Exit-Strategie: ein Szenario der schrittweisen Aufhebung der zur Eindämmung des COVID-19 eingeführten Ausgangsbeschränkungen

Am 15. April 2020 beschloss der Regierungsrat die Leitlinien einer Strategie der Aufhebung der Ausgangsbeschränkung, welche ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Erfordernissen der öffentlichen Gesundheit sowie den psychosozialen und wirtschaftlichen Aspekten der derzeitigen Beschränkung gewährleistet. 

Zur Erinnerung: Die großherzogliche Verordnung vom 18. März 2020 zur Einführung einer Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 führte Beschränkungen oder sogar Verbote für kommerzielle und handwerkliche Aktivitäten, einschließlich der Schließung von Baustellen, ein, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Über diese gesetzlichen Verbote hinaus wurden zudem die Lehrtätigkeit und die Tätigkeit der Recyclingparks ausgesetzt.

Im Großherzogtum zeigt die Rate der Neuinfektionen einen rückläufigen Trend und spiegelt somit die gewünschte Wirkung der am 16. März eingeführten Beschränkungen wider. Dennoch hat die Regierung beschlossen, die Ausgangsbeschränkungen nur vorsichtig aufzuheben.

Somit besteht die Strategie der Aufhebung der Ausgangsbeschränkung darin:

  • besonders die gefährdeten Bevölkerungsgruppen zu schützen;
  • einen schrittweisen Ausstieg aus der Ausgangbeschränkung, in Phasen mit ausreichendem Abstand untereinander, umzusetzen;
  • jederzeit ausreichende Krankenhauskapazitäten in der Normal- und Intensivpflege sicherzustellen, um schwere Fälle in den Gesundheitseinrichtungen behandeln zu können;
  • das Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung zu wecken und die unkontrollierte Verbreitung weitestgehend einzudämmen, indem an allen Orten, an denen sich Menschen versammeln, die Hygienemaßnahmen beibehalten oder verstärkt werden;
  • präventive Maßnahmen am Arbeitsplatz umzusetzen;
  • die Isolierung und genaue Überwachung neuer Infektionsfälle zu gewährleisten; 
  • Testkapazitäten auszubauen und die Forschung zu unterstützen, insbesondere im Hinblick auf serologische Tests zur Messung der erworbenen Immunität der Bevölkerung.

Die Wiederaufnahme der Aktivitäten kann daher nur in aufeinander folgenden Phasen und in einer in ihrer Wirkung gut durchdachten Weise erfolgen. Die Entscheidung, eine Phase einzuleiten, wird von der Regierung getroffen, auf Vorschlag des Premierministers und der Ministerin für Gesundheit, dies auf der Grundlage einer genauen Beobachtung der Entwicklung der Zahl der Neuinfizierten in der Bevölkerung und einer Schätzung der kurz- und mittelfristig verfügbaren Krankenhauskapazität.

Ferner wird davon ausgegangen, dass der Premierminister und die Ministerin für Gesundheit dem Regierungsrat jederzeit einen Vorschlag zur Wiedereinführung strengerer Beschränkungen unterbreiten können, wenn die Überwachung der Entwicklung der Situation ergibt, dass die Krankenhauskapazitäten riskieren ein kritisches Niveau zu erreichen, das die ordnungsgemäße Versorgung der Patienten gefährdet.

Anlässlich seiner Sitzung vom 15. April 2020 hat der Regierungsrat eine Ad-hoc-Gruppe aufgestellt, welche die im Rahmen des Kampfes gegen das Virus beschlossenen Maßnahmen begleiten und regelmäßig die Nebenwirkungen dieser Maßnahmen und der Ausgangsbeschränkungen bewerten soll. Die Gruppe setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

