Von vermeintlichen "geheimen Dossiers" - eine Klarstellung

Offener Brief an die Luxemburger Presse

 

Datenschutz und Schutz der Privatsphäre sind wichtig. Gerade in unserer digitalen Gesellschaft, in der schnell und einfach viele Daten gespeichert und unverzüglich abgerufen werden können, müssen legale, deontologische und ethische Regeln jeden Missbrauch unterbinden. Auch wir sehen das so und nehmen daher jeden Verdacht, ob vordergründig oder nicht, sehr ernst und setzen uns damit auseinander. Wir wollen, im Kontext der augenblicklichen Diskussion um die seit Jahrzehnten existierenden Dateien von Justiz und Polizei, einige Sachen klarstellen. Es gibt keine "geheimen Datenbanken" bei der Polizei und auch kein"casier bis" in der Magistratur. Polizei und Justiz haben im Zusammenhang mit ihren strafrechtlichen Ermittlungen schon länger Datenbanken erstellt und dies ist auch seit jeher öffentlich bekannt. Diese Dateien gewährleisten eine effiziente Ausübung der Aufgaben von Polizei und Justiz im Interesse der Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger.

Wir haben daher auch unsere Meinung nicht, wie verschiedentlich behauptet wird, "permanent geändert". Nun hat die rechtliche Basis dieser Dateien aber eine wechselhafte Geschichte, die auch vom Stellenwert des Datenschutzes über die Jahre in Luxemburg zeugt. Vor 1979 gab es gar keine gesetzliche Regelung, denn erst zu dem Zeitpunkt stimmte das Parlament für das erste Luxemburger Datenschutzgesetz. 1992 wurde dann nachgebessert und die Dateien der Polizei bekamen über Großherzogliches Reglement eine rechtliche Basis. Die Datei der Justiz lief bis 2002, mit einer Unterbrechung Anfang der 90er Jahre, unter einem großherzoglichen Reglement und war seitdem fest in einer europäischen Datenschutzdirektive verankert. Versuche des damaligen Ministers für innere Sicherheit, auch die rechtliche Basis der Polizeidatenbank zu verbessern, scheiterten zunächst an Kritiken des Staatsrates und wurden dann ganz fallengelassen. Zusätzlich wurde zwischen 1997 und 2004 vergessen, das großherzogliche Reglement bezüglich der Polizeidatenbank zu verlängern, genau wie bei der Justizdatei Anfang der 90er Jahre. Nachdem der Versuch scheiterte, es komplett neuzugestalten und an das neue Datenschutzgesetz von 2002 anzupassen, wurde das alte großherzogliche Reglement im Jahr 2004 einfach verlängert.

Das Großherzogliche Reglement von 1992, welches auf dem Datenschutzgesetz von 1979 aufgebaut war, wurde dann mehrmals von Polizeiministern verschiedener Couleur bis Juni 2018 verlängert. In Erwartung der Abstimmung des neuen Datenschutzgesetzes gab es zwischen Juni und August 2018 eine unvollständige gesetzliche Basis für das Polizeiregister.

Mit dem neuen Datenschutzgesetz und dem neuen Polizeigesetz, welche am 1. August 2018 rechtskräftig wurden, wurde für die Polizeidatenbank eine komplett neue, bessere rechtliche Basis geschaffen. Auch die Justizdatei läuft seit dem 1. August 2018 nicht mehr unter dem Gesetz von 2002, sondern auf der neuen rechtlichen Basis, welche Teile des 2015 unter Luxemburger Ratspräsidentschaft im Justizrat von Felix Braz ausgehandelten Europäischen Datenschutzpakets umsetzt. Dieses Europäische Datenschutzpaket gilt weltweit als das beste. Diese Gesetze wurden im Übrigen mit 57 von 60 Stimmen vom Luxemburger Parlament gutgeheißen ...

Es geht somit bei der aktuellen Auseinandersetzung weder darum, ob die Minister für Justiz und innere Sicherheit eine "gute Figur " machen, noch darum Abgeordneten oder vergangenen Regierungen Vorwürfe zu Versäumnissen zu machen. Es gibt für uns in diesem Zusammenhang ausschließlich zwei Beweggründe:

1. Wir wollen die Gelegenheit nutzen, möglichst alle Details für eine hieb-und stichfeste Gesetzgebung zusammenzustellen, und zwar für alle Dateien der Strafverfolgung. Die neuen Gesetze von August 2018 sind die Besten, die wir bisher hatten. Es geht uns jedoch darum, zusätzlich zu prüfen, ob die im August 2018 geschaffene Basis noch verbessert werden kann: in der praktischen Handhabung der Dateien, sowie bei den Kontroll- und Transparenzmechanismen.

2. Bei den Polizei- und Justizdatenbanken geht es um elementare Werkzeuge der staatlichen Autoritäten, um im Interesse der Sicherheit der Bürger und Bürgerinnen arbeiten zu können. Datenschutz und Schutz der Privatspäre sind für uns wichtig und unantastbar. Genauso bedeutend ist für uns, dass Polizei und Justiz, frei von politischem Druck und mit den nötigen Mitteln ausgestattet, für die Sicherheit und das Recht im Lande sorgen können.

Die aktuelle Diskussion um die Datenbanken von Polizei und Justiz ist sehr ernst zu nehmen. Wir bieten der Öffentlichkeit und dem Parlament eine transparente und sachliche Diskussion an. In diesem Sinne hat der Minister für innere Sicherheit bereits zwei Gutachten bei unabhängigen Instanzen (Polizeigeneralinspektion und Nationale Datenschutzkommission) in Auftrag gegeben. Die Analysen der nationalen Datenschutzkommission und der Generalinspektion der Polizei sollen uns dabei helfen, eventuell vorhandene Schwachstellen in der Gesetzgebung zu detektieren, damit diese dann zusammen mit dem Parlament beseitigt werden können. Unser Ziel ist es, einen funktionierenden Rechtsstaat, mit einer effizienten Polizei und Justiz, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu gestalten und zu erhalten. Deshalb wollen und werden wir uns auch nicht an parteipolitischen Spielchen und Polemiken beteiligen. Überflüssige und unhaltbare pauschale Beschuldigungen gegenüber Polizei und Justiz sind für uns nicht hinnehmbar. 

Felix Braz und François Bausch

Minister der Justiz und für Innere Sicherheit

Pressemitteilung des Minister für Justiz / Minister für innere Sicherheit

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