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Wahlsystem
Parlamentswahlen
Die luxemburgischen Wähler wählen alle fünf Jahre die 60 Mitglieder, aus denen sich die Abgeordnetenkammer zusammensetzt. Die Parlamentswahlen erfolgen durch direkte allgemeine Wahl und nach dem Verhältniswahlsystem.
Kommunalwahlen
Die Gemeinderäte werden alle sechs Jahre direkt von den Einwohnern der Gemeinde, den Wählern mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit und den Wählern mit einer anderen Staatsangehörigkeit, die ihre Eintragung in die Wählerverzeichnisse beantragt haben und den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen entsprechen, gewählt.
Jede luxemburgische Gemeinde wird von einem Gemeinderat verwaltet, an dessen Spitze der Bürgermeister steht. Der Gemeinderat entspricht der Legislative auf kommunaler Ebene.
Ein Bürgermeister- und Schöffenkollegium, das sich aus Mitgliedern des Gemeinderats zusammensetzt, entspricht der Exekutive auf kommunaler Ebene. Die Zahl der Gemeinderäte und -schöffen richtet sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde.
Europawahlen
Alle fünf Jahre wählen die luxemburgischen Wähler in direkter allgemeiner Wahl 6 von insgesamt 751 Europaabgeordneten. Bei den Europawahlen stellt Luxemburg einen einzigen Wahlbezirk dar.
Die im Großherzogtum ansässigen Bürger der Europäischen Union können für die luxemburgischen Vertreter stimmen, wenn sie in den Wählerverzeichnissen ihrer Wohnsitzgemeinde eingetragen sind und den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen genügen.