  • Nora Back – Präsidentin der Arbeitnehmerkammer
  • Alexa Ballmann – Präsidentin des JHL (Jonk Handwierk)
  • Luc Frieden – Präsident der Handelskammer
  • Erny Gillen – Ethikexperte  
  • Claudia Monti – Bürgerbeauftragte des Großherzogtums Luxemburg (Ombudsman)
  • Gilbert Pregno – Psychologe und Präsident der konsultativen Kommission der Menschenrechte
  • René Schlechter – Präsident des Ombuds-Komitees für die Rechte des Kindes (ORK)
  • Prof. Claus Vögele – Professor für Gesundheitspsychologie an der Universität Luxemburg

Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass jede Wiederaufnahme von Aktivitäten mit sehr strengen Hygienemaßnahmen einhergeht und durch das obligatorische Tragen einer Maske oder einer anderen Schutzvorrichtung, die Nase und Mund bei zwischenmenschlichen Kontakten bedeckt, ergänzt wird, wenn der sanitäre Sicherheitsabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann.

 

Szenario der phasenweisen Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen

Phase 1 - Wiederaufnahme von Baustellen (vorläufiges Datum 20. April 2020)

Die erste Phase betrifft also folgende Aktivitäten:

  • Wiederaufnahme von Baustellen  
  • Pädagogische Hilfs- und Unterstützungsaktivitäten (Ambulante Kinder- und Familienhilfe, Angebote der spezialisierten psycho-pedagogischen Kompetenzzentren und Betreuungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler, die von Schulabbruch bedroht sind);
  • Aktivitäten von Gärtnern und Landschaftsgärtnern; 
  • Geschäfte, die vor allem Heimwerkerartikel verkaufen;
  • Wiedereröffnung von Recyclingzentren.

Diese Liste wird am 4. Mai durch die Wiederaufnahme der Abschlussklassen sowie von Praktika und praktischen Arbeiten auf BTS- und Universitätsebene vervollständigt.

Phase 2 – Wiederaufnahme des Sekundarunterrichts (vorläufiges Datum 11. Mai 2020)

Phase 3 – Wiederaufnahme der Grundschule, Kinderkrippen und Betreuungseinrichtungen (vorläufiges Datum 25. Mai 2020)

Es folgen - in späteren Phasen - die Wiederaufnahme der kommerziellen Aktivitäten und die Wiedereröffnung des HORECA-Sektors. Es ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht, eine detaillierte Stellungnahme zur Aufhebung der Beschränkungen in diesem Sektor abzugeben. Eine definitive Entscheidung wird zu gegebener Zeit vom Regierungsrat auf Grundlage einer Situationsanalyse getroffen.

Unternehmen, Betriebe und Verwaltungen werden generell dazu ermutigt, weiterhin die Telearbeit während der gesamten Phase der Aufhebung der Ausgangsbeschränkung zu fördern. 

Versammlungen bleiben bis zum 31. Juli verboten, mit Ausnahme von Beerdigungen und standesamtlichen Trauungen, die für eine maximale Anzahl von 20 Personen und unter Einhaltung eines Abstandes von 2 Metern zwischen den Personen erlaubt sind. Die in Artikel 2 der geänderten großherzoglichen Verordnung vom 18. März 2020 zur Einführung einer Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 festgelegten Verbote werden beibehalten.

Die derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen für gefährdete Personen und Personen über 65 Jahre werden mindestens bis zum Ende der ersten Phase weiter gelten. Die schrittweise Aufhebung der derzeitigen Beschränkungen bringt auch die Notwendigkeit mit sich, in Absprache mit dem Ministerium für Familie, Integration und die Großregion eine Strategie zum Schutz von gefährdeten Personen in Pflegeheimen und von Personen über 65 Jahren auszuarbeiten. 

Arbeitnehmer, die zu den gefährdeten Personengruppen zählen, können ihren Arzt konsultieren, um festzustellen, ob die Schwere der Erkrankung sie daran hindert, zur Arbeit zu gehen. Diese Überprüfung muss von Fall zu Fall erfolgen, unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Gesundheitsbehörde und des Arbeitsumfelds der betroffenen Person.

Pressemitteilung des Staatsministeriums

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