Test des Warn- und Informationssystems für die Bevölkerung "LU-Alert"

Die Regierung wird am Montag, dem 5. Mai 2025, die Umsetzung ihrer Strategie zum Test des Warn- und Informationssystems für die Bevölkerung "LU-Alert" fortsetzen und den monatlichen Test des Sirenennetzes durchführen.

Darüber hinaus wird gegen 11 Uhr vormittags auf dem gesamten luxemburgischen Staatsgebiet der Warnkanal für die Mobilfunkübertragung (Cell Broadcast, CB) getestet. Der über Cell Broadcast versendete Alarm wird diesmal jedoch nur von Mobilgeräten empfangen, auf denen der Empfang von Benachrichtigungen für "LU-Alert Test", der standardmäßig deaktiviert ist, ausdrücklich wie folgt aktiviert wurde:

  • Apple: Sie müssen in den Benachrichtigungseinstellungen (Einstellungen → Benachrichtigungen) "LU-Alert Test" in der Rubrik "LU-Alert" am Ende der Einstellungsoptionen aktivieren.
  • Android: Sie müssen in den Einstellungen "LU-Alert Test" in der Rubrik "Sicherheit und Notfall → Drahtlose Notfallwarnungen" aktivieren.

Wenn Sie sich für den Empfang des über Mobilfunk versendeten Testalarms entscheiden, denken Sie daran, Ihre Mitmenschen zu informieren und zu warnen, da diese beim Empfang des Testalarms auf Ihrem Mobilgerät, der wie oben beschrieben von einem akustischen Signal begleitet wird, erschrecken könnten.

Wie bei den zuvor durchgeführten Tests wird der über Mobilfunk versendete Testalarm parallel dazu über die mobile App "LU-Alert" sowie über die Website www.lu-alert.lu versendet. Da es sich um einen Testalarm handelt, müssen Sie nicht reagieren oder besondere Maßnahmen ergreifen.

Das Ministerium für innere Angelegenheiten weist darauf hin, dass der Mobilfunkkanal ein sehr aufdringlicher Alarmkanal ist. Die über den Mobilfunk versendeten Warnmeldungen werden als vorrangige Benachrichtigungen auf dem Display eines Mobilgeräts angezeigt, auch wenn dieses stummgeschaltet oder gesperrt ist, und werden von einem akustischen Signal sowie einer Vibration begleitet. Nach einigen Sekunden verstummt der Signalton von selbst. Die Behörden nutzen diesen Alarmkanal, wenn das Ereignis, über das die Bevölkerung alarmiert oder informiert werden muss, eine groβe oder akute Gefahr für die Bevölkerung darstellt und sofortiges Handeln erforderlich ist.

Weitere Informationen und häufig gestellte Fragen finden Sie auch auf der Website www.lu-alert.lu.

Pressemitteilung des Ministeriums  für innere Angelegenheiten / Staatsministerium / Hochkommissariat für nationale Sicherheit (HCNP) / Großherzogliches Feuerwehr- und Rettungskorps (CGDIS)