassung des Dossiers auf der Internetseite der Abgeordnetenkammer (Französisch)
Datum der Parlamentswahlen 2018
Das Datum der nächsten Parlamentswahlen wird auf den 14. Oktober 2018 festgelegt.
Nützliche Links:
Zusammenfassung des Dossiers auf der Internetseite der Abgeordnetenkammer (Französisch)
Datenschutz von natürlichen Personen
Inkrafttreten: 25. Mai 2018
Die neuen Regelungen zum Schutz natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und die Regelungen des freien Verkehrs dieser Daten gelten ab dem 25. Mai 2018.
Um natürlichen Personen die Kontrolle über sie betreffende persönliche Daten zu ermöglichen, erhöht das Gesetz zum Schutz natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten die Sicherheit, sowohl rechtlich als auch praktisch. Dies gilt für natürliche Personen, Wirtschaftsunternehmen und öffentliche Behörden.
Nützliche Links:
Zusammenfassung des Dossiers auf der Internetseite der Abgeordnetenkammer (Französisch)
Die Regelung der Europäischen Union finden Sie auf der Internetseite Eur-lex
In Vorbereitung durch den Gesetzgeber
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels befinden sich die folgenden Änderungen noch im Gesetzgebungsverfahren.
Wahlgesetz
Im laufenden Gesetzgebungsverfahren. Inkrafttreten vorgesehen bei der nächsten Wahl 2018, d. h. am 14. Oktober 2018.
Mit dem Ziel der Vereinfachung des Wahlverfahrens steht das Briefwahlverfahren jedem Bürger auf Antrag offen. Der Antrag auf Briefwahl kann über MyGuichet.lu gestellt werden.
Die Eintragung in das Wählerverzeichnis kann ebenfalls bei MyGuichet.lu vorgenommen werden.
Nützliche Links:
Zusammenfassung der Arbeiten des Regierungsrats vom 10. Februar 2017 (Französisch)
Verfolgen Sie den Fortschritt des Gesetzgebungsverfahrens auf der Internetseite der Abgeordnetenkammer (Französisch)
Die Plattform für Verwaltungsvorgänge: Guichet.lu
Einkommen für soziale Inklusion – ("Revenu d’inclusion sociale – Revis")
Im laufenden Gesetzgebungsverfahren
Das Revis ersetzt das garantierte Mindesteinkommen ("Revenu minimum garanti – RMG"). Dabei handelt es sich um eine Maßnahme zugunsten der sozialen Inklusion und zur Vermeidung von Armut. Die neu eingeführte Bedingung, dass der Antragsteller beim Arbeitsamt (ADEM) als arbeitssuchend gemeldet sein muss, hat zur Folge, dass das ADEM der erste Ansprechpartner ist. Der Nationale Solidaritätsfonds (FNS) ist in Zukunft die einzige zuständige Behörde für die Prüfung, Bewilligung und Verwaltung von Anträgen und Zahlungen im Rahmen des Revis. Es ist vorgesehen, das Revis in zwei Komponenten aufzuteilen: Unterstützung für die Inklusion und Unterstützung zur Aktivierung.
Nützliche Links:
Zusammenfassung der Arbeiten des Regierungsrats vom 21. Dezember 2016 (Französisch)
Verfolgen Sie den Fortschritt des Gesetzgebungsverfahrens auf der Internetseite der Abgeordnetenkammer(Französisch)
Offizielle Landessprachen
Im laufenden Gesetzgebungsverfahren
Die Deutsche Gebärdensprache erhält offiziellen Status im Großherzogtum Luxemburg.
Nützliche Links:
Zusammenfassung der Arbeiten des Regierungsrats vom 5. Mai 2017 (Französisch)
Verfolgen Sie den Fortschritt des Gesetzgebungsverfahrens auf der Internetseite der Abgeordnetenkammer (Französisch)
Nennung des Geschlechts und eines oder mehrerer Vornamen im Personenstand
Im laufenden Gesetzgebungsverfahren
Die Rechte von transsexuellen und intersexuellen Personen werden durch den gesetzgeberischen Rahmen gestärkt und Änderungen beim Eintrag des Geschlechts und des oder der Vornamen(s) im Personenstand ermöglicht. Das aktuelle gerichtliche Verfahren wird durch ein schnelleres und leichter zugängliches administratives Verfahren ersetzt.
Nützliche Links:
Zusammenfassung der Arbeiten des Regierungsrats vom 12. Mai 2017 (Französisch)
Verfolgen Sie den Fortschritt des Gesetzgebungsverfahrens auf der Internetseite der Abgeordnetenkammer (Französisch)
Das Strafgesetzbuch
Im laufenden Gesetzgebungsverfahren
Das Delikt der vorsätzlichen Gefährdung anderer wird ins luxemburgische Strafrecht aufgenommen. Es kann mit Freiheits- und/oder Geldstrafen geahndet werden.
Zusammenfassung der Arbeiten des Regierungsrats vom 18. Oktober 2017 (Französisch)
Verfolgen Sie den Fortschritt des Gesetzgebungsverfahrens auf der Internetseite der Abgeordnetenkammer (Französisch)