Berufskammern

In Luxemburg gibt es 5 Berufskammern:

Arbeitnehmerkammer (die aus einem Zusammenschluss der Privatangestelltenkammer und der Arbeiterkammer am 1. Januar 2009 resultiert),

  • Kammer der Staatsbeamten und -angestellten,
  • Landwirtschaftskammer,
  • Handelskammer,
  • Handwerkskammer.

Sie werden vom Gesetzgeber geschaffen, sind in der Verfassung aber nicht vorgesehen. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Wahrung und Verteidigung der Interessen der von ihnen vertretenen Berufsgruppen, indem sie deren Ansichten gegenüber den Staatsorganen kundtun.

Die Regierung muss immer dann die Stellungnahme der Berufskammern einholen, wenn sie beabsichtigt, Gesetze oder großherzogliche Verordnungen zu erlassen, die hauptsächlich die Berufsgruppe betreffen, deren Interessen sie vertreten. Dies ist eine luxemburgische Besonderheit.

Die Berufskammern haben das Recht, der Regierung Vorschläge in Angelegenheiten zu unterbreiten, die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen. Nach Prüfung der Vorschläge kann die Regierung diese an die Abgeordnetenkammer weiterleiten.

Jede Person, die eine berufliche Tätigkeit ausübt, die unter die Zuständigkeit einer der Berufskammern fällt, ist zwingend Mitglied dieser Kammer. Die Zusammensetzung der Berufskammern wird durch Wahlen innerhalb jeder vertretenen Berufsgruppe bestimmt. Jedes Mitglied, ob Luxemburger oder Ausländer, kann ein aktives und passives Wahlrecht ausüben. Die Funktionsweise einer Berufskammer entspricht dem Grundsatz der Selbstverwaltung.

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