Regierungsrat - Genehmigung des Notfallplans „Unwetterplan“

Der Regierungsplan hat den Notfallplan im Falle von extremen Wetterereignissen am 22. Mai 2015  genehmigt und für vollstreckbar erklärt. Der Plan wurde unter der Leitung des Hochkommissariats für nationale Sicherheit (Haut-commissariat à la protection nationale, HCPN) in Zusammenarbeit mit der Rettungsdienstverwaltung (Administration des services de secours) und Meteolux erarbeitet.

Der Plan legt die Aktionen der Regierung bei Vorliegen der folgenden Wetterereignisse fest: Sturmböen, Schneefälle oder Eisregen, Gewitter, sehr hohe Temperaturen / extrem hohe Temperaturen (Hitze), sehr niedrige Temperaturen / extrem niedrige Temperaturen (Kälte) und Regenfälle. Jedes zurückbehaltene Wetterphänomen ist in zwei Wachsamkeitsstufen unterteilt: Wachsamkeitsstufe Orange und Wachsamkeitsstufe Rot.  Der Plan bestimmt die für die Krisenbewältigung zuständigen Organe, die Präventiv- und Schutzmaßnahmen und die Verfahren zur Alarmierung der Behörden und zur Information der Öffentlichkeit im Notfall.

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