Neuerungen 2020

2020 treten einige neue gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen mit direkten Auswirkungen auf die Bürger in Kraft. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen, die die Bürger direkt betreffen. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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Mobilität

Kostenlose öffentliche Verkehrsmittel

Ab 1. März 2020 wird die Nutzung aller nationalen öffentlichen Verkehrsmittel, die vom Staat finanziert werden, auf luxemburgischem Staatsgebiet kostenlos sein. Das Klassensystem in den Zügen, also die Einteilung in 1. und 2. Klasse, wird beibehalten. Die Preise der 1. Klasse bleiben unverändert, und auch die Infrastruktur, das heißt die Anordnung der Züge, ändert sich nicht.

Finanzielle Beihilfen für Fahrzeuge ohne bzw. mit geringem CO2-Ausstoß

Um die Elektromobilität und die aktive Mobilität weiterhin zu fördern, wird das System der finanziellen Beihilfen für Fahrzeuge ohne bzw. mit geringem CO2-Ausstoß im Jahr 2020 weitergeführt.

Die Förderung der Elektromobilität bleibt ein wichtiger Faktor der Bemühungen zur Entkarbonisierung des Transportwesens. Sie ist Bestandteil des Projekts eines integrierten Plans im Energie- und Klimabereich für den Zeitraum 2021–2030, der eine Reduzierung der Treibhausgase bis 2030 um 55 % im Vergleich zu 2005 anstrebt.

Zivilschutz

Der Rauchmelder wird Pflicht

Um die zivile Sicherheit zu erhöhen und Personen und Güter besser gegen Brandgefahr zu schützen, ist der Einbau von autonomen Rauchmeldern ab 1. Januar 2020 Pflicht. Für Gebäude, deren Baugenehmigung vor diesem Datum erteilt wurde, sowie für bestehende Gebäude ist ein Übergangszeitraum von 3 Jahren vorgesehen. Der Fluchtweg aus den Wohnungen wie auch jedes Schlafzimmer müssen mit einem oder mehreren Rauchmeldern ausgestattet sein. Der Einbau des bzw. der Rauchmelder obliegt dem Eigentümer, während der Mieter für die Wartung zuständig ist.

Gemeinden

Die Zulassungsprüfung im Gemeindewesen wird modernisiert

Sowohl die Form als auch der Inhalt der Zulassungsprüfung werden überarbeitet, d. h., die Verfahren werden digitalisiert und die Prüfungen werden besser an die tatsächlichen Bedürfnisse der Gemeinden angepasst. Diese Reform findet ab 2020 Anwendung.

Gesundheit

Das Recht auf Vergessenwerden für geheilte Krebspatienten

Um ehemaligen Krebs- oder Hepatitis-C-Patienten unter annehmbaren oder vernünftigen Bedingungen den Zugang zu einem Darlehen zu ermöglichen, haben das Ministerium für Gesundheit und die Vereinigung der Versicherungsgesellschaften (Association des compagnies d’assurances et de réassurances - ACA) ein Abkommen mit 8 Versicherungsgesellschaften unterzeichnet, durch das in Luxemburg ein Recht auf Vergessenwerden eingeführt wird. Das Abkommen tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die Einführung eines Rechts auf Vergessenwerden für u. a. ehemalige Krebspatienten in Bezug auf Versicherungen in Luxemburg ist ein erster Schritt in Richtung gleichwertige Behandlung von Patienten, die an einer schweren Krankheit litten, gegenüber anderen Bürgern. Angesichts der therapeutischen Fortschritte ermöglicht dieses Abkommen eine korrekte Einschätzung des Risikos bei der Unterzeichnung eines Versicherungsvertrags. 

Bildung/ Lehre

Einführung von Programmieren im 4. Zyklus des Grundschulunterrichts

Ab dem Schuljahr 2020–2021 wird im 4. Zyklus des Grundschulunterrichts im Fach Mathematik der Teilbereich Programmieren unterrichtet. Die Entwicklung von digitalen Kompetenzen, insbesondere Programmieren und Computational Thinking, ist zu einem unverzichtbaren Auftrag einer Schule des 21. Jahrhunderts geworden, die ihre Schüler angemessen auf ihre Zukunft in der Berufswelt und Gesellschaft vorbereiten will. Deshalb werden diese Schlüsselkompetenzen systematisch im Grund- und Sekundarschulunterricht des öffentlichen Bildungswesens verankert. 

Finanzen

Erhöhung der Renten

Zum 1. Januar 2020 werden die Renten um 1,5 % erhöht.

Wohnungsbau

Beihilfe für die Stellung einer Mietkaution

Ab 1. Januar 2020 gelten andere Bedingungen und Modalitäten für die Beihilfe für die Stellung einer Mietkaution.

Personen, die eine Wohnung mieten wollen, jedoch nicht über die nötigen Mittel für die Stellung der vom Vermieter verlangten Mietkaution verfügen (Gewährleistung der Zahlungsfähigkeit oder Kaution), können beim Ministerium für Wohnungsbau eine Finanzierungsbeihilfe beantragen. Der Staat kann für den geschuldeten Betrag bürgen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Begünstigte, den Gesamtbetrag der Mietkaution über einen Zeitraum von 3 Jahren zusammenzusparen.

Um die Zahl der potenziellen Begünstigten der Mietkaution zu erhöhen, sind folgende Änderungen vorgesehen:

  • Das Einkommen des Haushalts ist nicht höher als die gesetzlich festgesetzten Einkommensgrenzen (siehe Tabelle auf der Rückseite).
  • Die Miete ist nicht höher als 40 % des Einkommens des Haushalts.
  • Der Antragsteller ist am Tag der Antragstellung volljährig.
  • Der Antragsteller hat seinen rechtmäßigen Wohnsitz in Luxemburg.
  • Die betreffende Wohnung wird auf dem privaten Immobilienmarkt gemietet.
  • Die betreffende Wohnung befindet sich in Luxemburg und dient dem Antragsteller als ständiger Hauptwohnsitz.
  • Der Antragsteller ist nicht Eigentümer, Miteigentümer, Nutznießer, Erbpächter oder Inhaber eines Erbbaurechts einer anderen Wohnung in Luxemburg oder im Ausland. 

Laufende Gesetzgebungsverfahren

Barrierefreiheit für alle: Gesetzentwurf über Barrierefreiheit für alle an öffentlichen Orten, auf öffentlichen Verkehrswegen und in Mehrfamilienhäusern

Die Grundlage für den Gesetzentwurf über Barrierefreiheit bilden die Grundrechte von Personen mit einer Behinderung und insbesondere ihr Recht auf freie Bewegung.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, neue und bestehende öffentliche Orte, Verkehrswege und Gebäude bis 2030 barrierefrei zu gestalten. Der Gesetzentwurf geht so gegen Ungleichheiten und Diskriminierungen vor, denen Personen mit einer Behinderung ausgesetzt sind, und zielt – durch den barrierefreien Zugang zur öffentlich zugänglichen bebauten Umwelt – darauf ab, Personen mit einer Behinderung ein unabhängigeres Leben und die vollständige Teilhabe an allen Bereichen des Lebens zu ermöglichen.

Zusammenfassung auf der Website der Abgeordnetenkammer