Der Regierungsrat hat den Notfallplan „Seeräuberei“ im Falle eines Angriffs auf den Seeverkehr am 14. Oktober 2016 genehmigt und für vollstreckbar erklärt.
Die Ziele des Notfallplans sind:
- die Aktionen der Regierung festzulegen,
- die für die Krisenbewältigung zuständigen Organe zu bestimmen,
- das Vorgehen bei der Alarmierung der Behörden und der Information der Öffentlichkeit zu regeln
- und das schnelle und koordinierte Reagieren bei einem Fall von Seeräuberei zu ermöglichen.