Erinnerung an richtiges Verhalten bei schweren Unfällen in "Seveso"-Betrieben

Vor genau 48 Jahren, am 10. Juli 1976, ereignete sich in einer norditalienischen Chemiefabrik in der Nähe der Stadt Seveso ein schwerer Unfall. Giftige Stoffe traten aus und richteten großen Schaden an. Um solche Unfälle in Zukunft weitestgehend zu vermeiden und mögliche Schäden zu minimieren, haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine gemeinsame Politik zur Vorbeugung von industriellen Großrisiken entwickelt, die in mehreren EU-Richtlinien konkretisiert wurde, insbesondere in der Seveso-I-Richtlinie (1982), der Seveso-II-Richtlinie (2003) und der Seveso-III-Richtlinie (2012), die in luxemburgisches Recht umgesetzt wurden.

©MAINT Seveso - Les 3 étapes à respecter en cas d'accident
Seveso - Les 3 étapes à respecter en cas d'accident

Die Seveso-III-Richtlinie sieht die Identifizierung von Industrieanlagen mit hohem Risiko für schwere Unfälle vor. Diese "Seveso-Standorte" müssen in einer Liste erfasst werden und unterliegen einer verstärkten Überwachung. In Luxemburg gibt es derzeit 16 Betriebe, die als Seveso-Standorte eingestuft sind.

Wenn sich in einem solchen Betrieb ein schwerer Unfall ereignet, müssen Sie die folgenden drei Schritte befolgen:

  1. Schutz suchen: Halten Sie sich nicht im Freien auf. Suchen Sie Schutz im nächstgelegenen Gebäude und bleiben Sie dort, bis Entwarnung gegeben wird.
  2. Abdichten und sichern: Schließen Sie Türen und Fenster, schalten Sie Lüftungsanlagen ab und halten Sie sich von Ausgängen fern.
  3. Informiert bleiben: Schalten Sie das Radio ein und informieren Sie sich auf den offiziellen Internetseiten der Behörden. Rufen Sie die Notrufnummer 112 nur in Notfällen an, um die Leitungen nicht zu überlasten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.seveso.lu

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