Abgeordnetenkammer

Das luxemburgische Parlament, die sogenannte Abgeordnetenkammer, vertritt das Land. Die Abgeordnetenkammer übt die gesetzgebende Gewalt aus.

Ihre Funktionsweise wird durch eine Reihe von Bestimmungen in der Verfassung und in der von ihr selbst ausgearbeiteten internen Geschäftsordnung geregelt.

Die Abgeordnetenkammer besteht aus 60 Abgeordneten, die in allgemeiner Wahl für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt werden. Alle Luxemburger, die die gesetzlichen Bedingungen erfüllen, sind zur Teilnahme an den Abgeordnetenwahlen berechtigt.

Die Hauptaufgabe der Abgeordnetenkammer besteht darin, über Gesetzentwürfe der Regierung oder eigene Gesetzesvorlagen abzustimmen.

Ihre Mitglieder verfügen über ein parlamentarisches Initiativrecht, das durch das Einbringen von Gesetzesvorlagen ausgeübt wird. Die Abgeordnetenkammer prüft und diskutiert die Gesetzentwürfe oder Gesetzesvorlagen, mit denen sie befasst wird. Sie verabschiedet oder verwirft sie im Wege einer Abstimmung.

Die Kammer tagt in Luxemburg-Stadt, und ihre Sitzungen sind öffentlich. Sie kann Entschließungen erst dann treffen, wenn die Mehrheit ihrer Mitglieder zusammengetreten ist. Die Abgeordnetenkammer kann um die Anwesenheit von Regierungsmitgliedern im Rahmen ihrer öffentlichen Sitzungen ersuchen.

Bei internationalen Verträgen ist die Zustimmung der Abgeordnetenkammer notwendig, damit ein Vertrag auf luxemburgischem Staatsgebiet rechtskräftig wird.

Das Reglement der Abgeordnetenkammer räumt den Abgeordneten das Recht ein, Fraktionen oder fachliche Gruppen zu bilden. Um als solche anerkannt zu werden, müssen in der Gruppe mindestens fünf Mitglieder vertreten sein.

Die Verfassung garantiert den Abgeordneten parlamentarische Immunität. Dementsprechend kann keine zivil- oder strafrechtliche Klage gegen einen Abgeordneten aufgrund von in Ausübung seiner Funktionen abgegebenen Meinungen oder Stimmen erhoben werden.

Die Verfassung behält der Abgeordnetenkammer eine Reihe von Handlungsmöglichkeiten gegenüber der Regierung, dem Exekutivorgan, vor.

Die Kammer übt ihre Kontrollbefugnis auf finanzieller, politischer und administrativer Ebene aus. In finanzieller Hinsicht besteht die Kontrolle der Regierung durch die Abgeordnetenkammer in der jährlichen Verabschiedung des Haushaltsplans, dem Recht auf Genehmigung der Haushaltsführung des Staates und in einer gewissen Beaufsichtigung der Verwaltung des öffentlichen Vermögens.

Die Abgeordnetenkammer spielt ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Ernennung der Mitglieder des Staatsrats und des Rechnungshofs.

Sie spielt auch eine Rolle bei der Ausrichtung der politischen Debatte entweder auf ihre eigene Initiative hin oder auf Ersuchen der Regierung.

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