Politische Parteien

Gemäß der Verfassung wirken die politischen Parteien bei der Willensbildung des Volkes und am Ausdruck des allgemeinen Wahlrechts mit. Sie sind Sinnbild des demokratischen Pluralismus.

Unter politischer Partei versteht man den Zusammenschluss natürlicher Personen mit oder ohne Rechtspersönlichkeit, der unter Wahrung der demokratischen Grundrechte gemäß den Inhalten seiner Parteistatuten oder seines Parteiprogramms an der Ausübung des allgemeinen Wahlrechts und der Willensbildung der Bevölkerung mitwirkt.

Die Finanzierung der politischen Parteien ist gesetzlich geregelt. Die politischen Parteien, die eine vollständige Liste in jedem Wahlbezirk bei den Parlamentswahlen und eine vollständige Liste bei den Europawahlen vorgelegt haben und die mindesten zwei Prozent der gesamten abgegebenen Stimmen erhalten haben, haben Anspruch auf einen Pauschalbetrag von 100.000 Euro, zuzüglich eines weiteren Betrags von 11.500 Euro pro zusätzlichem Prozentpunkt.

Nur natürlichen Personen ist es erlaubt, an politische Parteien zu spenden; Spenden von juristischen Personen und Vereinigungen, Gruppierungen oder Organismen ohne Rechtspersönlichkeit sind nicht gestattet. Anonyme Spenden sind verboten.

In Luxemburg gibt es mehrere politische Parteien, von denen die meisten in der Abgeordnetenkammer vertreten sind. Bei neuen Parlamentswahlen kommt es des Öfteren vor, dass sich kleine unabhängige Parteien bilden.

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