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Die vom dreiparteilichen Koordinierungsausschuss (Tripartite) beschlossenen Maßnahmen im Bereich Wohnungswesen
Um dem durch den Preisanstieg bedingten Druck auf die Kaufkraft der am stärksten belasteten Haushalte entgegenzuwirken, sieht die Vereinbarung zwischen der Regierung, der Union des entreprises luxembourgeoises (UEL) und den Gewerkschaftsverbänden CGFP und LCGB drei Maßnahmen vor, die sowohl Mieter als auch Hausbesitzer unterstützen sollen.
1. Vorzeitige Einführung und Anpassung des Mietzuschusses
Der Mietzuschuss wird am 1. August 2022 so angepasst, dass alle Mieter bis zu einem Einkommen, das dem Dezil 5, d. h. dem medianen Lebensstandard, entspricht, Anspruch darauf haben. Außerdem wird der monatliche Mietzuschuss für alle Empfänger im Durchschnitt um 50% im Vergleich zur aktuellen Situation steigen. So können kinderreiche Familien monatlich bis zu 400 Euro Mietkostenzuschuss erhalten.
Die Anpassung der Unterstützung erfolgt automatisch für alle Haushalte, die derzeit einen Mietzuschuss erhalten, und gilt natürlich auch für alle zukünftigen Anträge.
2. Einfrieren der Mieten bis zum 31. Dezember 2022
Um zu verhindern, dass die Erhöhung der Mietzuschüsse - auch nur teilweise - durch Mieterhöhungen verbraucht werden kann, werden bis Ende 2022 alle Mieterhöhungen vorübergehend eingefroren.
3. Überarbeitung der PRIMe house-Beihilferegelung und Einführung eines "100 % sozialen Top Up"
Die Beihilferegelung PRIMe House, die in den nächsten Tagen rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt, wird um ein "soziales Top Up" ergänzt.
So müssen Prämien für Heizsysteme, die auf erneuerbaren Energien basieren, nicht mehr von den Empfängern vorfinanziert werden. Der Staat zahlt den Betrag der staatlichen Subvention direkt an das Unternehmen, das die Arbeiten ausgeführt hat.
Außerdem können die Empfänger von PRIMe-House-Beihilfen bei der zentralen Anlaufstelle für Wohnbeihilfen ein "100 % soziales Top Up" beantragen, das zu einer Verdoppelung der PRIMe-House-Beihilfe führen kann, je nach Haushaltseinkommen des Empfängers. Diese zusätzliche Unterstützung soll es den betroffenen Haushalten ermöglichen, das Risiko einer Energiearmut zu vermeiden.
Diese zusätzliche Unterstützung wird im Rahmen der laufenden Reform der individuellen Beihilfen, die den Zugang zu Wohnraum erleichtern, eingeführt und soll Anfang 2023 in Kraft treten. Trotzdem wird sie rückwirkend für alle "PRIMe House"-Anträge gelten, für die das Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung seit dem 1. Januar 2022 die endgültige Genehmigung erteilt hat.
Um gezielt und spezifisch auf die konkreten Bedürfnisse der betroffenen Haushalte einzugehen, werden Mieter auf dem Privatmarkt und Familien mit niedrigeren Einkommen durch diese drei Maßnahmen stärker unterstützt.
Mitteilung des Ministeriums für Wohnungsbau