Steuermaßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen und Selbstständigen angesichts der Covid-19-Pandemie

Angesichts der Krise infolge der Ausbreitung von COVID-19 hat die Regierung mehrere Steuermaßnahmen zugunsten juristischer und natürlicher Personen beschlossen. Das Hauptziel dieser Maßnahmen besteht darin, den Finanzierungs- und Liquiditätsbedarf von Unternehmen und Selbständigen zu decken, die stark von den derzeitigen wirtschaftlichen Beschränkungen betroffen sind.

Im Hinblick auf die direkten Steuern werden die Modalitäten der Steuervorauszahlungen und die Zahlungsfristen für Unternehmen und Selbständige angepasst. Genauer gesagt können juristische und natürliche Personen, die eine Tätigkeit ausüben, die einen kommerziellen Gewinn, einen land- und forstwirtschaftlichen Gewinn oder einen Gewinn aus der Ausübung eines freien Berufes erzielt und die aufgrund der COVID-19-Pandemie in Liquiditätsprobleme geraten sind, einen einfachen Antrag auf Aufhebung der Steuervorschüsse für die ersten beiden Quartale des Jahres 2020 stellen. Von dieser Maßnahme abgedeckt sind (Körperschafts-)Einkommenssteuern und die kommunale Gewerbesteuer.

Ausserdem können dieselben Personen eine viermonatige Zahlungsfrist für nach dem 29. Februar 2020 fällige Steuern beantragen. Bei diesem Zahlungsaufschub werden keine Verzugszinsen fällig und betrifft die Einkommenssteuer (Körperschaften), die kommunale Gewerbesteuer und die Vermögenssteuer.

Um in den Genuss dieser beiden Maßnahmen zu kommen, genügt es, die entsprechenden Formulare an die Steuerverwaltung zu schicken, die nun unter folgender Adresse erhältlich sind: https://impotsdirects.public.lu/. Der Antrag wird nach Eingang bei der Verwaltung automatisch angenommen. Die Frist für die Einreichung von Steuererklärungen wird bis zum 30. Juni verlängert. Dieser Beschluss gilt sowohl für juristische als auch für natürliche Personen. Die Frist für die Einreichung, den Widerruf oder die Änderung eines Antrags auf individuelle Besteuerung wird auf dasselbe Datum verlängert.

Was die indirekten Steuern betrifft, so wird die Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung ab dieser Woche alle Mehrwertsteuerguthaben unter 10.000 Euro zurückerstatten. Dies ist eine Maßnahme, die es ermöglichen wird, den Liquiditätsbedarf von rund 20.000 Unternehmen, die im Großherzogtum ansässig sind, zu decken.

Pressemitteilung des Finanzministeriums